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Mietpreisangelegenheiten bei freifinanzierten Wohnungen
Mietrichtwert-Tabelle (Mietspiegel)
Die Miete von freifinanzierten Wohnungen richtet sich im Wesentlichen nach der Mietrichtwert-Tabelle für Düsseldorf. Bei den dort aufgeführten Werten handelt es sich um einen repräsentativen Querschnitt der Mieten bei bestehenden Mietverhältnissen (ortsübliche Vergleichsmiete). Die Miete für eine konkrete Wohnung errechnet sich danach durch Addition der verschiedenen Merkmale, die den Wohnwert prägen, also insbesondere Baujahr, Lage, Größe, Ausstattung.
Die Mietrichtwert-Tabelle für die Landeshauptstadt Düsseldorf wird erstellt vom
Mieterverein Düsseldorf e.V.
Oststraße 47
Telefon 0211-16996-0
www.mieterverein-duesseldorf.de
Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e.V.
Oststraße 162
Telefon 0211-16905-91
www.hausundgrundddf.de
und ist nur dort gegen eine Schutzgebühr von aktuell 4,00 € erhältlich. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Mietpreisüberhöhung
Bei einem Vertragsabschluss über freifinanzierten Wohnraum kann die Miete zwischen den beiden Vertragsparteien grundsätzlich frei vereinbart werden. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Miethöhe haben Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, diese auf zivilrechtlichem Wege (durch Mietervereine oder Fachanwälte) überprüfen zu lassen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt dann vor, wenn
• das ortsübliche Entgelt für vergleichbare Wohnungen um mehr als 20%, bis zu 50%, überschritten wird und
• zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum vorhanden war und
• die Mieterin/ der Mieter nachweisen kann, dass der überhöhte Mietzins in Ausnutzung ihrer/seiner Notlage bei der Wohnungssuche gefordert wurde.
Diese Umstände müssen Grundlage für den Abschluss des Mietvertrages und der Forderung eines weit überhöhten Mietzinses gewesen sein.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Überschreitungen von mehr als 50% erfüllen den Straftatbestand des Mietwuchers (§ 291 Strafgesetzbuch).
Zu den Voraussetzungen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens kann gerne vorab eine telefonische Beratung erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Im Rahmen verschiedener Klageverfahren hat der Bundesgerichtshof sehr hohe Anforderungen an die Mieterin / den Mieter gestellt, um die Notlage darzulegen und zu beweisen. Neben dem Nachweis, welche (erfolglosen) Bemühungen bei der Wohnungssuche unternommen wurden, muss bei der Bewertung eines geringen Angebots von vergleichbarem Wohnraum auf den verfahrensrelevanten Teilmarkt Bezug genommen werden. Der Hinweis auf einen insgesamt angespannten Wohnungsmarkt in Düsseldorf reicht hier nicht aus.
Mietpreiserhöhungen im laufenden Vertragsverhältnis
Für eine Überprüfung dieser Mieterhöhungen stehen Ihnen die Verbraucherzentrale, die ortsansässigen Mietervereine sowie die Rechtsanwaltschaft zur Verfügung.
Auskünfte zu Fachanwälten erteilt die Anwaltskammer Düsseldorf.
Bearbeitungszeitraum:
Ein Beratungstermin kann kurzfristig vereinbart werden.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
kostenfrei
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Zuständige Abteilung
Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Mietpreisüberwachung bei freifinanzierten Wohnungen E-Mail: wohnungsaufsicht@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8936134
Weiterführende Informationen
Mietrichtwert-Tabelle (Mietspiegel)
Die Miete von freifinanzierten Wohnungen richtet sich im Wesentlichen nach der Mietrichtwert-Tabelle für Düsseldorf. Bei den dort aufgeführten Werten handelt es sich um einen repräsentativen Querschnitt der Mieten bei bestehenden Mietverhältnissen (ortsübliche Vergleichsmiete). Die Miete für eine konkrete Wohnung errechnet sich danach durch Addition der verschiedenen Merkmale, die den Wohnwert prägen, also insbesondere Baujahr, Lage, Größe, Ausstattung.
Die Mietrichtwert-Tabelle für die Landeshauptstadt Düsseldorf wird erstellt vom
Mieterverein Düsseldorf e.V.
Oststraße 47
Telefon 0211-16996-0
www.mieterverein-duesseldorf.de
Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e.V.
Oststraße 162
Telefon 0211-16905-91
www.hausundgrundddf.de
und ist nur dort gegen eine Schutzgebühr von aktuell 4,00 € erhältlich. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Mietpreisüberhöhung
Bei einem Vertragsabschluss über freifinanzierten Wohnraum kann die Miete zwischen den beiden Vertragsparteien grundsätzlich frei vereinbart werden. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Miethöhe haben Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, diese auf zivilrechtlichem Wege (durch Mietervereine oder Fachanwälte) überprüfen zu lassen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt dann vor, wenn
• das ortsübliche Entgelt für vergleichbare Wohnungen um mehr als 20%, bis zu 50%, überschritten wird und
• zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum vorhanden war und
• die Mieterin/ der Mieter nachweisen kann, dass der überhöhte Mietzins in Ausnutzung ihrer/seiner Notlage bei der Wohnungssuche gefordert wurde.
Diese Umstände müssen Grundlage für den Abschluss des Mietvertrages und der Forderung eines weit überhöhten Mietzinses gewesen sein.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Überschreitungen von mehr als 50% erfüllen den Straftatbestand des Mietwuchers (§ 291 Strafgesetzbuch).
Zu den Voraussetzungen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens kann gerne vorab eine telefonische Beratung erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Im Rahmen verschiedener Klageverfahren hat der Bundesgerichtshof sehr hohe Anforderungen an die Mieterin / den Mieter gestellt, um die Notlage darzulegen und zu beweisen. Neben dem Nachweis, welche (erfolglosen) Bemühungen bei der Wohnungssuche unternommen wurden, muss bei der Bewertung eines geringen Angebots von vergleichbarem Wohnraum auf den verfahrensrelevanten Teilmarkt Bezug genommen werden. Der Hinweis auf einen insgesamt angespannten Wohnungsmarkt in Düsseldorf reicht hier nicht aus.
Mietpreiserhöhungen im laufenden Vertragsverhältnis
Für eine Überprüfung dieser Mieterhöhungen stehen Ihnen die Verbraucherzentrale, die ortsansässigen Mietervereine sowie die Rechtsanwaltschaft zur Verfügung.
Auskünfte zu Fachanwälten erteilt die Anwaltskammer Düsseldorf.
Bearbeitungszeitraum:
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- 001 Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
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