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Wohngeld
Unser Serviceangebot
Zusätzlich zu den Online-Angeboten des Wohnungsamtes erhalten Sie Antragsformulare für Wohngeld an sechs Standorten im Stadtgebiet.
Wohngeld ist ein Zuschuss, der die finanzielle Belastung durch Miete oder bei selbstgenutztem Eigentum verringern soll. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich. Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.
Prüfen Sie Ihren Anspruch mit dem
Alle Anträge
Ich bin Mieter / Mieterin einer Wohnung / eines Zimmers
Ich wohne in meiner Eigentumswohnung / meinem Eigenheim
Antrag in Papierform anfordern
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Erst ausrechnen, dann Antrag stellen -> Anspruch besteht ab Datum der Antragstellung.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
- der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Antrag Wohngeld - siehe oben - wählen Sie zwischen Mietwohnung und Eigentum.
- Informationen, Erklärvideo und FAQ’s, Formulare als PDF-Download.
- Sie können uns auch über unser Online-Kontaktformular erreichen. Nutzen Sie hier auch gerne die Möglichkeit, Antragsunterlagen und Belege einzureichen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- Wohngeldantrag,
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate,
- Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages und Nachweis (Quittung, Bankbeleg usw.) der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
- Nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
Suche
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Zuständige Abteilung
Abteilung Wohngeld - 64/3
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
Fax: 0211 89-29084
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Wohngeld Fax: 0211 89-29084
Weiterführende Informationen
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Wohngeld ist ein Zuschuss, der die finanzielle Belastung durch Miete oder bei selbstgenutztem Eigentum verringern soll. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich. Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.
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- Wohngeldantrag,
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate,
- Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages und Nachweis (Quittung, Bankbeleg usw.) der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
- Nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
Erst ausrechnen, dann Antrag stellen -> Anspruch besteht ab Datum der Antragstellung.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
- der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Antrag Wohngeld - siehe oben - wählen Sie zwischen Mietwohnung und Eigentum.
- Informationen, Erklärvideo und FAQ’s, Formulare als PDF-Download.
- Sie können uns auch über unser Online-Kontaktformular erreichen. Nutzen Sie hier auch gerne die Möglichkeit, Antragsunterlagen und Belege einzureichen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/606/showFeedback Formular
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