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Wohnberechtigungsschein (WBS)

Wenn Sie eine geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Diesen müssen Sie beantragen. Erteilt werden kann der Wohnberechtigungsschein, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Mit dem Proberechner Einkommensgrenze können Sie unverbindlich prüfen, ob Ihr Einkommen innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenze liegt.

Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr innerhalb von Nordrhein-Westfalen und enthält verbindliche Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die Sie beziehen dürfen.



Antragsmöglichkeiten:

Für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins und der Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Einkommensgrenzen

Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft dar, wie hoch das Jahresbruttoeinkommen des gesamten Haushaltes sein darf, um einen WBS für Einkommensgruppe A oder Einkommensgruppe B zu erhalten. Dabei wird davon ausgegangen, dass nur eine haushaltsangehörige Person erwerbstätig ist und damit Einkommen verdient und hiervon Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Bei Rentner*innen wird davon ausgegangen, dass nur eine haushaltsangehörige Person Rente bezieht und hiervon ausschließlich Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend dargestellten Zahlen nur um Richtwerte handelt.


Haushalt

Maximaler Bruttoverdienst

Einkommensgruppe A

Einkommensgruppe B

Alleinstehende*r Arbeitnehmer*in 38.000EUR 52.700EUR
allein erziehende Berufstätige mit 1 Kind 53.100EUR 71.300EUR
alleinstehende Rentnerin oder Rentner 26.800EUR 37.500EUR
Rentnerpaar 36.800EUR 49.700EUR
2 Personen 51.700EUR 69.400EUR
3 Personen (1 Kind) 57.000EUR 79.400EUR
4 Personen (2 Kinder) 68.600EUR 95.500EUR
5 Personen (3 Kinder) 80.100EUR 111.700EUR
6 Personen (4 Kinder) 91.700EUR 127.900EUR




Wohnungsgrößen


Im Wohnberechtigungsschein ist die maximale Wohnungsgröße festgelegt, die Sie mit den dort aufgeführten Personen beziehen dürfen. Konkret sind folgende Wohnungsgrößen vorgesehen:

Personenanzahl

Wohnungsgröße (Wohnfläche)

1 Person bis zu 50 Quadratmeter
2 Personen bis zu 65 Quadratmeter oder 2 Wohnräume
3 Personen bis zu 80 Quadratmeter oder 3 Wohnräume
4 Personen bis zu 95 Quadratmeter oder 4 Wohnräume
jede weitere Person zuzüglich 15 Quadratmeter oder 1 Wohnraum














Gebühren

5,00 bis 20,00 Euro

Befreiungen

  • Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsicherung sowie für Inhaber des Düsselpasses ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines kostenfrei.

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Antrag Wohnberechtigungsschein. Bitte verwenden Sie den Vordruck aus dem Formularservice.
  • Einkommenserklärung Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen. Bitte verwenden Sie den Vordruck aus dem Formularservice.
  • Aktuelle Meldebescheinigung oder gültiger Personalausweis Wenn Sie nicht in Düsseldorf gemeldet sind, müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung oder einen gültigen Personalausweis vorlegen. Die Meldebescheinigung muss alle Haushaltsmitgliederumfassen.
  • Aufenthaltserlaubnis Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates sind, müssen neben ihrem Pass eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis vorlegen.

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, Schulbescheinigungen, gültige Aufenthaltserlaubnis.

Den Antrag und die erforderlichen Nachweise können Sie per Post oder im PDF-Format per E-Mail zusenden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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