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Wohngeld

Unser Serviceangebot

Zusätzlich zu den Online-Angeboten des Wohnungsamtes erhalten Sie Antragsformulare für Wohngeld an sechs Standorten im Stadtgebiet.

Wohngeld ist ein Zuschuss, der die finanzielle Belastung durch Miete oder bei selbstgenutztem Eigentum verringern soll. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich. Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.

Prüfen Sie Ihren Anspruch mit dem





Alle Anträge

Ich bin Mieter / Mieterin einer Wohnung / eines Zimmers


Ich wohne in meiner Eigentumswohnung / meinem Eigenheim


Antrag in Papierform anfordern

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Erst ausrechnen, dann Antrag stellen -> Anspruch besteht ab Datum der Antragstellung.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. 
Antragsmöglichkeiten 
Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

  • Wohngeldantrag,
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate,
  • Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages und Nachweis (Quittung, Bankbeleg usw.) der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
  • Nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel Unterhaltsurteile oder Unterhaltsvereinbarungen.



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