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Wohnberechtigungsschein (WBS)
Mit dem Proberechner Einkommensgrenze können Sie unverbindlich prüfen, ob Ihr Einkommen innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenze liegt.
Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr innerhalb von Nordrhein-Westfalen und enthält verbindliche Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die Sie beziehen dürfen.
Antragsmöglichkeiten:
Für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins und der Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Antragsassistent
Sie können Angaben online übermitteln und die erforderlichen Unterlagen beifügen - Antragsformulare zum Ausfüllen am PC, Ausdrucken und anschließendem Versand per Post:
- Antragsformulare in Papierform
Sie können die Formulare per E-Mail an wohnungsvermittlung@duesseldorf.de oder telefonisch unter 0211 89-97500 anfordern.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Einkommensgrenzen
Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft dar, wie hoch das Jahresbruttoeinkommen des gesamten Haushaltes sein darf, um einen WBS für Einkommensgruppe A oder Einkommensgruppe B zu erhalten. Dabei wird davon ausgegangen, dass nur eine haushaltsangehörige Person erwerbstätig ist und damit Einkommen verdient und hiervon Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Bei Rentner*innen wird davon ausgegangen, dass nur eine haushaltsangehörige Person Rente bezieht und hiervon ausschließlich Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend dargestellten Zahlen nur um Richtwerte handelt.
Haushalt | Maximaler Bruttoverdienst | |
---|---|---|
Einkommensgruppe A | Einkommensgruppe B | |
Alleinstehende*r Arbeitnehmer*in | 38.000EUR | 52.700EUR |
allein erziehende Berufstätige mit 1 Kind | 53.100EUR | 71.300EUR |
alleinstehende Rentnerin oder Rentner | 26.800EUR | 37.500EUR |
Rentnerpaar | 36.800EUR | 49.700EUR |
2 Personen | 51.700EUR | 69.400EUR |
3 Personen (1 Kind) | 57.000EUR | 79.400EUR |
4 Personen (2 Kinder) | 68.600EUR | 95.500EUR |
5 Personen (3 Kinder) | 80.100EUR | 111.700EUR |
6 Personen (4 Kinder) | 91.700EUR | 127.900EUR |
Wohnungsgrößen
Im Wohnberechtigungsschein ist die maximale Wohnungsgröße festgelegt, die Sie mit den dort aufgeführten Personen beziehen dürfen. Konkret sind folgende Wohnungsgrößen vorgesehen:
Personenanzahl | Wohnungsgröße (Wohnfläche) |
---|---|
1 Person | bis zu 50 Quadratmeter |
2 Personen | bis zu 65 Quadratmeter oder 2 Wohnräume |
3 Personen | bis zu 80 Quadratmeter oder 3 Wohnräume |
4 Personen | bis zu 95 Quadratmeter oder 4 Wohnräume |
jede weitere Person | zuzüglich 15 Quadratmeter oder 1 Wohnraum |
Gebühren
5,00 bis 20,00 Euro
Befreiungen
- Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsicherung sowie für Inhaber des Düsselpasses ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines kostenfrei.
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Antrag Wohnberechtigungsschein. Bitte verwenden Sie den Vordruck aus dem Formularservice.
- Einkommenserklärung Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen. Bitte verwenden Sie den Vordruck aus dem Formularservice.
- Aktuelle Meldebescheinigung oder gültiger Personalausweis Wenn Sie nicht in Düsseldorf gemeldet sind, müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung oder einen gültigen Personalausweis vorlegen. Die Meldebescheinigung muss alle Haushaltsmitgliederumfassen.
- Aufenthaltserlaubnis Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates sind, müssen neben ihrem Pass eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis vorlegen.
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, Schulbescheinigungen, gültige Aufenthaltserlaubnis.
