BIS: Templatebasierte Anzeige
Darlehen für Schwerbehinderte
Mit Schwerbehindertendarlehen fördert das Land NRW bauliche Maßnahmen in Eigenheimen, selbstgenutzten Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind. Gefördert werden können schwerbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau um nicht mehr als 40 % überschreitet.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören z.B. Rampen, Treppenlifte, behinderungsgerechte Badezimmer.
Das Schwerbehindertendarlehen kann zusätzlich zu den Förderdarlehen zum Eigentumserwerb und zusätzlich zu den Fördermitteln zum Abbau von Barrieren gewährt werden.
Das Schwerbehindertendarlehen beträgt maximal 20.000 Euro je Wohnung.
Bearbeitungszeitraum:
Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Behinderungsgrad von mindestens 50 von mindestens einem Haushaltsangehörigen. Darüber hinaus darf die Einkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau um maximal 40 % überschritten werden.
Die Mindestkosten betragen 2.000 Euro.
Gebühren
Die Beratung ist immer gebührenfrei. Für die Bewilligung des Schwerbehindertendarlehens ist eine Gebühr von maximal 120 Euro zu zahlen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Darlehensantrag nach vorgeschriebenem Muster. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Wohnungsamt.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Nach telefonischer Terminvereinbarung beraten wir Sie in Ihrer Wohnung.
Einzelheiten zu den Förderbestimmungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Ministeriums für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport NRW.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Darlehen für Schwerbehinderte E-Mail: wohnberatung@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-96404 Fax: 0211 89-29084
Weiterführende Informationen
Mit Schwerbehindertendarlehen fördert das Land NRW bauliche Maßnahmen in Eigenheimen, selbstgenutzten Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind. Gefördert werden können schwerbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau um nicht mehr als 40 % überschreitet.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören z.B. Rampen, Treppenlifte, behinderungsgerechte Badezimmer.
Das Schwerbehindertendarlehen kann zusätzlich zu den Förderdarlehen zum Eigentumserwerb und zusätzlich zu den Fördermitteln zum Abbau von Barrieren gewährt werden.
Das Schwerbehindertendarlehen beträgt maximal 20.000 Euro je Wohnung.
Bearbeitungszeitraum:
Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.
Darlehensantrag nach vorgeschriebenem Muster. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Wohnungsamt.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Nach telefonischer Terminvereinbarung beraten wir Sie in Ihrer Wohnung.
Einzelheiten zu den Förderbestimmungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Ministeriums für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport NRW.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Die Beratung ist immer gebührenfrei. Für die Bewilligung des Schwerbehindertendarlehens ist eine Gebühr von maximal 120 Euro zu zahlen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.