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Ausnahmegenehmigung - zum Parken im Rahmen der ambulanten Krankenpflege

Mit der Genehmigung darf maximal 2 Stunden am Ort ohne Zahlung von Parkgebühren, in Bewohnerparkbereichen und im eingeschränkten Halteverbot geparkt werden. Am Betriebssitz ist das Parken unter Verwendung der Ausnahmegenehmigung verboten.

Bearbeitungszeitraum:

Zwei bis vier Wochen   

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die Ausnahmegenehmigung erhalten nur

  • Krankenpflegekräfte
  • Hebammen


Gebühren

Die Gebühr in Höhe von 120,00 Euro kann per Rechnung oder per EC-Cash bezahlt werden. Dazu ist eine EC-Karte und die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Nachweis über den ausübenden Beruf (z.B. Zeugniskopie).

Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.

Eine telefonische Beantragung ist möglich.



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Zuständige Abteilung


Abteilung 66/5.2 - Ausnahmegenehmigungen
Auf'm Hennekamp 45,
40225 Düsseldorf

E-Mail: genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-23602

Weiterführende Informationen

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