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MPU - Was ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung?
Wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde je nach den Umständen die Vorlage
- eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens oder
- eines Sachverständigengutachtens oder
- eines medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen.
Häufigste Anlässe für medizinisch-psychologische Untersuchungen sind Trunkenheitsfahrten mit hohen Blutalkoholwerten und wiederholte Verkehrsstraftaten.
Im medizinischen Teil der Untersuchung wird geprüft, ob verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen oder - je nach Fragestellung - Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit vorliegt.
Bei einem standardisierten Reaktionstest am Computer wird die körperliche Leistungsfähigkeit (Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit) getestet.
Im Gespräch mit dem Psychologen geht es dann in erster Linie darum, ob die Gefahr besteht, dass Sie wieder verkehrsauffällig werden oder eine weitere Trunkenheitsfahrt begehen werden. Eine ganz wichtige Voraussetzung für eine dauerhafte Verhaltensänderung ist, dass Sie sich darüber im klaren sind, welche Ihrer Verhaltensweisen zu Ihren Führerscheinproblemen geführt haben. Was können Sie tun, damit so etwas nie wieder vorkommt?
Weitere Informationen rund um die MPU erhalten Sie auch auf den Seiten des
Bundesverkehrsministeriums und im
MPU-Portal der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Institut | Anschrift | Telefonnummer |
---|---|---|
ABV | Charlottenstraße 49 | 0211 - 83022074 oder 0800 - 3554000 |
PIMA-MPU | Konrad-Adenauer-Platz 12 | 0211 - 9365437 |
TÜV Nord | Graf-Adolf-Straße 59 | 0211 - 9365670 |
AVUS | Friedrich-Ebert-Straße 32 | 0211 - 17930280 |
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Zuständige Abteilung
Fahrerlaubnisbehörde
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90138
Wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde je nach den Umständen die Vorlage
- eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens oder
- eines Sachverständigengutachtens oder
- eines medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen.
Häufigste Anlässe für medizinisch-psychologische Untersuchungen sind Trunkenheitsfahrten mit hohen Blutalkoholwerten und wiederholte Verkehrsstraftaten.
Im medizinischen Teil der Untersuchung wird geprüft, ob verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen oder - je nach Fragestellung - Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit vorliegt.
Bei einem standardisierten Reaktionstest am Computer wird die körperliche Leistungsfähigkeit (Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit) getestet.
Im Gespräch mit dem Psychologen geht es dann in erster Linie darum, ob die Gefahr besteht, dass Sie wieder verkehrsauffällig werden oder eine weitere Trunkenheitsfahrt begehen werden. Eine ganz wichtige Voraussetzung für eine dauerhafte Verhaltensänderung ist, dass Sie sich darüber im klaren sind, welche Ihrer Verhaltensweisen zu Ihren Führerscheinproblemen geführt haben. Was können Sie tun, damit so etwas nie wieder vorkommt?
Weitere Informationen rund um die MPU erhalten Sie auch auf den Seiten des
Bundesverkehrsministeriums und im
MPU-Portal der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Institut | Anschrift | Telefonnummer |
---|---|---|
ABV | Charlottenstraße 49 | 0211 - 83022074 oder 0800 - 3554000 |
PIMA-MPU | Konrad-Adenauer-Platz 12 | 0211 - 9365437 |
TÜV Nord | Graf-Adolf-Straße 59 | 0211 - 9365670 |
AVUS | Friedrich-Ebert-Straße 32 | 0211 - 17930280 |
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/16305/show
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