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Wohnberechtigungsschein (WBS)
Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Ob für Sie die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins in Frage kommt, können Sie mit Hilfe des WBS-Chancenprüfers selbst berechnen.
Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Düsseldorf erteilter Wohnberechtigungsschein gilt demnach in ganz Nordrhein-Westfalen.
Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist unter anderem abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Bearbeitungszeitraum:
Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Monats.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Einkommensgrenzen (Einkommensgruppe A)
Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft dar, wie hoch das Jahresbruttoeinkommen des gesamten Haushaltes sein darf, um einen WBS zu erhalten. Dabei wird unterstellt, dass nur eine haushaltsangehörige Person erwerbstätig ist und damit Einkommen verdient und hiervon Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Bei Rentner*innen wird unterstellt, dass nur eine haushaltsangehörige Person Rente bezieht und hiervon ausschließlich Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend dargestellten Zahlen nur um Richtwerte handelt.
Haushalt | Maximaler Bruttoverdienst |
---|---|
alleinstende*r Arbeitnehmer*in | 32.906 EUR |
allein erziehende Berufstätige mit 1 Kind | 46.843 EUR |
alleinstehende Rentnerin oder Rentner | 23.306 EUR |
Rentnerpaar | 32.602 EUR |
2 Personen | 45.687 EUR |
3 Personen (1 Kind) | 49.437 EUR |
4 Personen (2 Kinder) | 59.437 EUR |
5 Personen (3 Kinder) | 69.437 EUR |
6 Personen (4 Kinder) | 79.437 EUR |
Wohnungsgrößen
Die Wohnung sollte so groß sein, dass alle Haushaltsangehörigen angemessen darin leben können, das heißt, sie sollte nicht zu klein sein, darf eine bestimmte Größe jedoch auch nicht überschreiten. Konkret sind – je nach Personenzahl – folgende Wohnungsgrößen vorgesehen.
Personenanzahl | Wohnungsgröße (Wohnfläche) |
---|---|
1 Person | bis zu 50 Quadratmeter |
2 Personen | bis zu 65 Quadratmeter oder 2 Wohnräume |
3 Personen | bis zu 80 Quadratmeter oder 3 Wohnräume |
4 Personen | bis zu 95 Quadratmeter oder 4 Wohnräume |
jede weitere Person | zuzüglich 15 Quadratmeter oder 1 Wohnraum |
Im Einzelfall können besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse berücksichtigt werden, insbesondere bei Rollstuhlfahrern, Blinden und allein Erziehenden (mit Kindern ab 6 Jahren).
WBS-Chancenprüfer
Der WBS-Chancenprüfer berechnet auf der Basis Ihrer Angaben, ob Sie die Einkommensgrenze einhalten, unter- oder überschreiten. Liegen Sie innerhalb der Einkommensgrenze oder unterschreiten Sie diese, können Sie grundsätzlich einen Wohnberechtigungsschein erhalten.
Ergibt Ihre Berechnung, dass Sie die Einkommensgrenze um bis zu 40% überschreiten, kommt ein Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B in Frage.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Chancenprüfers auf Ihren Angaben basiert und unverbindlich ist. Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie zwingend einen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Der WBS-Chancenprüfer ist ein Angebot der KSU-Soft Kommunal-Software Unternehmens GmbH.
Gebühren
5,00 bis 20,00 Euro
Befreiungen
- Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsicherung sowie für Inhaber des Düsselpasses ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines kostenfrei.
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Antrag Wohnberechtigungsschein. Bitte verwenden Sie den Vordruck aus dem Formularservice.
- Einkommenserklärung Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen. Bitte verwenden Sie den Vordruck aus dem Formularservice.
- Aktuelle Meldebescheinigung oder gültiger Personalausweis Wenn Sie nicht in Düsseldorf gemeldet sind, müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung oder einen gültigen Personalausweis vorlegen. Die Meldebescheinigung muss alle Haushaltsmitgliederumfassen.
- Aufenthaltserlaubnis Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates sind, müssen neben ihrem Pass eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis vorlegen.
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, Schulbescheinigungen, gültige Aufenthaltserlaubnis.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person muss sich bei Vorsprache ausweisen und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie Ihren Ausweis vorlegen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Wohnberechtigungsschein (WBS) E-Mail: wohnungsvermittlung@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-97500 Fax: 0211 89-29183
Weiterführende Informationen
Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Ob für Sie die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins in Frage kommt, können Sie mit Hilfe des WBS-Chancenprüfers selbst berechnen.
Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Düsseldorf erteilter Wohnberechtigungsschein gilt demnach in ganz Nordrhein-Westfalen.
Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist unter anderem abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Bearbeitungszeitraum:
Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Monats.
Formulare:
- Antrag Wohnberechtigungsschein. Bitte verwenden Sie den Vordruck aus dem Formularservice.
- Einkommenserklärung Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen. Bitte verwenden Sie den Vordruck aus dem Formularservice.
- Aktuelle Meldebescheinigung oder gültiger Personalausweis Wenn Sie nicht in Düsseldorf gemeldet sind, müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung oder einen gültigen Personalausweis vorlegen. Die Meldebescheinigung muss alle Haushaltsmitgliederumfassen.
- Aufenthaltserlaubnis Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates sind, müssen neben ihrem Pass eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis vorlegen.
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, Schulbescheinigungen, gültige Aufenthaltserlaubnis.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person muss sich bei Vorsprache ausweisen und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie Ihren Ausweis vorlegen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
5,00 bis 20,00 Euro
Befreiungen
- Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsicherung sowie für Inhaber des Düsselpasses ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines kostenfrei.
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
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