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Ermäßigung Gartenbewässerung

Im Rahmen der Gartenbewässerung versickert in aller Regel das genutzte Frischwasser und wird nicht dem Kanal zugeführt. Somit ist es möglich, eine Reduzierung der Abwassergebühren zu beantragen.

Der Stadtentwässerungsbetrieb gewährt den Abwasserkundinnen und Abwasserkunden eine pauschale Ermäßigung von 10 % auf die Abwassermenge. Diese Ermäßigung deckt erfahrungsgemäß auch den Frischwasserverbrauch für das Gartenwasser ab.

Bei einem erhöhten Verbrauch für die Bewässerung des Gartens können Sie eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr über den pauschalen Abzug hinaus geltend machen. Stellen Sie dazu einen schriftlichen Antrag und reichen Sie zusätzlich Nachweisunterlagen (Fotos) ein. Antrag und Nachweis werden nur dann berücksichtigt, wenn Sie der Stadt diese spätestens 3 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes einreichen. Zum Nachweis der verwendeten Wassermenge ist ein fachgerechter Einbau eines Zwischenwasserzählers notwendig.

Den jährlichen Antrag zur Gebührenreduzierung erstellen Sie immer nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes. Dazu teilen Sie dem Stadtentwässerungsbetrieb die Zählerstände des/der Zwischenzähler/s mit Ablesedatum mit. Die Ablesung des/der Zwischenzähler/s sollte zeitgleich zur Ablesung des Hauptwasserzählers der Stadtwerke Düsseldorf AG erfolgen. Bei der Bearbeitung des Antrags behält sich die Stadt das Recht vor, die Angaben vor Ort zu prüfen.

Die Stadt ermittelt dann anhand des aktuellen Wasserverbrauchs, ob anstelle des pauschalen Abzugs ein erhöhter Abzug gewährt werden kann. Die Bearbeitung erfolgt bei Vorliegen aller Nachweisunterlagen in der Regel innerhalb eines Monats.


Hier geht es zu den "FAQ Gartenbewässerung".


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

In welcher Höhe und ob Sie eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für eine Bewässerung des Gartens erhalten, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab:

  • Sie sind Abwasserkunde für Schmutzwasser
  • Sie bewässern Ihren Garten tatsächlich mit Frischwasser
  • die für die Gartenbewässerung benötigte Frischwassermenge liegt über dem bereits gewährten pauschalen Abzug


Gebühren

Der Antrag ist kostenfrei. Eventuell anfallende Kosten für die Anschaffung und den Einbau eines Zwischenzählers sind vom Abwasserkunden zu tragen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Die Beantragung erfolgt schriftlich. Die Eingabemaske dazu finden Sie hier. Zusätzlich wird als Nachweis ein Foto Ihres Zählerstands benötigt, welches Sie hochladen können.

Im Einzelfall können weitere Nachweise oder Rückfragen erforderlich sein. Um die Bearbeitung nicht zu verzögern, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.





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Zuständige Abteilung


Abteilung Recht, Gebühren, Vertragswesen - 67/1
Auf'm Hennekamp 47,
40225 Düsseldorf

E-Mail: abwassergebuehr@duesseldorf.de

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Abwassergebühren
abwassergebuehr@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-92707

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