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Merkblatt zur Neuerteilung von Fahrerlaubnissen

Der Fahrerlaubnisantrag ist nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres Wohnortes zu stellen.Zur Antragstellung für die Klassen A, A 1, A 2, AM, B, BE, L, und T benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung (erhalten Sie bei Ihrem Optiker oder Augenarzt)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Zur Antragstellung für die Klassen C,C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (erhalten Sie bei Ihrem Augenarzt)
  • ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe 
  • Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (gilt nur für die Klassen D1 und D)


Hinweis: Es wird empfohlen, die ärztliche und die augenärztliche Untersuchung bei einem Betriebsarzt, Arbeitsmediziner oder dem Gesundheitsamt (Tel: 89-96966) durchführen zu lassen.

Die Verwaltungsgebühren in Höhe von 228,70 Euro sind bei der Antragstellung zu zahlen.
Es kann zu pandemiebedingten Einschränkungen bei der Bearbeitungsdauer kommen!

Seit 1999 es neue Fahrerlaubnisklassen, die zum 19.01.2013 nochmals geändert wurden. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, welche Klassen nach altem Recht den neuen Fahrerlaubnisklassen gemäß Anlage 3 der FeV entsprechen.

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Fahrerlaubnisklasse alt Fahrerlaubnisklasse neu eingeschlossene Klassen
1 A A1, A2, AM
1a A2 A1, AM
1b A1 A1, AM, L
2 CE C, C1, C1E, B, BE, L, AM, T
3 C1E C1, B, BE, L, AM
4 AM L
5 T L

 

Was passiert, wenn sich bei der Eignungsüberprüfung im Neuerteilungsverfahren Zweifel ergeben?

Bei Eignungszweifeln (geistig oder körperlich) ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig ein fachärztliches Gutachten zur Klärung an.

Sind die Zweifel charakterlicher Art, so wird oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Dieses kommt unter anderem in Betracht

  • bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis
  • bei einer wiederholten Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr
  • bei einer erstmaligen Alkoholauffälligkeit mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr
  • beim Verdacht auf Alkoholmissbrauch
  • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen
  • bei Straftaten, die Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bieten
  • bei Eignungszweifeln im Zusammenhang mit Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgebrauch
  • bei einer Entziehung aufgrund von Eintragungen beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mit 8 oder mehr Punkten.

Die Aufzählungen sind nicht vollzählig, sondern nennen nur die häufigsten Fälle.
Eine Entscheidung, ob ein Eignungsgutachten erforderlich ist, kann erst nach Antragstellung und Beiziehung von Strafakten und Registerauskünften getroffen werden.

 

Müssen Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren?

Wenn Sie für sich erkannt haben, dass die Vorlage eines medizinisch-psychologische Gutachtens erforderlich wird, können Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt tätig werden! Warten Sie nicht bis zur möglichen Antragstellung, andernfalls verlieren Sie unter Umständen für Sie sehr kostbare Zeit zum Nachweis Ihrer Kraftfahreignung.

Sie sollten sich aus diesem Grund mit einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem seriösen und kompetenten Berater oder Verkehrstherapeuten/Psychologen in Verbindung setzen. Im Rahmen einer dort durchgeführten kostenlosen Infoveranstaltung oder gebührenpflichtigen Einzelberatung wird man mit Ihnen besprechen, welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten um Ihre Chancen tatsächlich und zeitnah zu verbessern.

Bei Eignungszweifeln im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Betäubungsmitteln empfiehlt es sich, ab sofort Nachweise zur Drogenabstinenz zu führen. Auch hierzu bieten die Begutachtungsstellen Ihnen entsprechende Möglichkeiten an.

Weitere Informationen zur MPU und Tabelle der Begutachtungsstellen in Düsseldorf

 Vorbereitungsmaßnahmen sollten vor der Antragstellung abgeschlossen sein!

