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Das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten
Es besteht bundesweit die Möglichkeit, bei einer Verlegung des Wohn- oder Betriebssitzes in die Landeshauptstadt Düsseldorf das bisherige Kennzeichen weiter zu behalten.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten möchten oder ein neues Düsseldorfer Kennzeichen zugeteilt werden soll.
Möchten Sie das bisherige Kennzeichen behalten, gelten folgende "Spielregeln":
- Bei der Ummeldung findet ebenso wie beim Kennzeichenwechsel eine Überprüfung statt, ob Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer bestehen. Sind Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden, haben die Zulassungsbehörden die Möglichkeit, dem Fahrzeughalter mitzuteilen, dass Steuerrückstände bestehen, die eine Zulassung des Fahrzeugs verhindern. Wie bisher erteilen die Zulassungsbehörden keine Auskünfte über die Höhe der Rückstände. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Fahrzeughalter dann beim Hauptzollamt Düsseldorf, Am Stufstock 1 - 7, 40231 Düsseldorf beantragen.
- Die Anbringung einer neuen Stempelplakette auf den Kennzeichenschildern ist nicht erforderlich.
- Bei der Zulassung im neuen Zulassungsbezirk ist die neue Wohnanschrift des Fahrzeughalters in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.
- Muss ein Kennzeichenschild wegen Beschädigung oder Unleserlichkeit ersetzt werden, bleibt das zugeteilte Kennzeichen bestehen. Das neue Kennzeichenschild wird mit der Stempelplakette der Düsseldorfer Zulassungsbehörde abgestempelt.
- Wird ein Kennzeichenschild eines mit Beibehaltung des Kennzeichens nach Düsseldorf umgeschriebenen Fahrzeugs gestohlen oder ist es abhanden gekommen, ist das Kennzeichen wie bisher zu sperren und zur Fahndung auszuschreiben. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens erfolgt aus dem Bestand der für den neuen Wohn-/Betriebssitz örtlich zuständigen Düsseldorfer Zulassungsbehörde.
- Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens ist bei einer Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht möglich. Nach Außerbetriebsetzung ist eine erneute Zulassung des Fahrzeugs auf das "mitgebrachte" Kennzeichen nicht möglich; Sie erhalten ein Kennzeichen aus dem Bestand der Düsseldorfer Zulassungsbehörde.Welche Unterlagen Sie bei der Zulassungsbehörde vorlegen müssen, steht hier.
- Die Antragstellung ist auch online möglich.
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Zuständige Abteilung
KFZ-Zulassungsbehörde
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90144
Fax: 0211 89-29107
Es besteht bundesweit die Möglichkeit, bei einer Verlegung des Wohn- oder Betriebssitzes in die Landeshauptstadt Düsseldorf das bisherige Kennzeichen weiter zu behalten.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten möchten oder ein neues Düsseldorfer Kennzeichen zugeteilt werden soll.
Möchten Sie das bisherige Kennzeichen behalten, gelten folgende "Spielregeln":
- Bei der Ummeldung findet ebenso wie beim Kennzeichenwechsel eine Überprüfung statt, ob Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer bestehen. Sind Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden, haben die Zulassungsbehörden die Möglichkeit, dem Fahrzeughalter mitzuteilen, dass Steuerrückstände bestehen, die eine Zulassung des Fahrzeugs verhindern. Wie bisher erteilen die Zulassungsbehörden keine Auskünfte über die Höhe der Rückstände. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Fahrzeughalter dann beim Hauptzollamt Düsseldorf, Am Stufstock 1 - 7, 40231 Düsseldorf beantragen.
- Die Anbringung einer neuen Stempelplakette auf den Kennzeichenschildern ist nicht erforderlich.
- Bei der Zulassung im neuen Zulassungsbezirk ist die neue Wohnanschrift des Fahrzeughalters in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.
- Muss ein Kennzeichenschild wegen Beschädigung oder Unleserlichkeit ersetzt werden, bleibt das zugeteilte Kennzeichen bestehen. Das neue Kennzeichenschild wird mit der Stempelplakette der Düsseldorfer Zulassungsbehörde abgestempelt.
- Wird ein Kennzeichenschild eines mit Beibehaltung des Kennzeichens nach Düsseldorf umgeschriebenen Fahrzeugs gestohlen oder ist es abhanden gekommen, ist das Kennzeichen wie bisher zu sperren und zur Fahndung auszuschreiben. Die Zuteilung eines neuen Kennzeichens erfolgt aus dem Bestand der für den neuen Wohn-/Betriebssitz örtlich zuständigen Düsseldorfer Zulassungsbehörde.
- Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens ist bei einer Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht möglich. Nach Außerbetriebsetzung ist eine erneute Zulassung des Fahrzeugs auf das "mitgebrachte" Kennzeichen nicht möglich; Sie erhalten ein Kennzeichen aus dem Bestand der Düsseldorfer Zulassungsbehörde.Welche Unterlagen Sie bei der Zulassungsbehörde vorlegen müssen, steht hier.
- Die Antragstellung ist auch online möglich.
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