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Fettabscheiderreinigung - Terminabsprachen

Betriebe mit gewerblicher Essensausgabe (wie z.B. Gaststättenbetriebe, Hotels, Großküchen, Pizzerien, Imbissstuben) haben zur Abscheidung beziehungsweise Filterung von Fetten aus dem Abwasser einen Fettabscheider einzubauen. (§ 8 Abwassersatzung)

Bei fehlender Fettabscheideranlage kann sich das Fett in den Abwasserleitungen verhärten. Dies hat zur Folge dass es zu Verstopfungen, Geruchsbelästigungen und Korrosionen innerhalb der privaten und öffentlichen Kanalisation kommt.

Zur Sicherstellung der ordnungs- und satzungsmäßigen Abwasserbeseitigung hat der Anschlussnehmer gemäß § 5 der Abwassersatzung 6 Wochen vor dem Einbau der Abscheideranlage beim Stadtentwässerungsbetrieb unter Vorlage von prüffähigen Entwässerungszeichnungen eine Anschlussgenehmigung einzuholen.

Gemäß der Abwassersatzung müssen Fettabscheider von Fachfirmen bemessen und erstellt werden. Die Abscheideranlage ist so zu bemessen und zu betreiben, dass die in § 7 der Abwassersatzung angegebenen Grenzwerte eingehalten werden. Vor Inbetriebnahme der Abscheideranlage ist diese nach Terminabsprache mit dem Stadtentwässerungsbetrieb kontrollieren zu lassen.

Der Einsatz biologisch aktiver Mittel in Abscheideranlagen für Fette sowie den dazugehörigen Zulaufleitungen ist gemäß § 8 der Abwassersatzung und nach DIN 4040-100 nicht zulässig.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.   

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Entgelte gemäß Entgeltordnung über die Entleerung der Abscheideranlage. Diese sind abhängig von der zu entsorgenden Menge zuzüglich Grundtarif.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • prüffähige Entwässerungszeichnungen

Die Entleerung der Abscheideranlage erfolgt nach § 8 der Abwassersatzung in der Regel durch den Stadtentwässerungsbetrieb. Hierzu muss die Zugänglichkeit zur Abscheideranlage jederzeit gewährleistet sein. Ist eine Entleerung der Abscheideranlage außerhalb der regulären Dienstzeiten dringend notwendig steht der Stadtentwässerungsbetrieb unter der Rufnummer 0211 89 - 92762 zur Verfügung.

Nach telefonischer Terminvereinbarung.        



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Zuständige Abteilung


Abteilung Kanalbetrieb 67/204
Auf dem Draap 17,
40221 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-92762
Fettabscheiderreinigung - Terminabsprachen

Betriebe mit gewerblicher Essensausgabe (wie z.B. Gaststättenbetriebe, Hotels, Großküchen, Pizzerien, Imbissstuben) haben zur Abscheidung beziehungsweise Filterung von Fetten aus dem Abwasser einen Fettabscheider einzubauen. (§ 8 Abwassersatzung)

Bei fehlender Fettabscheideranlage kann sich das Fett in den Abwasserleitungen verhärten. Dies hat zur Folge dass es zu Verstopfungen, Geruchsbelästigungen und Korrosionen innerhalb der privaten und öffentlichen Kanalisation kommt.

Zur Sicherstellung der ordnungs- und satzungsmäßigen Abwasserbeseitigung hat der Anschlussnehmer gemäß § 5 der Abwassersatzung 6 Wochen vor dem Einbau der Abscheideranlage beim Stadtentwässerungsbetrieb unter Vorlage von prüffähigen Entwässerungszeichnungen eine Anschlussgenehmigung einzuholen.

Gemäß der Abwassersatzung müssen Fettabscheider von Fachfirmen bemessen und erstellt werden. Die Abscheideranlage ist so zu bemessen und zu betreiben, dass die in § 7 der Abwassersatzung angegebenen Grenzwerte eingehalten werden. Vor Inbetriebnahme der Abscheideranlage ist diese nach Terminabsprache mit dem Stadtentwässerungsbetrieb kontrollieren zu lassen.

Der Einsatz biologisch aktiver Mittel in Abscheideranlagen für Fette sowie den dazugehörigen Zulaufleitungen ist gemäß § 8 der Abwassersatzung und nach DIN 4040-100 nicht zulässig.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.   

  • prüffähige Entwässerungszeichnungen

Die Entleerung der Abscheideranlage erfolgt nach § 8 der Abwassersatzung in der Regel durch den Stadtentwässerungsbetrieb. Hierzu muss die Zugänglichkeit zur Abscheideranlage jederzeit gewährleistet sein. Ist eine Entleerung der Abscheideranlage außerhalb der regulären Dienstzeiten dringend notwendig steht der Stadtentwässerungsbetrieb unter der Rufnummer 0211 89 - 92762 zur Verfügung.

Nach telefonischer Terminvereinbarung.        

Entgelte gemäß Entgeltordnung über die Entleerung der Abscheideranlage. Diese sind abhängig von der zu entsorgenden Menge zuzüglich Grundtarif.

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  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
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