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Genealogie - Ahnenforschung
- Die älteren Personenstandsurkunden beginnend 1798 (linksrheinisch) bzw. 1810 (rechtsrheinisch) aller Düsseldorfer Standesämter und der später eingemeindeten Orte
Dies sind:- Geburtsurkunden 110 Jahre nach Geburt und älter
- Heiratsurkunden 80 Jahre nach Heirat und älter
- Todesurkunden 30 Jahre nach Tod und älter
- Kopien von Kirchenbüchern für die Jahre 1603 bis 1809, mit Lücken (231 Bände von 26 Düsseldorfer Pfarreien, zum Teil ohne jedes Register). Diese dienten im rechtsrheinischen Raum bis 1809 als amtliche Personenstandsunterlagen.
- Adressbücher ab 1844 mit Lücken
- Totenzettelsammlung, Zeitraum 1741 bis 2007 (Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert)
- Bürgerrolle (Bürgerbuch), für den Zeitraum von 1854 bis 1864.
In den nachstehenden Meldeunterlagen können aus Datenschutzgründen grundsätzlich nur Mitarbeiter*innen des Stadtarchivs recherchieren (gebührenpflichtig!):
- Einwohnermeldeunterlagen (Karteien).
- Hausbücher (nebenamtliche Eintragungen des Einwohnermeldeamtes), in die von etwa 1927 bis in die 1970er Jahre die Bewohner*innen mit dem Tag der An- und Abmeldung eingetragen wurden (mit Lücken aufgrund von Kriegsverlusten).
Für die Erledigung der zahlreichen und teilweise sehr umfangreichen genealogischen Anfragen stehen nur wenige Mitarbeiter*innen des Stadtarchivs zur Verfügung. Es muss daher mit einer längeren Bearbeitungszeit für die Beantwortung gerechnet werden.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Für die Bestellung von Personenstandsurkunden können Sie, wenn Ihnen die Daten bekannt sind, das folgende Portal benutzen.
Bei Anfragen aus anderen Quellen oder wenn Ihnen die genauen Daten der Personenstandsunterlagen nicht bekannt sind, wenden Sie sich bitte per Mail oder Brief an das Stadtarchiv. Es empfiehlt sich, bei den Anfragen alle bereits bekannten (auch anscheinend unbedeutende) Daten der gesuchten Personen anzugeben.
Hierzu zählen:
- Namen der Vorfahren
- sämtliche Vornamen der Gesuchten
- Zeitraum des Düsseldorfer Aufenthalts
- Anzahl eventueller Mehrfachehen
- ihre Abkömmlinge Berufsbezeichnung und Ähnliches
Für die Nutzung gilt das Archivgesetz NRW bzw. für die Personenstandsurkunden das Personenstandsgesetz.
Gebühren
Sind bei den Personenstandsunterlagen die genauen Daten bekannt und werden Sie über das Portal bestellt, werden gemäß Gebührensatzung pro Urkunde 6 €, mit Beglaubigung pro Urkunde 10 € berechnet.
Die Gebühren für die Rechercheleistungen der Archivmitarbeiter*innen berechnen sich erfolgsunabhängig nach dem Zeitaufwand. Die Positionen finden Sie im Tarif zur Gebührensatzung des Archivs.
Nach § 3 der Gebührensatzung ist in Einzelfällen eine Befreiung oder Ermäßigung von diesen Gebühren möglich.
- Gebührensatzung des Stadtarchivs
- Tarif zur Gebührensatzung
Benötigte Unterlagen
Aufgrund des Datenschutzes ist für gesperrte Daten der Nachweis des berechtigten Interesses notwendig.
Bei kommerziellen Anfragen (Erbenermittler*innen) ist in der Regel die Vorlage beziehungsweise Kopie der Bestallungsurkunde beziehungsweise Bevollmächtigung notwendig.
Suche
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Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Genealogie - Ahnenforschung E-Mail: stadtarchiv@duesseldorf.de Tel.: 0211 8999230 Fax: 0211 8929155
Weiterführende Informationen
- Die älteren Personenstandsurkunden beginnend 1798 (linksrheinisch) bzw. 1810 (rechtsrheinisch) aller Düsseldorfer Standesämter und der später eingemeindeten Orte
Dies sind:- Geburtsurkunden 110 Jahre nach Geburt und älter
- Heiratsurkunden 80 Jahre nach Heirat und älter
- Todesurkunden 30 Jahre nach Tod und älter
- Kopien von Kirchenbüchern für die Jahre 1603 bis 1809, mit Lücken (231 Bände von 26 Düsseldorfer Pfarreien, zum Teil ohne jedes Register). Diese dienten im rechtsrheinischen Raum bis 1809 als amtliche Personenstandsunterlagen.
- Adressbücher ab 1844 mit Lücken
- Totenzettelsammlung, Zeitraum 1741 bis 2007 (Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert)
- Bürgerrolle (Bürgerbuch), für den Zeitraum von 1854 bis 1864.
In den nachstehenden Meldeunterlagen können aus Datenschutzgründen grundsätzlich nur Mitarbeiter*innen des Stadtarchivs recherchieren (gebührenpflichtig!):
- Einwohnermeldeunterlagen (Karteien).
- Hausbücher (nebenamtliche Eintragungen des Einwohnermeldeamtes), in die von etwa 1927 bis in die 1970er Jahre die Bewohner*innen mit dem Tag der An- und Abmeldung eingetragen wurden (mit Lücken aufgrund von Kriegsverlusten).
Für die Erledigung der zahlreichen und teilweise sehr umfangreichen genealogischen Anfragen stehen nur wenige Mitarbeiter*innen des Stadtarchivs zur Verfügung. Es muss daher mit einer längeren Bearbeitungszeit für die Beantwortung gerechnet werden. Aufgrund des Datenschutzes ist für gesperrte Daten der Nachweis des berechtigten Interesses notwendig.
Bei kommerziellen Anfragen (Erbenermittler*innen) ist in der Regel die Vorlage beziehungsweise Kopie der Bestallungsurkunde beziehungsweise Bevollmächtigung notwendig. Für die Bestellung von Personenstandsurkunden können Sie, wenn Ihnen die Daten bekannt sind, das folgende Portal benutzen.
Bei Anfragen aus anderen Quellen oder wenn Ihnen die genauen Daten der Personenstandsunterlagen nicht bekannt sind, wenden Sie sich bitte per Mail oder Brief an das Stadtarchiv. Es empfiehlt sich, bei den Anfragen alle bereits bekannten (auch anscheinend unbedeutende) Daten der gesuchten Personen anzugeben.
Hierzu zählen:
- Namen der Vorfahren
- sämtliche Vornamen der Gesuchten
- Zeitraum des Düsseldorfer Aufenthalts
- Anzahl eventueller Mehrfachehen
- ihre Abkömmlinge Berufsbezeichnung und Ähnliches
Für die Nutzung gilt das Archivgesetz NRW bzw. für die Personenstandsurkunden das Personenstandsgesetz. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/685/show
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