BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Zustimmung zur Modernisierung (Soziale Wohnraumförderung)

Bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Wohnraumes nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparung von Heizenergie oder Wasser bewirken, fallen unter den Modernisierungsbegriff.

In der sozialen Wohnraumförderung darf eine solche Modernisierung bei der Kostenmietberechnung nur berücksichtigt werden, wenn die Bewilligungsstelle (für Düsseldorf das Amt für Wohnungswesen) der Maßnahme zugestimmt hat. Die Mieterin bzw. der Mieter soll so vor unangemessenen Mieterhöhungen geschützt werden. Das Amt für Wohnungswesen erteilt die Zustimmung zu Modernisierungen, wenn aufgrund der Maßnahme die Kostenmiete von geförderten Wohnungen erhöht werden soll. 

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum ist einzelfallbezogen.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Keine


Gebühren

Die Zustimmung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr liegt zwischen 30,00 Euro und 100,00 Euro.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Für die Bearbeitung werden Kostenvoranschläge, Rechnungen und sonstige Belege benötigt.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



Suche

Suche ...

Zuständige Abteilung


Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.