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Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung

Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?

Sie möchten im Ausland heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?

Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.

Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland heiraten möchte, wird manchmal ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Dieses Dokument bescheinigt, dass die beiden Verlobten einander nach deutschem Recht heiraten können, weshalb für die Ausstellung Urkunden beider Partner notwendig sind.

Sind beide Verlobte deutsch, genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Ehefähigkeitszeugnisse werden mehrsprachig ausgestellt und enthalten neben der deutschen Sprache auch die meisten europäischen Sprachen, wie z. B. englisch, französisch oder spanisch.

Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, klären Sie bitte mit dem zuständigen Standesamt im Ausland.


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  1. Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses
    Das Ehefähigkeitszeugnis können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Wohnen Sie im Ausland, stellt das Standesamt, Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis aus. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahl, bei welchem der Wohnsitzstandesämter Sie das Ehefähigkeitszeugnis beantragen.

    Bitte übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Eheschließung erfolgen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht heiraten, muss ein neues Ehefähigkeitszeugnis beantragt werden.

  2. Prüfung der Ehefähigkeit durch das Wohnsitzstandesamt
    Ein Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn beide Eheschließenden ehefähig sind. Diese Ehefähigkeit prüft das Wohnsitzstandesamt anhand Ihrer Angaben im Antrag und der erforderlichen Unterlagen. Dabei sind Ihre persönlichen Umstände zu berücksichtigen und rechtliche Bewertungen erforderlich.

    Liegt kein Ehehindernis vor, erhalten Sie das Ehefähigkeitszeugnis.

  3. Nach der Eheschließung im Ausland
    Nach der Eheschließung im Ausland kann in Deutschland zusätzlich ein deutsches Eheregister angelegt werden.


Gebühren

Bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

  • wenn deutsches Recht zu beachten ist 60,00 Euro
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist 100,00 Euro
  • In Einzelfällen können zusätzliche Gebühren z.B. für Erklärungen zur Namensführung, Eidesstattliche Versicherungen entstehen.
Befreiungen
  • Nein

Ermäßigungen

  • Wenn beide Verlobte bei Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses nachweisen, dass sie einen Düsselpass haben, erhalten Sie einen Rabatt von 50 % auf die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz.


Benötigte Unterlagen

Die individuell erforderlichen Dokumente erfahren Sie, nachdem Sie das Kontaktformular ausgefüllt haben.

Anfrage zu den erforderlichen Unterlagen    ⟩




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Zuständige Abteilung


Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung
Tel.: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29130

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