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Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB)

Sie erhalten die entsprechenden Positiv- bzw. Negativauskünfte in einer amtlichen Bescheinigung einzeln attestiert. Für eine Auswahl weiterer wichtiger Regelungen und Sachthemen finden Sie Kontakte im nebenstehenden Kasten.

Abfragepunkte (20 € pro Abfragepunkt pro Grundstück)
  • Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
  • Bebauungsplan
  • Erhaltungssatzung § 172 BauGB
  • Flächennutzungsplan
  • Flurbereinigung
  • Gestaltungssatzung § 89 BauO NRW
  • Landschafts-/Naturschutzgebiet
  • Sanierungsund Entwicklungsgebiet §§ 142 ff. BauGB
  • Soziale Stadt § 171e BauGB
  • Städtebauliche Gebote §§ 176, 178 179 BauGB
  • Städtebaulicher Vertrag § 11 BauGB (Vollmacht muss vorliegen)
  • Stadtumbaugebiet § 171 b BauGB
  • Stadtumbaugebiet § 171 d BauGB
  • Stellplatzablösevereinbarung
  • Umlegungsgebiet / Grenzregelung §§ 45-84 BauGB
  • Veränderungssperre §§ 14, 16 BauGB
  • Vorkaufsrecht (besonderes) § 25 BauGB
  • Wasserschutz-/ Überschwemmungsgebiet
  • Wohnraumschutzsatzung
Verweise zu anderweitig zuständigen Stellen:

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

  • 20,00 Euro pro Grundstück maßgeblich ist der Grundstückbegriff und je ausgewählter Auskunft


Benötigte Unterlagen

Bei Abfrage zu einem städtebaulichen Vertrag ist eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers vorzulegen. 



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Zuständige Abteilung


61.1 Planungsverfahren und zentrale Dienste, Städtebauförderung
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: planung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29080

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Bescheinigungen zum Baugesetzbuch (BauGB)
baugb-bescheinigung@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8936901

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