BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Auftrag auf Einäscherung im städtischen Krematorium
Vor der Einäscherung findet eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau statt. Ein ärztlicher Totenschein allein ist nicht ausreichend. Die Verstorbenen verbleiben bis zur Freigabe durch den Amtsarzt in der Kühlung des Krematoriums. Die Krematoriumsverwaltung ist bemüht den Zeitraum so kurz als möglich zu halten, in der Regel zwei bis drei Tage. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, wird die eigentliche Kremation eingeleitet.
Für die Hinterbliebenen wird ein individueller Service für eine würdige Einäscherung des Toten geboten. Auf Wunsch können die Angehörigen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung bei der Kremierung anwesend sein.
Bearbeitungszeitraum:
kurzfristig
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Auftrag zur Einäscherung
Gebühren
Die Kosten sind abhängig von den Leistungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Sterbefalls entstehen.
- Gebührensatzung für die Friedhöfe
- Übernahme von Bestattungskosten
Befreiungen
- Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten beim Amt für soziale Sicherung und Integration
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Vollmacht
Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Abteilung Friedhöfe - 68/4
Kaiserswerther Straße 390,
40474 Düsseldorf
E-Mail: friedhof@duesseldorf.de
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Auftrag auf Einäscherung im städtischen Krematorium E-Mail: krematorium@duesseldorf.de Tel.: 0211 8993929 Fax: 0211 8929136
Weiterführende Informationen
Vor der Einäscherung findet eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau statt. Ein ärztlicher Totenschein allein ist nicht ausreichend. Die Verstorbenen verbleiben bis zur Freigabe durch den Amtsarzt in der Kühlung des Krematoriums. Die Krematoriumsverwaltung ist bemüht den Zeitraum so kurz als möglich zu halten, in der Regel zwei bis drei Tage. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, wird die eigentliche Kremation eingeleitet.
Für die Hinterbliebenen wird ein individueller Service für eine würdige Einäscherung des Toten geboten. Auf Wunsch können die Angehörigen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung bei der Kremierung anwesend sein.
Bearbeitungszeitraum:
kurzfristig
Formulare:
- Sterbeurkunde
- Vollmacht
Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Auftrag zur Einäscherung
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/663/showKartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.