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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist, aber zusätzlich die Mobilität innerhalb von Europa erleichtern soll. 

Wer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen anderen Ländern der EU (außer in Großbritannien, Irland und Dänemark) ein Aufenthaltsrecht erhalten.

Dieser Aufenthaltstitel berechtigt jedoch nicht automatisch zur Niederlassung oder zur Arbeitsaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat der EU.

Erleichterungen gibt es im Wesentlichen bei den Einreisevorschriften. Die allgemeinen nationalen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des anderen EU-Staates müssen allerdings erfüllt werden. Das gilt insbesondere auch für Regelungen zur Arbeitsaufnahme und zum Familiennachzug.

Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt nach einem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von zwölf Monaten. Bei einer Ausreise in einen anderen Mitgliedstaate der EU (ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark) erlischt dieser Aufenthaltstitel erst nach sechs Jahren bzw. mit Ausstellung einer solchen Erlaubnis zum Daueraufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat.


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz eines gültigen, anerkannten Passes oder Passersatzes sein.
  • Es darf keine Ausweisungsinteresse vorliegen
  • Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. (Aufenthaltszeiten zu einem vorübergehenden Zweck sind nicht oder nicht in vollem Umfang anrechenbar)
  • Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen muss durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert sein.
  • Sie erfüllen Ihre steuerlichen Verpflichtungen.
  • Sie haben Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung geleistet (ausreichend wären zum Beispiel 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung)
  • Sie haben ausreichenden Krankenversicherungsschutz (auch für die Familienangehörigen)
  • Ausreichender Wohnraum ist vorhanden
  • Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei Aufenthalten zu einem vorübergehenden Zweck oder zur Ausbildung bzw. bei fast allen Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen ausgeschlossen ist. 


Gebühren

  • 109,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Nachweise über regelmäßige Einnahmen und Ausgaben
  • Nachweis über Wohnraum (zum Beispiel Mietvertrag)
  • Schulabschlusszeugnisse
  • Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
  • Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Auskunft in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.




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Zuständige Abteilung


Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf

E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

auslaenderamt@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8929035

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist, aber zusätzlich die Mobilität innerhalb von Europa erleichtern soll. 

Wer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen anderen Ländern der EU (außer in Großbritannien, Irland und Dänemark) ein Aufenthaltsrecht erhalten.

Dieser Aufenthaltstitel berechtigt jedoch nicht automatisch zur Niederlassung oder zur Arbeitsaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat der EU.

Erleichterungen gibt es im Wesentlichen bei den Einreisevorschriften. Die allgemeinen nationalen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des anderen EU-Staates müssen allerdings erfüllt werden. Das gilt insbesondere auch für Regelungen zur Arbeitsaufnahme und zum Familiennachzug.

Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt nach einem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von zwölf Monaten. Bei einer Ausreise in einen anderen Mitgliedstaate der EU (ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark) erlischt dieser Aufenthaltstitel erst nach sechs Jahren bzw. mit Ausstellung einer solchen Erlaubnis zum Daueraufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat.

  • Nachweise über regelmäßige Einnahmen und Ausgaben
  • Nachweis über Wohnraum (zum Beispiel Mietvertrag)
  • Schulabschlusszeugnisse
  • Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
  • Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Auskunft in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • 109,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Daueraufenthalt-EU, Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EU
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