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Umzugshilfen

Sie haben eine neue Wohnung gefunden und stehen vor der Aufgabe, den Umzug zu planen und zu organisieren. Hierbei stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Wohnberatung unterstützend zur Seite. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zur Finanzierung des Umzuges einen städtischen Zuschuss zu erhalten.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Was wird gefördert?
Gefördert werden Umzugskosten, rechtlich notwendige Renovierungsarbeiten und Doppelmieten. Der Umzug muss innerhalb Düsseldorfs in eine andere, für Sie geeignete, Wohnung erfolgen. Der Zuschuss beträgt insgesamt maximal 7.000 Euro.

Wer wird gefördert?
Einen Zuschuss können Sie erhalten, wenn Sie mindestens 60 Jahre alt sind oder über einen Schwerbehindertenausweis verfügen oder einen Pflegegrad haben. 

Welche Einkommensgrenzen gelten?
Sie erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen um nicht mehr als 40% überschreitet. Dabei werden die Bruttojahreseinkünfte sowie die Frei- und Abzugsbeträge aller Personen, die in einem Haushalt leben, zusammengerechnet. 

Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft für einige Haushalte dar, wie hoch das Bruttojahreseinkommen sein darf, um eine Förderung zu erhalten. Dabei wird unterstellt, dass nur ein Haushaltsangehöriger ein Einkommen erzielt und hiervon Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Bei Rentner*innen wird unterstellt, dass nur eine Haushaltsangehörige Person Rente bezieht und hiervon ausschließlich Krankenversicherungsbeiträge zahlt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend dargestellten Zahlen nur um Richtwerte handelt.

Haushalt Maximaler Bruttojahresverdienst
Überschreitung der Einkommensgrenze
  Keine Überschreitung Überschreitung von 40%
alleinstehende*r Arbeitnehmer*in 33.136 EUR 45.898 EUR
alleinstehende*r Rentner*in 23.306 EUR 32.588 EUR
Rentnerpaar 32.602 EUR 43.783 EUR
2 Personen (kein Kind) 45.917 EUR 61.292 EUR
3 Personen (1 Kind) 49.667 EUR 69.042 EUR
4 Personen (2 Kinder) 59.667 EUR 83.042 EUR
5 Personen (3 Kinder) 69.667 EUR 97.042 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

Welche Vermögensgrenzen gelten?
Sie dürfen je Haushaltsangehöriger Person maximal 10.000 Euro an Vermögenswerten haben. Dazu zählen neben Ersparnissen auch Rückkaufswerte aus Versicherungen.


Was gibt es zu beachten?
Der Zuschuss muss vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages beantragt werden.


Gebühren

Die Beratung ist kostenfrei. Für die Bewilligung des städtischen Zuschusses fallen Gebühren an. 


Benötigte Unterlagen

Für den städtischen Zuschuss sind immer erforderlich

  • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
  • Ihre Einkommensunterlagen oder ein aktueller Wohnberechtigungsschein
  • Ihre Vermögensnachweise
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung des Zuschusses kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Umzugshilfen
wohnberatung@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-92209
Fax: 0211 89-29084

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