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Erklärung über den Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige können, wenn Sie neben der deutschen noch eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.
Zuständig für die Bearbeitung der Verzichtserklärung für Düsseldorfer ist die Bezirksregierung Düsseldorf.

Formulare: https://www.brd.nrw.de/themen/ordnung-sicherheit/staatshoheitsangelegenheiten/service

Zuständig für die Bearbeitung der Verzichtserklärung für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt - BVA - Verzicht - Anleitung (bund.de)

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Sie besitzen neben der deutschen noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten.  


Gebühren

Diese Dienstleistung wird gebührenfrei erbracht.      


Benötigte Unterlagen

  • deutscher sowie ausländischer Pass, falls vorhanden: weitere Nachweise über den Besitz der deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Geburtsurkunde

nur, wenn vorhanden oder in Frage kommt:

  • Heiratsurkunde
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung
  • Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts (bei Personen, die unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft stehen)

Die Unterlagen sind im Original und in Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen werden zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von einem gerichtlich vereidigten Übersetzerin oder Übersetzer, benötigt.

 

Die Entscheidung über den Beibehaltungsantrag trifft die Bezirksregierung Düsseldorf. Dort können Sie den Antrag stellen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.  



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Zuständige Abteilung


Abteilung - Integration - 54/2
Redlichstraße 2a,
40239 Düsseldorf

E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309

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