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Ausnahmegenehmigung - zum Parken im Rahmen der ambulanten Krankenpflege
Mit der Genehmigung darf maximal 2 Stunden am Ort ohne Zahlung von Parkgebühren, in Bewohnerparkbereichen und im eingeschränkten Halteverbot geparkt werden. Am Betriebssitz ist das Parken unter Verwendung der Ausnahmegenehmigung verboten.
Bearbeitungszeitraum:
Zwei bis vier Wochen
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Die Ausnahmegenehmigung erhalten nur
- Krankenpflegekräfte
- Hebammen
Gebühren
Die Gebühr in Höhe von 120,00 Euro kann per Rechnung oder per EC-Cash bezahlt werden. Dazu ist eine EC-Karte und die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Nachweis über den ausübenden Beruf (z.B. Zeugniskopie).
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
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Zuständige Abteilung
Abteilung 66/5.2 - Ausnahmegenehmigungen
Auf'm Hennekamp 45,
40225 Düsseldorf
E-Mail: genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-23602
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Ausnahmegenehmigung zum Parken im Rahmen der ambulanten Krankenpflege E-Mail: genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de Tel.: 0211 8923602 Fax: 0211 8929614
Weiterführende Informationen
Mit der Genehmigung darf maximal 2 Stunden am Ort ohne Zahlung von Parkgebühren, in Bewohnerparkbereichen und im eingeschränkten Halteverbot geparkt werden. Am Betriebssitz ist das Parken unter Verwendung der Ausnahmegenehmigung verboten.
Bearbeitungszeitraum:
Zwei bis vier Wochen
Nachweis über den ausübenden Beruf (z.B. Zeugniskopie).
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Die Ausnahmegenehmigung erhalten nur
- Krankenpflegekräfte
- Hebammen
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