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Eintragung in die Denkmalliste

Die Entscheidung, ob ein Objekt in die Denkmalliste aufgenommen wird, wird in Abstimmung zwischen der Denkmalbehörde und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege oder dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege getroffen.

Handelt es sich um ein Objekt, das sich im Eigentum oder in der Nutzung des Bundes oder Landes befindet, ist die Bezirksregierung die zuständige Stelle.

Bearbeitungszeitraum:

In der Regel 3 bis 6 Monate.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Bei dem Objekt muss es sich um ein Baudenkmal, Bodendenkmal oder bewegliches Denkmal handeln.  


Gebühren

Gebührenfrei


Benötigte Unterlagen

Der Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste kann formlos mit einer Begründung bei der Denkmalbehörde eingereicht werden.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege - 63/4
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: denkmalschutz@duesseldorf.de
Telefon: 0211 8991
Fax: 0211 8929085

Weiterführende Informationen

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