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Personenbezogener Parkplatz für Schwerbehinderte in Düsseldorf
In begründeten Ausnahmefällen besteht gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde einen personenbezogenen Behindertenparkplatz vor der Wohnung einzurichten, wenn dort keine privaten Stellplätze zur Verfügung stehen.
Bearbeitungszeitraum:
Cirka 6 Wochen bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges, das Ihnen hauptsächlich zur Verfügung steht
- Es darf Ihnen kein privater Stellplatz oder eine Garage, bzw. Tiefgarage zur Verfügung stehen
- Die örtlichen Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Die Parkerleichterung kann unter Vorlage einer beidseitigen Kopie des Schwerbehindertenausweises und eines aktuellen Passbildes (ab dem 12. Lebensjahr) in folgenden Dienststellen beantragt werden:
- Bürgerbüros
- Straßenverkehrsamt, Automeile – Höherweg 101
- Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7
- Amt für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, Erdgeschoß (persönliche und schriftliche Antragstellung möglich)
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Antrag auf Einrichtung eines Behindertenparkplatzes
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Zuständige Abteilung
Abteilung 66/5.1 - Verkehrslenkung- und regelung
Lierenfelder Straße 60,
40231 Düsseldorf
E-Mail: verkehrsregelung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-94623
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Personenbezogener Parkplatz für Schwerbehinderte - Einrichtung eines Behindertenparkplatzes E-Mail: verkehrsregelung@duesseldorf.de
Weiterführende Informationen
In begründeten Ausnahmefällen besteht gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde einen personenbezogenen Behindertenparkplatz vor der Wohnung einzurichten, wenn dort keine privaten Stellplätze zur Verfügung stehen.
Bearbeitungszeitraum:
Cirka 6 Wochen bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen.
Formulare:
- Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Die Parkerleichterung kann unter Vorlage einer beidseitigen Kopie des Schwerbehindertenausweises und eines aktuellen Passbildes (ab dem 12. Lebensjahr) in folgenden Dienststellen beantragt werden:
- Bürgerbüros
- Straßenverkehrsamt, Automeile – Höherweg 101
- Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7
- Amt für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, Erdgeschoß (persönliche und schriftliche Antragstellung möglich)
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Antrag auf Einrichtung eines Behindertenparkplatzes
- Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges, das Ihnen hauptsächlich zur Verfügung steht
- Es darf Ihnen kein privater Stellplatz oder eine Garage, bzw. Tiefgarage zur Verfügung stehen
- Die örtlichen Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen
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