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Zuständige Abteilung


Fahrerlaubnisbehörde
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90138
Merkblatt zur Neuerteilung von Fahrerlaubnissen

Der Fahrerlaubnisantrag ist nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres Wohnortes zu stellen.Zur Antragstellung für die Klassen A, A 1, A 2, AM, B, BE, L, und T benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung (erhalten Sie bei Ihrem Optiker oder Augenarzt)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Zur Antragstellung für die Klassen C,C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (erhalten Sie bei Ihrem Augenarzt)
  • ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe 
  • Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (gilt nur für die Klassen D1 und D)


Hinweis: Es wird empfohlen, die ärztliche und die augenärztliche Untersuchung bei einem Betriebsarzt, Arbeitsmediziner oder dem Gesundheitsamt (Tel: 89-96966) durchführen zu lassen.

Die Verwaltungsgebühren in Höhe von 228,70 Euro sind bei der Antragstellung zu zahlen.
Es kann zu pandemiebedingten Einschränkungen bei der Bearbeitungsdauer kommen!

Seit 1999 es neue Fahrerlaubnisklassen, die zum 19.01.2013 nochmals geändert wurden. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, welche Klassen nach altem Recht den neuen Fahrerlaubnisklassen gemäß Anlage 3 der FeV entsprechen.

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Fahrerlaubnisklasse alt Fahrerlaubnisklasse neu eingeschlossene Klassen
1 A A1, A2, AM
1a A2 A1, AM
1b A1 A1, AM, L
2 CE C, C1, C1E, B, BE, L, AM, T
3 C1E C1, B, BE, L, AM
4 AM L
5 T L

 

Was passiert, wenn sich bei der Eignungsüberprüfung im Neuerteilungsverfahren Zweifel ergeben?

Bei Eignungszweifeln (geistig oder körperlich) ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig ein fachärztliches Gutachten zur Klärung an.

Sind die Zweifel charakterlicher Art, so wird oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Dieses kommt unter anderem in Betracht

  • bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis
  • bei einer wiederholten Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr
  • bei einer erstmaligen Alkoholauffälligkeit mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr
  • beim Verdacht auf Alkoholmissbrauch
  • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen
  • bei Straftaten, die Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bieten
  • bei Eignungszweifeln im Zusammenhang mit Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgebrauch
  • bei einer Entziehung aufgrund von Eintragungen beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mit 8 oder mehr Punkten.

Die Aufzählungen sind nicht vollzählig, sondern nennen nur die häufigsten Fälle.
Eine Entscheidung, ob ein Eignungsgutachten erforderlich ist, kann erst nach Antragstellung und Beiziehung von Strafakten und Registerauskünften getroffen werden.

 

Müssen Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren?

Wenn Sie für sich erkannt haben, dass die Vorlage eines medizinisch-psychologische Gutachtens erforderlich wird, können Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt tätig werden! Warten Sie nicht bis zur möglichen Antragstellung, andernfalls verlieren Sie unter Umständen für Sie sehr kostbare Zeit zum Nachweis Ihrer Kraftfahreignung.

Sie sollten sich aus diesem Grund mit einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem seriösen und kompetenten Berater oder Verkehrstherapeuten/Psychologen in Verbindung setzen. Im Rahmen einer dort durchgeführten kostenlosen Infoveranstaltung oder gebührenpflichtigen Einzelberatung wird man mit Ihnen besprechen, welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten um Ihre Chancen tatsächlich und zeitnah zu verbessern.

Bei Eignungszweifeln im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Betäubungsmitteln empfiehlt es sich, ab sofort Nachweise zur Drogenabstinenz zu führen. Auch hierzu bieten die Begutachtungsstellen Ihnen entsprechende Möglichkeiten an.

Weitere Informationen zur MPU und Tabelle der Begutachtungsstellen in Düsseldorf

 Vorbereitungsmaßnahmen sollten vor der Antragstellung abgeschlossen sein!

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Anschrift
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Telefon
0211 89-90138

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