BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Niederlassungserlaubnis für Selbständige

Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden. Wer seit drei Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • die geplante selbständige Tätigkeit wurde erfolgreich verwirklicht
  • der Lebensunterhalt ist durch ausreichende Einkünfte gesichert (auch für die in familiärer Gemeinschaft lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen)
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse vor (zum Beispiel Straftaten)
  • Sie haben einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz


Gebühren

  • Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 124,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Nachweise, wie Sie die selbständige Tätigkeit verwirklicht haben
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • anerkannter, gültiger Pass oder Passersatzein
  • aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      




Suche

Suche ...

Zuständige Abteilung


Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf

E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Niederlassungserlaubnis für Selbständige
auslaenderamt@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8929035

Niederlassungserlaubnis für Selbständige

Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden. Wer seit drei Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.

  • Nachweise, wie Sie die selbständige Tätigkeit verwirklicht haben
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • anerkannter, gültiger Pass oder Passersatzein
  • aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

  • Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 124,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Unbefristeter Aufenthaltstitel für Selbständige, Selbständige (Niederlassungserlaubnis)
https://formulare.duesseldorf.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/60700724a98d9c0670cd46ad
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Anschrift
Erkrather Straße 377-389
40231 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91
Fax
0211 89-29309

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.