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Anliegerbescheinigung - über Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge

Der Bescheinigung ist zu entnehmen, ob noch Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind. Ferner gibt sie eine Information über mögliche, bevorstehende Abrechnungen von Straßenbaumaßnahmen.  

Bearbeitungszeitraum:

circa 14 Tage

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

  • 38 Euro für eine Straßenfront
  • 20 Euro für jede weitere Front. In besonderen Fällen (ergänzende Angaben/Recherchen) für eine Front bis maximal 50 Euro

Bei Vorabübersendung per Fax, oder per E-Mail, wird eine zusätzliche Gebühr von 2,50 Euro berechnet.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt für die Antragstellung jedoch eine Einverständniserklärung der Grundstücks- bzw. Wohneigentümerin oder des Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümers.

Auf Wunsch können Sie dieses Antragsformular verwenden. Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. Aus dem formlosen Antrag müssen der Name und die Anschrift der Eigentümerin oder des Eigentümers sowie die Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück) hervorgehen. Wird der Antrag nicht von der Eigentümerin oder vom Eigentümer gestellt, so benötigt die antragstellende Person eine Einverständniserklärung der Grundstücks- oder Wohnungseigentümerin bzw. des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung 66/1.4 - Anliegerbeiträge
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: anliegerbescheinigungen@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-96634

Weiterführende Informationen

Anliegerbescheinigung - über Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge

Der Bescheinigung ist zu entnehmen, ob noch Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind. Ferner gibt sie eine Information über mögliche, bevorstehende Abrechnungen von Straßenbaumaßnahmen.  

Bearbeitungszeitraum:

circa 14 Tage

Formulare:

  • Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt für die Antragstellung jedoch eine Einverständniserklärung der Grundstücks- bzw. Wohneigentümerin oder des Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümers.

Auf Wunsch können Sie dieses Antragsformular verwenden. Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. Aus dem formlosen Antrag müssen der Name und die Anschrift der Eigentümerin oder des Eigentümers sowie die Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück) hervorgehen. Wird der Antrag nicht von der Eigentümerin oder vom Eigentümer gestellt, so benötigt die antragstellende Person eine Einverständniserklärung der Grundstücks- oder Wohnungseigentümerin bzw. des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

  • 38 Euro für eine Straßenfront
  • 20 Euro für jede weitere Front. In besonderen Fällen (ergänzende Angaben/Recherchen) für eine Front bis maximal 50 Euro

Bei Vorabübersendung per Fax, oder per E-Mail, wird eine zusätzliche Gebühr von 2,50 Euro berechnet.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
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