Den Antrag und die erforderlichen Nachweise können Sie per Post oder im PDF-Format per E-Mail zusenden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Wohnungsvermittlung und Wohnungsaufsicht - 64/4
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Wohnberechtigungsschein (WBS) E-Mail: wohnungsvermittlung@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-97500 Fax: 0211 89-29183
Weiterführende Informationen
Formulare:Mit dem Proberechner Einkommensgrenze können Sie unverbindlich prüfen, ob Ihr Einkommen innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenze liegt.
Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr innerhalb von Nordrhein-Westfalen und enthält verbindliche Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die Sie beziehen dürfen.
Antragsmöglichkeiten:
Für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins und der Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Antragsassistent
Sie können Angaben online übermitteln und die erforderlichen Unterlagen beifügen - Antragsformulare zum Ausfüllen am PC, Ausdrucken und anschließendem Versand per Post:
- Antragsformulare in Papierform
Sie können die Formulare per E-Mail an wohnungsvermittlung@duesseldorf.de oder telefonisch unter 0211 89-97500 anfordern.
- Antrag Wohnberechtigungsschein. Bitte verwenden Sie den Vordruck aus dem Formularservice.
- Einkommenserklärung Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen. Bitte verwenden Sie den Vordruck aus dem Formularservice.
- Aktuelle Meldebescheinigung oder gültiger Personalausweis Wenn Sie nicht in Düsseldorf gemeldet sind, müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung oder einen gültigen Personalausweis vorlegen. Die Meldebescheinigung muss alle Haushaltsmitgliederumfassen.
- Aufenthaltserlaubnis Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates sind, müssen neben ihrem Pass eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis vorlegen.
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, Schulbescheinigungen, gültige Aufenthaltserlaubnis.
Den Antrag und die erforderlichen Nachweise können Sie per Post oder im PDF-Format per E-Mail zusenden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Einkommensgrenzen
Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft dar, wie hoch das Jahresbruttoeinkommen des gesamten Haushaltes sein darf, um einen WBS für Einkommensgruppe A oder Einkommensgruppe B zu erhalten. Dabei wird davon ausgegangen, dass nur eine haushaltsangehörige Person erwerbstätig ist und damit Einkommen verdient und hiervon Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Bei Rentner*innen wird davon ausgegangen, dass nur eine haushaltsangehörige Person Rente bezieht und hiervon ausschließlich Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend dargestellten Zahlen nur um Richtwerte handelt.
Haushalt | Maximaler Bruttoverdienst | |
---|---|---|
Einkommensgruppe A | Einkommensgruppe B | |
Alleinstehende*r Arbeitnehmer*in | 38.000EUR | 52.700EUR |
allein erziehende Berufstätige mit 1 Kind | 53.100EUR | 71.300EUR |
alleinstehende Rentnerin oder Rentner | 26.800EUR | 37.500EUR |
Rentnerpaar | 36.800EUR | 49.700EUR |
2 Personen | 51.700EUR | 69.400EUR |
3 Personen (1 Kind) | 57.000EUR | 79.400EUR |
4 Personen (2 Kinder) | 68.600EUR | 95.500EUR |
5 Personen (3 Kinder) | 80.100EUR | 111.700EUR |
6 Personen (4 Kinder) | 91.700EUR | 127.900EUR |
Wohnungsgrößen
Im Wohnberechtigungsschein ist die maximale Wohnungsgröße festgelegt, die Sie mit den dort aufgeführten Personen beziehen dürfen. Konkret sind folgende Wohnungsgrößen vorgesehen:
Personenanzahl | Wohnungsgröße (Wohnfläche) |
---|---|
1 Person | bis zu 50 Quadratmeter |
2 Personen | bis zu 65 Quadratmeter oder 2 Wohnräume |
3 Personen | bis zu 80 Quadratmeter oder 3 Wohnräume |
4 Personen | bis zu 95 Quadratmeter oder 4 Wohnräume |
jede weitere Person | zuzüglich 15 Quadratmeter oder 1 Wohnraum |
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