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Volljährigenunterhalt

Die Unterhaltspflicht der Eltern ist nicht in jedem Fall mit der Volljährigkeit beendet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann weiterhin Unterhalt von den Eltern gefordert werden. Dies kann z.B. während einer Schul- oder Berufsausbildung der Fall sein. Der Fachdienst Beistandschaft berät und unterstützt junge Volljährige bis zu deren 21. Geburtstag in dieser Unterhaltsfrage.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Junge Volljährige im Alter zwischen 18 und bis zum 21.Geburtstag, die noch die Schule besuchen, sich im Studium oder in Ausbildung befinden.

  • Termine erfolgen nach Vereinbarung.

Nutzen Sie unsere Onlineanmeldung, wir melden uns bei Ihnen für eine Terminvereinbarung: 

Kontaktformular zur Onlineanmeldung


Gebühren

Die Beratung ist kostenlos.


Benötigte Unterlagen

  • Nachweis des/der Volljährigen über den Schulbesuch oder die Ausbildung oder das Studium sowie
  • die Einkommensunterlagen der Eltern. Liegen diese Unterlagen der Eltern nicht vor, bietet der Fachbereich dazu Hilfestellung an.



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Zuständige Abteilung


Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

E-Mail: jugendamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Fachdienst Beistandschaft
beistandschaft@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-98969

Weiterführende Informationen

Weitere Infos finden Sie hier:

Volljährigenunterhalt

Weitere, rechtliche Informationen sind hier zusammengefasst:

Unterhaltsansprüche junge Volljährige

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen der/des Volljährigen.

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