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Stundung oder Ratenzahlung von Abwassergebühren

Abwasserkundinnen und Abwasserkunden haben die Möglichkeit, ihre offene Gebührenforderung stunden zu lassen oder durch eine Ratenzahlung zu begleichen, wenn sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Die beantragte Stundung beziehungsweise Ratenzahlung kann nur gewährt werden, wenn die Einziehung der Forderung mit erheblichen Härten für die/den Gebührenpflichtige/n verbunden ist und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Hierzu sind geeignete Unterlagen über die Einkommens-, Familien- und Vermögensverhältnisse vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass die/der Gebührenpflichtige durch die sofortige Zahlung des geforderten Betrages in eine wirtschaftliche Notlage geraten würde.

Die Stundung soll in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen gewährt werden (§ 12 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen-KAG NW - vom 21.10.1969 in Verbindung mit § 222 ff der Abgabenordnung 1977-AO 1977). Sofern Gebührenpflichtige Ihrer Zahlungsverpflichtung überhaupt nicht nachkommen, wird die Gebührenforderung vollstreckt.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitung erfolgt bei Vorliegen aller Nachweisunterlagen in der Regel innerhalb von 2 Wochen   

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie eine Stundung oder eine Ratenzahlung erhalten können, hängt von verschiedenen Nachweisen ab:

  • Sie sind gebührenpflichtig für Schmutz- und / oder Niederschlagswasser
  • Sie reichen geeignete Unterlagen über die Einkommens-, Familien- und Vermögensverhältnisse ein.
  • Sie reichen eine Aufstellung und Belege über die regelmäßigen monatlichen Einnahmen und Ausgaben ein.


Gebühren

Der Antrag ist kostenfrei.

Nach den geltenden Bestimmungen sind Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent je Monat zu zahlen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

Es ist ein formloser, schriftlicher Antrag einschließlich der erforderlichen Nachweisunterlagen einzureichen.

Im Einzelfall können weitere Nachweise oder Rückfragen erforderlich sein. Um die Bearbeitung nicht zu verzögern, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer und/oder Ihre Mailadresse an.

Sie besuchen uns persönlich oder senden den Antrag und die Nachweisunterlagen auf dem Postweg oder per Mail zu.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Recht, Gebühren, Vertragswesen - 67/1
Auf'm Hennekamp 47,
40225 Düsseldorf

E-Mail: abwassergebuehr@duesseldorf.de

Weiterführende Informationen

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Tel.: 0211 89-94077

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