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Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird;
- die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks;
- die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;
- die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts;
- die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;
- die Teilung eines Grundstücks.
Bearbeitungszeitraum:
Über die Genehmigung ist innerhalb eines Monats nach dem Eingang des Antrags zu entscheiden. In Ausnahmefällen kann die Frist um bis drei Monate verlängert werden.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Die Genehmigung wird lediglich für solche Grundstücke benötigt, für die im Grundbuch (Abteilung II) ein Sanierungsvermerk eingetragen ist.
Gebühren
31,00 Euro für jede Genehmigungserklärung
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen werden durch den Einzelfall bestimmt. In Betracht kommen zum Beispiel Bauantrag, Kaufvertrag, Grundschuldbestellung oder Teilungsplan.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann zum Beispiel durch die beurkundende Notarin oder den beurkundenden Notar erfolgen.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Planungsverfahren und zentrale Dienste - 61/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: planung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29080
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) E-Mail: stadtplanung@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8936646
Weiterführende Informationen
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