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Unterhalt für Kinder

Ob Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind - das Fachteam Beistandschaft im Jugendamt bietet Service für Familien bei Fragen rund um das Thema Unterhalt für Minderjährige.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Wer kann sich an uns wenden?

  • Elternteile, bei denen das minderjährige Kind nach einer Trennung lebt.

  • Termine erfolgen nach Vereinbarung.

Nutzen Sie unsere Onlineanmeldung, wir melden uns bei Ihnen für eine Terminvereinbarung: 

Kontaktformular zur Onlineanmeldung


Gebühren

Kostenlos



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Zuständige Abteilung


Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

E-Mail: jugendamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Fachdienst Beistandschaft
beistandschaft@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-98969

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen des Fachbereiches:

Beratung und Beistandschaft für Eltern  

Hier finden Sie weitere Informationen zur Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung:

Infoblatt Unterhaltsverpflichtung

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes/der werdenden Mutter.

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