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Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.
Einen Erklärfilm zum Wohngeld finden Sie unten auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes NRW.
Hinweis:
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
- verschiedene andere Sozialleistungen.
Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Weitere Informationen und wann dennoch ein Anspruch auf Wohngeld besteht, finden Sie in der Broschüre "Wohngeld während der Ausbildung"
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
- der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte.
Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Antragsmöglichkeiten
Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
- Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post. Sie können die Formulare am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post versenden.
- Antragsformulare in Papierform
Sie können die Formulare per E-Mail an wohngeld@duesseldorf.de oder
telefonisch unter 0211 89-96366 anfordern.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- Wohngeldantrag,
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate,
- Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages und Nachweis (Quittung, Bankbeleg usw.) der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
- Nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Wohngeld - 64/3
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: wohngeld@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29084
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Wohngeld E-Mail: wohngeld@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-96366 Fax: 0211 89-29084
Weiterführende Informationen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.
Einen Erklärfilm zum Wohngeld finden Sie unten auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes NRW.
Hinweis:
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
- verschiedene andere Sozialleistungen.
Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Weitere Informationen und wann dennoch ein Anspruch auf Wohngeld besteht, finden Sie in der Broschüre "Wohngeld während der Ausbildung"
- Wohngeldantrag,
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate,
- Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages und Nachweis (Quittung, Bankbeleg usw.) der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
- Nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
Kostenfrei
- Anschrift
- 001 Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29084
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