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Einkommenbescheinigungen für Zinssenkungsanträge Landesdarlehen
Einkommensbescheinigungen zur Vorlage bei der NRW.Bank im Zusammenhang mit Zinssenkungsanträgen.
Bearbeitungszeitraum:
Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Monats.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Für die Bescheinigung müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Gebühren
5,00 EUR bis 20,00 EUR
Befreiungen
- Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsichrung sowie für Personen mit Düsselpass ist die Einkommensbescheinigung kostenfrei.
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Einkommensbescheinigung
- Einkommenserklärung Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Zentralabteilung - 64/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: wohnungsamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29084
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Einkommenbescheinigungen für Zinssenkungsanträge Landesdarlehen E-Mail: darlehensverwaltung64@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91
Weiterführende Informationen
Einkommensbescheinigungen zur Vorlage bei der NRW.Bank im Zusammenhang mit Zinssenkungsanträgen.
Bearbeitungszeitraum:
Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Monats.
Formulare:
- Antrag auf Einkommensbescheinigung
- Einkommenserklärung Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Für die Bescheinigung müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/580/show
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