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Punktereform seit 2014
Am 1. Mai wird aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg das Fahreignungsregister. Es ändert sich nicht nur die offizielle Bezeichnung, Eintragungen für Verkehrsdelikte erfolgen ab Mai auch nach einem neuen System.
Was sind die wesentlichen Änderungen?
Im reformierten Punktesystem wird neu gezählt. Je nach Schwere einer Tat handeln sich Verkehrssünder künftig 1 bis maximal 3 Punkte statt wie zuvor bis zu 7 Punkte ein. Dafür wird der Führerschein schon nach 8 statt 18 Punkten einkassiert. Neu ist auch, dass es nur noch für sicherheitsgefährdende Verstöße Eintragungen gibt, zum Beispiel fürs Rasen oder Handytelefonieren am Steuer, und nicht mehr für Delikte wie das unberechtigte Fahren in einer Umweltzone. Und: Punkte für einzelne Verstöße verjähren, unabhängig von neuen Eintragungen.
Was geschieht mit den alten Punkten?
Die werden umgerechnet und in das neue System übertragen. Aus bis zu 3 alten Punkten wird zum Beispiel einer in der neuen Kartei, 16 bis 17 Punkte auf dem alten Konto macht 7 Punkte auf dem neuen. Alte Einträge für Delikte, für die es ab Mai keine Punkte mehr gibt, werden gelöscht.
Wie schnell verjähren neue Einträge?
Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verschwinden nach zweieinhalb Jahren automatisch vom Konto. Bei groben Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten ohne Führerscheinentzug dauert das fünf Jahre. Dazu zählt etwa eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit. Die drei Punkte für Straftaten mit Führerscheinsperre wie Alkoholdelikte bleiben zehn Jahre.
Wie erfahre ich meinen neuen Punktestand?
Die Auskunft über ihren Punktestand im Fahreignungsregister erhalten Autofahrer nicht automatisch, sie müssen dafür beim Kraftfahrt-Bundesamt einen Antrag stellen. Das Formular finden sie auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes.
Können Verkehrssünder weiterhin freiwillig Punkte abbauen?
Ja, aber nur noch einen Punkt innerhalb von fünf Jahren, und nur dann, wenn sie maximal fünf Punkte auf ihrem Konto haben. Betroffene müssen dazu ein Fahreignungsseminar mit vier obligatorischen Sitzungen besuchen. Das Fahreignungsseminar ersetzt die bisherigen Aufbauseminare.
Weitergende Informationen
finden Sie auf der Infoseite des Bundesverkehrsministeriums über das neue Fahreignungs-Bewertungssystem.
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Zuständige Abteilung
Fahrerlaubnisbehörde
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90138
Am 1. Mai wird aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg das Fahreignungsregister. Es ändert sich nicht nur die offizielle Bezeichnung, Eintragungen für Verkehrsdelikte erfolgen ab Mai auch nach einem neuen System.
Was sind die wesentlichen Änderungen?
Im reformierten Punktesystem wird neu gezählt. Je nach Schwere einer Tat handeln sich Verkehrssünder künftig 1 bis maximal 3 Punkte statt wie zuvor bis zu 7 Punkte ein. Dafür wird der Führerschein schon nach 8 statt 18 Punkten einkassiert. Neu ist auch, dass es nur noch für sicherheitsgefährdende Verstöße Eintragungen gibt, zum Beispiel fürs Rasen oder Handytelefonieren am Steuer, und nicht mehr für Delikte wie das unberechtigte Fahren in einer Umweltzone. Und: Punkte für einzelne Verstöße verjähren, unabhängig von neuen Eintragungen.
Was geschieht mit den alten Punkten?
Die werden umgerechnet und in das neue System übertragen. Aus bis zu 3 alten Punkten wird zum Beispiel einer in der neuen Kartei, 16 bis 17 Punkte auf dem alten Konto macht 7 Punkte auf dem neuen. Alte Einträge für Delikte, für die es ab Mai keine Punkte mehr gibt, werden gelöscht.
Wie schnell verjähren neue Einträge?
Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verschwinden nach zweieinhalb Jahren automatisch vom Konto. Bei groben Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten ohne Führerscheinentzug dauert das fünf Jahre. Dazu zählt etwa eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit. Die drei Punkte für Straftaten mit Führerscheinsperre wie Alkoholdelikte bleiben zehn Jahre.
Wie erfahre ich meinen neuen Punktestand?
Die Auskunft über ihren Punktestand im Fahreignungsregister erhalten Autofahrer nicht automatisch, sie müssen dafür beim Kraftfahrt-Bundesamt einen Antrag stellen. Das Formular finden sie auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes.
Können Verkehrssünder weiterhin freiwillig Punkte abbauen?
Ja, aber nur noch einen Punkt innerhalb von fünf Jahren, und nur dann, wenn sie maximal fünf Punkte auf ihrem Konto haben. Betroffene müssen dazu ein Fahreignungsseminar mit vier obligatorischen Sitzungen besuchen. Das Fahreignungsseminar ersetzt die bisherigen Aufbauseminare.
Weitergende Informationen
finden Sie auf der Infoseite des Bundesverkehrsministeriums über das neue Fahreignungs-Bewertungssystem.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/16444/showFeedback Formular
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