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Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
Ob die Landesförderung oder das städtische Förderprogramm für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, ob die Einkommensgrenze eingehalten, bzw. in welchem Umfang sie überschritten wird.
Die Förderung mit Landesmitteln könnte möglich sein, wenn Sie die Einkommensgrenze einhalten, bzw. um bis zu 40% überschreiten. Nutzen Sie den interaktiven Chancenprüfer der NRW.BANK, um Ihre Fördermöglichkeiten vorab zu testen.
Einzelheiten zu der Landesförderung finden Sie auf den Webseiten der NRW.BANK.
Bei der städtischen Eigentumsförderung ist eine Überschreitung der Einkommensgrenze von mehr als 40% und weniger als 60% zulässig. Für weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und Konditionen nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Amt für Wohnungswesen auf.
Bei Bedarf kann eine überschlägige und unverbindliche Einkommensprüfung durchgeführt werden. Im Anschluss ist nach vorheriger Terminvereinbarung ein persönliches und kostenloses Beratungsgespräch möglich.
Bearbeitungszeitraum:
Die Dauer des Antragsverfahrens ist einzelfallbezogen.
Formulare:
Die Fördermittel werden auf schriftlichen Antrag bewilligt.
- Für die Landesförderung erhalten Sie die Antragsvordrucke auf den Seiten der NRW.BANK
- Für die städtische Förderung erhalten Sie die Antragsvordrucke auf Anfrage per Telefon oder E-Mail
- Datenschutzerklärung der Stadt Düsseldorf
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Neben der Einhaltung, bzw. der zulässigen Überschreitung der Einkommensgrenzen muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert und auf Dauer tragbar sein. Darüber hinaus müssen die Gesamtkosten angemessen erscheinen.
Erst nach Bewilligung des Förderdarlehens darf mit dem Bau begonnen oder der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen werden. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine städtische Förderung ist ausgeschlossen, wenn weiteres Wohneigentum vorhanden ist.
Wenn das zu fördernde Eigentum nicht im Stadtgebiet Düsseldorf liegt, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
Gebühren
Die Beratung ist gebührenfrei. Für die Bewilligung des Förderdarlehens ist eine Gebühr zu entrichten.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Für die vorläufige und unverbindliche Einkommensprüfung sowie für das Beratungsgespräch notwendige Unterlagen finden Sie in der Checkliste der NRW.BANK
Suche
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Zuständige Abteilung
Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum E-Mail: wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-96653 Fax: 0211 89-29084
Weiterführende Informationen
Ob die Landesförderung oder das städtische Förderprogramm für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, ob die Einkommensgrenze eingehalten, bzw. in welchem Umfang sie überschritten wird.
Die Förderung mit Landesmitteln könnte möglich sein, wenn Sie die Einkommensgrenze einhalten, bzw. um bis zu 40% überschreiten. Nutzen Sie den interaktiven Chancenprüfer der NRW.BANK, um Ihre Fördermöglichkeiten vorab zu testen.
Einzelheiten zu der Landesförderung finden Sie auf den Webseiten der NRW.BANK.
Bei der städtischen Eigentumsförderung ist eine Überschreitung der Einkommensgrenze von mehr als 40% und weniger als 60% zulässig. Für weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und Konditionen nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Amt für Wohnungswesen auf.
Bei Bedarf kann eine überschlägige und unverbindliche Einkommensprüfung durchgeführt werden. Im Anschluss ist nach vorheriger Terminvereinbarung ein persönliches und kostenloses Beratungsgespräch möglich.
Bearbeitungszeitraum:
Die Dauer des Antragsverfahrens ist einzelfallbezogen.
Formulare:
Die Fördermittel werden auf schriftlichen Antrag bewilligt.
- Für die Landesförderung erhalten Sie die Antragsvordrucke auf den Seiten der NRW.BANK
- Für die städtische Förderung erhalten Sie die Antragsvordrucke auf Anfrage per Telefon oder E-Mail
- Datenschutzerklärung der Stadt Düsseldorf
Neben der Einhaltung, bzw. der zulässigen Überschreitung der Einkommensgrenzen muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert und auf Dauer tragbar sein. Darüber hinaus müssen die Gesamtkosten angemessen erscheinen.
Erst nach Bewilligung des Förderdarlehens darf mit dem Bau begonnen oder der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen werden. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine städtische Förderung ist ausgeschlossen, wenn weiteres Wohneigentum vorhanden ist.
Wenn das zu fördernde Eigentum nicht im Stadtgebiet Düsseldorf liegt, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
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