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EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte
Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben ebenfalls Freizügigkeit, wenn Sie ihre Familienangehörigen begleiten oder zu ihnen nachziehen. Dies gilt auch, wenn die Familienangehörigen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Wenn Sie die erforderlichen Angaben machen, wird ihnen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt.
Dasselbe gilt für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Familienangehörige, die sich seit fünf Jahren mit dem Unionsbürger ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht. Auf Antrag wird dann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.
EU-/EWR-Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakien, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Sie sind in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz angemeldet
- besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
- sind aber mit einer oder einem EU- oder EWR-Angehörigen verheiratet, verpartnert oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind)
Gebühren
- 28,80 Euro nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 Euro bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
Die Gebühren können ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.
Befreiungen
- Von einer Gebührenerhebung wird in der Regel abgesehen, wenn Sie zur Bestreitung des Lebensunterhalts auf den Bezug öffentlicher Mittel angewiesen sind. Hierzu bringen Sie bitte entsprechende aktuelle Unterlagen (beispielsweise den Bescheid des Jobcenters oder der Grundsicherung) oder Ihren Düsselpass mit.
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Erforderliche Unterlagen in Kopie:
Für die Aufenthaltskarte:
- Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
- gültiger Nationalpass
- 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
- Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
- bei Arbeitnehmern: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- Selbständigen: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
- Nicht-Erwerbstätigen: Krankenversicherung und Nachweise über ausreichende Existenzmittel
- Meldebestätigung des EU-/EWR-Bürgers
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis
Für die Daueraufenthaltskarte:
- gültiger Nationalpass oder gültige ID-Karte
- 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
- Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
- Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
- Melderegisterauskunft (Nachweis des ständigen Aufenthaltes)
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung EU-Aufenthaltskarte, EU-Daueraufenthaltskarte E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929036
Weiterführende Informationen
Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben ebenfalls Freizügigkeit, wenn Sie ihre Familienangehörigen begleiten oder zu ihnen nachziehen. Dies gilt auch, wenn die Familienangehörigen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Wenn Sie die erforderlichen Angaben machen, wird ihnen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt.
Dasselbe gilt für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Familienangehörige, die sich seit fünf Jahren mit dem Unionsbürger ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht. Auf Antrag wird dann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.
EU-/EWR-Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakien, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Erforderliche Unterlagen in Kopie:Für die Aufenthaltskarte:
- Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
- gültiger Nationalpass
- 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
- Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
- bei Arbeitnehmern: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- Selbständigen: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
- Nicht-Erwerbstätigen: Krankenversicherung und Nachweise über ausreichende Existenzmittel
- Meldebestätigung des EU-/EWR-Bürgers
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis
Für die Daueraufenthaltskarte:
- gültiger Nationalpass oder gültige ID-Karte
- 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
- Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
- Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
- Melderegisterauskunft (Nachweis des ständigen Aufenthaltes)
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis
- Sie sind in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz angemeldet
- besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
- sind aber mit einer oder einem EU- oder EWR-Angehörigen verheiratet, verpartnert oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind)
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