BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Gemäß § 139 BauGB wird durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Düsseldorf eine Kaufpreissammlung geführt. Für die Kaufpreissammlung werden Verträge erfasst und ausgewertet in welchen das Eigentum an einem Grundstück übertragen oder ein Erbbaurecht begründet wird. 

Nach § 34 GrundWertVO NRW werden auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Auskünfte enthalten grundstücksidentifizierende Angaben jedoch ohne Informationen zu den Käufern oder deren Rechtsstatus. Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird. 

Ansonsten können anonymisierte Auskünfte erteilt werden. Diese enthaltenen Daten, welche so verändert worden sind, dass Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht länger bestimmten Personen zugeordnet werden können. 


Suche

Suche ...

Weiterführende Informationen

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.