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Dachbegrünung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt seit dem 01.Januar 2010 eine Ermäßigung der Niederschlagswassergebühren bei begrünten Dach- und Tiefgaragendachflächen. Der ermäßigte Gebührensatz beträgt dabei 0,52 € statt 1,04 € je Quadratmeter und Jahr.

Die Begrünungen müssen in Sinnen der Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. Bonn (FLL) hergestellt werden.

Die Ermäßigung gilt unbefristet bis zu einer Änderung oder dem Wegfall der Dachbegrünung. Wechselt die Abwasserkundin/der Abwasserkunde, muss der Antrag erneut gestellt werden.

Die Ermäßigung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Sie gilt ab dem Kalenderjahr, in dem der Antrag gestellt wird, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Dachbegrünung.

Dem Antrag sind Nachweisunterlagen beizufügen, aus denen die Größe und Lage der Dachbegrünung, der ordnungsgemäße Einbau, sowie das Fertigstellungsdatum hervorgehen (Hersteller- oder Fachbauleiterbescheinigung sowie Lageplan/schematische Zeichnung). Liegen für bestehende Dachbegrünungen derartige Nachweise nicht (mehr) vor, so ist dies im Antragsformular zu vermerken und zu begründen.

Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitung erfolgt bei Vorliegen aller Nachweisunterlagen in der Regel innerhalb eines Monats.

Formular:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Ob Sie eine Ermäßigung der Niederschlagswassergebühr für eine Dachbegrünung erhalten, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab:

  • Sie sind Abwasserkundin/Abwasserkunde für Niederschlagswasser
  • Das begrünte Dach wurde nach den Richtlinien der FLL e.V. errichtet
  • Sie haben den Antrag gestellt


Gebühren

Der Antrag ist kostenfrei.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

Es ist ein schriftlicher Antrag einschließlich der erforderlichen Nachweisunterlagen einzureichen.

Im Einzelfall können weitere Nachweise oder Rückfragen erforderlich sein.
Um die Bearbeitung nicht zu verzögern, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer/E-Mail-Adresse an.

Bitte senden Sie den Antrag und die Nachweisunterlagen auf dem Postweg zu.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Recht, Gebühren, Vertragswesen - 67/1
Auf'm Hennekamp 47,
40225 Düsseldorf

E-Mail: abwassergebuehr@duesseldorf.de

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Abwassergebühren
abwassergebuehr@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-92707

Weiterführende Informationen

Dachbegrünung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt seit dem 01.Januar 2010 eine Ermäßigung der Niederschlagswassergebühren bei begrünten Dach- und Tiefgaragendachflächen. Der ermäßigte Gebührensatz beträgt dabei 0,52 € statt 1,04 € je Quadratmeter und Jahr.

Die Begrünungen müssen in Sinnen der Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. Bonn (FLL) hergestellt werden.

Die Ermäßigung gilt unbefristet bis zu einer Änderung oder dem Wegfall der Dachbegrünung. Wechselt die Abwasserkundin/der Abwasserkunde, muss der Antrag erneut gestellt werden.

Die Ermäßigung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Sie gilt ab dem Kalenderjahr, in dem der Antrag gestellt wird, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Dachbegrünung.

Dem Antrag sind Nachweisunterlagen beizufügen, aus denen die Größe und Lage der Dachbegrünung, der ordnungsgemäße Einbau, sowie das Fertigstellungsdatum hervorgehen (Hersteller- oder Fachbauleiterbescheinigung sowie Lageplan/schematische Zeichnung). Liegen für bestehende Dachbegrünungen derartige Nachweise nicht (mehr) vor, so ist dies im Antragsformular zu vermerken und zu begründen.

Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitung erfolgt bei Vorliegen aller Nachweisunterlagen in der Regel innerhalb eines Monats.

Formular:

Es ist ein schriftlicher Antrag einschließlich der erforderlichen Nachweisunterlagen einzureichen.

Im Einzelfall können weitere Nachweise oder Rückfragen erforderlich sein.
Um die Bearbeitung nicht zu verzögern, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer/E-Mail-Adresse an.

Bitte senden Sie den Antrag und die Nachweisunterlagen auf dem Postweg zu.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Der Antrag ist kostenfrei.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein
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Abteilung Recht, Gebühren, Vertragswesen - 67/1
Anschrift
Auf'm Hennekamp 47
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