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Ausnahmegenehmigung - zum Parken im Rahmen der ambulanten Krankenpflege
Mit der Genehmigung darf maximal 2 Stunden am Ort ohne Zahlung von Parkgebühren, in Bewohnerparkbereichen und im eingeschränkten Halteverbot geparkt werden. Am Betriebssitz ist das Parken unter Verwendung der Ausnahmegenehmigung verboten.
Bearbeitungszeitraum:
Zwei bis vier Wochen
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Die Ausnahmegenehmigung erhalten nur
- Krankenpflegekräfte:
- Fahrzeuge von Pflegediensten müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit festen Firmenaufschriften versehen sein. Die Firmenaufschrift muss eine Mindestgröße von acht Quadratdezimetern (bzw. 800 cm²) pro Fahrzeugseite aufweisen. Sie muss auffällig und gut sichtbar auf mindestens zwei Fahrzeugseiten aufgebracht sein. Der Firmenname ist bei der Gesamtgestaltung der Fahrzeugbeschriftung als Hauptaugenmerk zu gestalten.
Alternativ zu der Fahrzeugbeschriftung auf den beiden Längsseiten kann die Beschriftung auch auf dem Fahrzeugheck aufgebracht sein. Bei ausreichendem Platz ist auch eine entsprechende Aufbringung auf der Fahrzeugfrontseite (z.B. Motorhaube) möglich.
Im Ausnahmefall, wenn etwa Privatfahrzeuge für berufliche Zwecke verwendet werden, kann auch eine temporäre Beschriftung (z. B. Magnetfolie) mit der genannten Mindestgröße verwendet werden. Ist die temporäre Beschriftung vom Fahrzeug entfernt, hat die Ausnahmegenehmigung keine Gültigkeit
- Fahrzeuge von Pflegediensten müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit festen Firmenaufschriften versehen sein. Die Firmenaufschrift muss eine Mindestgröße von acht Quadratdezimetern (bzw. 800 cm²) pro Fahrzeugseite aufweisen. Sie muss auffällig und gut sichtbar auf mindestens zwei Fahrzeugseiten aufgebracht sein. Der Firmenname ist bei der Gesamtgestaltung der Fahrzeugbeschriftung als Hauptaugenmerk zu gestalten.
- Hebammen
Gebühren
Die Gebühr in Höhe von 120,00 Euro kann per Rechnung oder per EC-Cash bezahlt werden. Dazu ist eine EC-Karte und die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Nachweis über den ausübenden Beruf (z.B. Zeugniskopie).
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Suche
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Zuständige Abteilung
Abteilung 66/5.2 - Ausnahmegenehmigungen
Auf'm Hennekamp 45,
40225 Düsseldorf
E-Mail: genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-23602
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Ausnahmegenehmigung zum Parken im Rahmen der ambulanten Krankenpflege E-Mail: genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de Tel.: 0211 8923602 Fax: 0211 8929614
Weiterführende Informationen
Mit der Genehmigung darf maximal 2 Stunden am Ort ohne Zahlung von Parkgebühren, in Bewohnerparkbereichen und im eingeschränkten Halteverbot geparkt werden. Am Betriebssitz ist das Parken unter Verwendung der Ausnahmegenehmigung verboten.
Bearbeitungszeitraum:
Zwei bis vier Wochen
Nachweis über den ausübenden Beruf (z.B. Zeugniskopie).
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Die Ausnahmegenehmigung erhalten nur
- Krankenpflegekräfte:
- Fahrzeuge von Pflegediensten müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit festen Firmenaufschriften versehen sein. Die Firmenaufschrift muss eine Mindestgröße von acht Quadratdezimetern (bzw. 800 cm²) pro Fahrzeugseite aufweisen. Sie muss auffällig und gut sichtbar auf mindestens zwei Fahrzeugseiten aufgebracht sein. Der Firmenname ist bei der Gesamtgestaltung der Fahrzeugbeschriftung als Hauptaugenmerk zu gestalten.
Alternativ zu der Fahrzeugbeschriftung auf den beiden Längsseiten kann die Beschriftung auch auf dem Fahrzeugheck aufgebracht sein. Bei ausreichendem Platz ist auch eine entsprechende Aufbringung auf der Fahrzeugfrontseite (z.B. Motorhaube) möglich.
Im Ausnahmefall, wenn etwa Privatfahrzeuge für berufliche Zwecke verwendet werden, kann auch eine temporäre Beschriftung (z. B. Magnetfolie) mit der genannten Mindestgröße verwendet werden. Ist die temporäre Beschriftung vom Fahrzeug entfernt, hat die Ausnahmegenehmigung keine Gültigkeit
- Fahrzeuge von Pflegediensten müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit festen Firmenaufschriften versehen sein. Die Firmenaufschrift muss eine Mindestgröße von acht Quadratdezimetern (bzw. 800 cm²) pro Fahrzeugseite aufweisen. Sie muss auffällig und gut sichtbar auf mindestens zwei Fahrzeugseiten aufgebracht sein. Der Firmenname ist bei der Gesamtgestaltung der Fahrzeugbeschriftung als Hauptaugenmerk zu gestalten.
- Hebammen
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