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Unterhalt für Kinder
Ob Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind - das Fachteam Beistandschaft im Jugendamt bietet Service für Familien bei Fragen rund um das Thema Unterhalt für Minderjährige.
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Wer kann sich an uns wenden?
- Elternteile, bei denen das minderjährige Kind nach einer Trennung lebt.
- Termine erfolgen nach Vereinbarung.
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
E-Mail: jugendamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Fachdienst Beistandschaft E-Mail: beistandschaft@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-98969
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen des Fachbereiches:
Beratung und Beistandschaft für Eltern
Hier finden Sie weitere Informationen zur Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes/der werdenden Mutter.Unterhalt für Kinder
Ob Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind - das Fachteam Beistandschaft im Jugendamt bietet Service für Familien bei Fragen rund um das Thema Unterhalt für Minderjährige.
Hier finden Sie weitere Informationen des Fachbereiches:
Beratung und Beistandschaft für Eltern
Hier finden Sie weitere Informationen zur Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes/der werdenden Mutter.Kostenlos
Unterhalt für Minderjährige,Kindesunterhalt,Alimente,Beistandschaft, Beratung und Unterstützung
Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend
- Anschrift
- 001 Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
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- 0211 89-91
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