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Einkommenbescheinigungen für Zinssenkungsanträge Landesdarlehen
Einkommensbescheinigungen zur Vorlage bei der NRW.Bank im Zusammenhang mit Zinssenkungsanträgen.
Bearbeitungszeitraum:
Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Monats.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Für die Bescheinigung müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Gebühren
5,00 EUR bis 20,00 EUR
Befreiungen
- Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsichrung sowie für Personen mit Düsselpass ist die Einkommensbescheinigung kostenfrei.
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen. Daneben können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein (z.B. Schulbescheinigung, Rentenbescheid, Schwerbehindertenausweis, betriebswirtschaftliche Aufstellung). Darüber hinaus wird der Vordruck "Zinssenkungsantrag" der NRW.Bank benötigt.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person muss sich bei ihrem Besuch ausweisen und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht vorlegen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Zentralabteilung - 64/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: wohnungsamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29084
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Einkommenbescheinigungen für Zinssenkungsanträge Landesdarlehen E-Mail: darlehensverwaltung64@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91
Weiterführende Informationen
Einkommensbescheinigungen zur Vorlage bei der NRW.Bank im Zusammenhang mit Zinssenkungsanträgen.
Bearbeitungszeitraum:
Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Monats.
Formulare:
Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen. Daneben können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein (z.B. Schulbescheinigung, Rentenbescheid, Schwerbehindertenausweis, betriebswirtschaftliche Aufstellung). Darüber hinaus wird der Vordruck "Zinssenkungsantrag" der NRW.Bank benötigt.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person muss sich bei ihrem Besuch ausweisen und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht vorlegen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
5,00 EUR bis 20,00 EUR
Befreiungen
- Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsichrung sowie für Personen mit Düsselpass ist die Einkommensbescheinigung kostenfrei.
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29084
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