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Verwaltung von städtischen Aufwendungsbeihilfen

Die Verwaltung der städtischen Aufwendungsbeihilfen umfasst insbesondere die Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Auszahlung, Verzicht, Kürzung, Rückzahlung). In den Jahren 1965 bis 1997 förderte die Landeshauptstadt Düsseldorf den Mietwohnungsbau mit Aufwendungsbeihilfen. Die in diesem Zeitraum bewilligten Aufwendungsbeihilfen werden quartalsweise bzw. halbjährlich ausgezahlt und sind bei der Berechnung der Kostenmiete zu berücksichtigen.

Bearbeitungszeitraum:

Auskünfte zu bestehenden Aufwendungsbeihilfen können sofort gegeben werden.   

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Bewilligungsbescheid über städtische Aufwendungsbeihilfen.


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

Je nach Sachlage sind unterschiedliche Nachweise, Erklärungen etc. notwendig.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Auskünfte sind jedoch jederzeit telefonisch möglich.      



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Zuständige Abteilung


Zentralabteilung - 64/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: wohnungsamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29084

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