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Ihre Entscheidung für die Einbürgerung

Hinweis aus aktuellem Anlass 

Eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde kürzlich beschlossen. 
Das neue Gesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft.

Die Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung sollen verkürzt werden und die bisherige Staatsangehörigkeit soll generell beibehalten werden können.
 
Beachten Sie aber bitte auch, dass der neue Gesetzesentwurf grundsätzlich eine Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen voraussetzt. 

Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt aktuell nicht ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sicherstellen können, raten wir Ihnen davon ab einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.

Für Einbürgerungsanträge, die vor dem 24. August 2023 gestellt wurden, gilt hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen weiterhin die bisherige Rechtslage. 
Anträge, die ab dem 24. August 2023 gestellt wurden, sind mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes grundsätzlich nach neuer Rechtslage zu entscheiden.



Sie sind in Deutschland geboren, aufgewachsen oder leben seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland und haben in Düsseldorf Ihr Zuhause gefunden? Dann entscheiden Sie sich für die Einbürgerung.

Durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie alle bürgerlichen Rechte.

Hierzu zählen vor allem das Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und in der Europäischen Union (EU), das Recht auf freie Berufswahl und Zugang zum Beamtenstatus sowie Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.

Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen und das Verfahren.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit(en) sind geklärt
  • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet
  • Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
  • Sie sind nicht vorbestraft
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.
Einbürgerung nach 3 Jahren
Wenn Sie seit zwei Jahren mit einer bzw. einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer bzw.  einem deutschen Staatsangehörigen führen, ist die Einbürgerung bereits nach einer dreijährigen Aufenthaltszeit in Deutschland möglich.

Einbürgerung nach 6 Jahren
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit möglich. Wenn Sie besondere Integrationsleistungen (z.B. Sprachkenntnisse, welche die Mindestanforderungen übersteigen, besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement) vorweisen können, kann die Einbürgerung bereits nach sechs Jahren erfolgen.

Einbürgerung nach 7 Jahren
Wenn Sie an einem Integrationskurs teilgenommen und diesen erfolgreich abgeschlossen haben, ist die Einbürgerung bereits nach sieben Jahren möglich.

Miteinbürgerung von Ehepartnern
Wenn Sie die Einbürgerung zusammen mit Ihrer Ehe-/Lebenspartnerin bzw. Ihrem Ehe-/Lebenspartner beantragen und diese bzw. dieser bereits seit acht Jahren in Deutschland lebt, können Sie die Einbürgerung bereits beantragen, wenn Sie seit vier Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.

Für einige Personengruppen, zum Beispiel Inhaberinnen oder Inhaber eines Reiseausweises für Flüchtlinge, gibt es abweichende Voraussetzungen (z.B. Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf 6 Jahre) bei der Einbürgerung. Die Entscheidung über diese Anträge liegt im Ermessen der Behörde.

Hinweise:

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.

Ihre persönliche Vorsprache ist zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, der mit Ihnen vereinbart wird.

Informationen zur Antragstellung 

Wenn Sie Interesse an der Einbürgerung haben, lassen wir Ihnen gerne umfassende Informationen zu Ihrer Einbürgerungsperspektive, den rechtlichen Voraussetzungen und dem Antragsverfahren zukommen. Bitte füllen Sie das Kontaktformular* aus, um per E-Mail das Antragsformular und ein Merkblatt über die Unterlagen, die für die Einbürgerung erforderlich sind, zu erhalten. 

Nachdem Ihre Anfrage eingegangen ist, wird anhand Ihrer Angaben zunächst geprüft, ob Sie die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung bereits erfüllen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund des hohen Interesses an der Einbürgerung mehrere Wochen dauern kann, bis Sie die gewünschten Informationen per E-Mail erhalten. 


Antragstellung

Nachdem Sie die E-Mail mit den Informationen zum Einbürgerungsverfahren erhalten haben, können Sie den Antrag postalisch einreichen. Bitte senden Sie dazu das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, die erforderlichen Anlagen sowie die im Merkblatt genannten Unterlagen in Kopie an: 

Stadtverwaltung Düsseldorf
54/22 – Einbürgerung
40200 Düsseldorf


Gebühren

  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt für Erwachsene 255,00 Euro.
  • Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
  • Für miteinzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro.

Befreiungen

  • Befreiungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich.

Ermäßigungen

  • Ermäßigungen sind unter den Voraussetzungen des § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich („aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses“)     


Benötigte Unterlagen

Sie erhalten nach Eingang Ihrer Beratungsanfrage eine individuelle Liste über die erforderlichen Unterlagen.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular



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Zuständige Abteilung


Abteilung - Integration - 54/2
Redlichstraße 2a,
40239 Düsseldorf

E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Einbürgerungsanspruch (allgemein)
staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8929309

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