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Fahrerlaubnis - Erweiterung

Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt. Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse Sie erwerben möchten, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen beibringen.

Wenn Sie die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen oder Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, hilft Ihnen die nachstehende Aufstellung weiter.

Informationen zur Eintragung der Erweiterung B196 (Erweiterung der Klasse B auf leichte Motorräder-nationale Lösung) bekommen Sie hier.

Bearbeitungszeitraum:

Sie können den Antrag bereits 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Der Hauptwohnsitz muss in Düsseldorf sein. 


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 43,90 bis 56,90 Euro
  • Für die Eintragung der Schlüsselnummer 95 nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 28,60 Euro erforderlich.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro. 

Die Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse. Eine Übersicht über die einzelnen Führerscheinklassen und Fahrberechtigungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 24 Monate)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule (bei auswärtigen Fahrschulen die Prüfstelle benennen)

Klasse C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE (jeweils Vorbesitz der Klasse B erforderlich)

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule (bei auswärtigen Fahrschulen die Prüfstelle benennen)
  • für die Klasse D1/ D1E, D/DE "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Führerschein - Erweiterung
fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8990138
Fax: 0211 8929107

Fahrerlaubnis - Erweiterung

Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt. Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse Sie erwerben möchten, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen beibringen.

Wenn Sie die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen oder Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, hilft Ihnen die nachstehende Aufstellung weiter.

Informationen zur Eintragung der Erweiterung B196 (Erweiterung der Klasse B auf leichte Motorräder-nationale Lösung) bekommen Sie hier.

Bearbeitungszeitraum:

Sie können den Antrag bereits 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.

Formulare:

Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro. 

Die Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse. Eine Übersicht über die einzelnen Führerscheinklassen und Fahrberechtigungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 24 Monate)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule (bei auswärtigen Fahrschulen die Prüfstelle benennen)

Klasse C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE (jeweils Vorbesitz der Klasse B erforderlich)

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule (bei auswärtigen Fahrschulen die Prüfstelle benennen)
  • für die Klasse D1/ D1E, D/DE "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • Die Gebühr beträgt 43,90 bis 56,90 Euro
  • Für die Eintragung der Schlüsselnummer 95 nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 28,60 Euro erforderlich.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Erweiterung eines Führerscheines, Lappen,Fahrerlaubnis
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