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Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird;
  • die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks;
  • die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts;
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;
  • die Teilung eines Grundstücks.

Bearbeitungszeitraum:

Über die Genehmigung ist innerhalb eines Monats nach dem Eingang des Antrags zu entscheiden. In Ausnahmefällen kann die Frist um bis drei Monate verlängert werden.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die Genehmigung wird lediglich für solche Grundstücke benötigt, für die im Grundbuch (Abteilung II) ein Sanierungsvermerk eingetragen ist.


Gebühren

31,00 Euro für jede Genehmigungserklärung

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen werden durch den Einzelfall bestimmt. In Betracht kommen zum Beispiel Bauantrag, Kaufvertrag, Grundschuldbestellung oder Teilungsplan.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann zum Beispiel durch die beurkundende Notarin oder den beurkundenden Notar erfolgen.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Planungsverfahren und zentrale Dienste - 61/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: planung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29080

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB)

stadtplanung@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8936646

Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird;
  • die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks;
  • die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts;
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;
  • die Teilung eines Grundstücks.

Bearbeitungszeitraum:

Über die Genehmigung ist innerhalb eines Monats nach dem Eingang des Antrags zu entscheiden. In Ausnahmefällen kann die Frist um bis drei Monate verlängert werden.

Formulare:

Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen werden durch den Einzelfall bestimmt. In Betracht kommen zum Beispiel Bauantrag, Kaufvertrag, Grundschuldbestellung oder Teilungsplan.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann zum Beispiel durch die beurkundende Notarin oder den beurkundenden Notar erfolgen.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

31,00 Euro für jede Genehmigungserklärung

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Baugesetzbuch (BauGB) § 144 - Genehmigung, Grundbuch, Sanierungsvermerk (Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch), Grundstück, Sanierungsvermerk (Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch)
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