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Auftrag auf Einäscherung im städtischen Krematorium

Vor der Einäscherung findet eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau statt. Ein ärztlicher Totenschein allein ist nicht ausreichend. Die Verstorbenen verbleiben bis zur Freigabe durch den Amtsarzt in der Kühlung des Krematoriums. Die Krematoriumsverwaltung ist bemüht den Zeitraum so kurz als möglich zu halten, in der Regel zwei bis drei Tage. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, wird die eigentliche Kremation eingeleitet.

Für die Hinterbliebenen wird ein individueller Service für eine würdige Einäscherung des Toten geboten. Auf Wunsch können die Angehörigen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung bei der Kremierung anwesend sein.

Bearbeitungszeitraum:

kurzfristig

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Auftrag zur Einäscherung


Gebühren

Die Kosten sind abhängig von den Leistungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Sterbefalls entstehen.

  • Gebührensatzung für die Friedhöfe
  • Übernahme von Bestattungskosten

Befreiungen

  • Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten beim Amt für soziale Sicherung und Integration

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Vollmacht

Beauftragung eines Bestattungsunternehmens

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Friedhöfe - 68/4
Kaiserswerther Straße 390,
40474 Düsseldorf

E-Mail: friedhof@duesseldorf.de

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Auftrag auf Einäscherung im städtischen Krematorium
krematorium@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8993929
Fax: 0211 8929136

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