Online Umfrage
Gestalten Sie duesseldorf.de mit!
Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Wünsche zum städtischen Online-Portal.Dauer: ca. 5 Minuten. Jetzt mitmachen
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB)
Sie erhalten die entsprechenden Positiv- bzw. Negativauskünfte in einer amtlichen Bescheinigung einzeln attestiert. Für eine Auswahl weiterer wichtiger Regelungen und Sachthemen finden Sie Kontakte im nebenstehenden Kasten.
Abfragepunkte (20 € pro Abfragepunkt pro Grundstück)- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
- Bebauungsplan
- Erhaltungssatzung § 172 BauGB
- Flächennutzungsplan
- Flurbereinigung
- Gestaltungssatzung § 89 BauO NRW
- Landschafts-/Naturschutzgebiet
- Sanierungsund Entwicklungsgebiet §§ 142 ff. BauGB
- Soziale Stadt § 171e BauGB
- Städtebauliche Gebote §§ 176, 178 179 BauGB
- Städtebaulicher Vertrag § 11 BauGB (Vollmacht muss vorliegen)
- Stadtumbaugebiet § 171 b BauGB
- Stadtumbaugebiet § 171 d BauGB
- Stellplatzablösevereinbarung
- Umlegungsgebiet / Grenzregelung §§ 45-84 BauGB
- Veränderungssperre §§ 14, 16 BauGB
- Vorkaufsrecht (besonderes) § 25 BauGB
- Wasserschutz-/ Überschwemmungsgebiet
- Wohnraumschutzsatzung
- Abwassergebühren
- Altlasten/ öffentliche Verträge, Bodenschutzlastvermerke
- Baulasten, Zurückstellung von Baugesuchen § 15 BauGB
- Brandschutzprotokoll
- Denkmalschutz
- Erschließungs- Anliegerbeiträge
- Freie Strecken einer Bundes-/Landeslandstraße (Landesbetrieb Straßenbau NRW)
- Steuern kommunale Abgaben
- Vorkaufsrecht § 24 BauGB
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
- 20,00 Euro pro Grundstück maßgeblich ist der Grundstückbegriff und je ausgewählter Auskunft
Benötigte Unterlagen
Bei Abfrage zu einem städtebaulichen Vertrag ist eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers vorzulegen.
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
61.1 Planungsverfahren und zentrale Dienste, Städtebauförderung
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: planung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29080
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB) E-Mail: baugb-bescheinigung@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8936901
Sie erhalten die entsprechenden Positiv- bzw. Negativauskünfte in einer amtlichen Bescheinigung einzeln attestiert. Für eine Auswahl weiterer wichtiger Regelungen und Sachthemen finden Sie Kontakte im nebenstehenden Kasten.
Abfragepunkte (20 € pro Abfragepunkt pro Grundstück)- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
- Bebauungsplan
- Erhaltungssatzung § 172 BauGB
- Flächennutzungsplan
- Flurbereinigung
- Gestaltungssatzung § 89 BauO NRW
- Landschafts-/Naturschutzgebiet
- Sanierungsund Entwicklungsgebiet §§ 142 ff. BauGB
- Soziale Stadt § 171e BauGB
- Städtebauliche Gebote §§ 176, 178 179 BauGB
- Städtebaulicher Vertrag § 11 BauGB (Vollmacht muss vorliegen)
- Stadtumbaugebiet § 171 b BauGB
- Stadtumbaugebiet § 171 d BauGB
- Stellplatzablösevereinbarung
- Umlegungsgebiet / Grenzregelung §§ 45-84 BauGB
- Veränderungssperre §§ 14, 16 BauGB
- Vorkaufsrecht (besonderes) § 25 BauGB
- Wasserschutz-/ Überschwemmungsgebiet
- Wohnraumschutzsatzung
- Abwassergebühren
- Altlasten/ öffentliche Verträge, Bodenschutzlastvermerke
- Baulasten, Zurückstellung von Baugesuchen § 15 BauGB
- Brandschutzprotokoll
- Denkmalschutz
- Erschließungs- Anliegerbeiträge
- Freie Strecken einer Bundes-/Landeslandstraße (Landesbetrieb Straßenbau NRW)
- Steuern kommunale Abgaben
- Vorkaufsrecht § 24 BauGB
Bei Abfrage zu einem städtebaulichen Vertrag ist eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers vorzulegen.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/708/showKartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.
