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Denkmalrechtliche Erlaubnis

Für Änderungen an und in Denkmälern sowie deren näherer Umgebung und bei Bauten in Denkmalbereichen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. 

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab. Im Normalfall kann innerhalb von vier Wochen mit der Erlaubnis gerechnet werden. Bei Bodendenkmälern muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden, da umfangreichere Voruntersuchungen notwendig sein können.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Das Objekt muss in die Denkmalliste eingetragen sein, in der engeren Umgebung eines Denkmals oder in einem Denkmalbereich liegen. Die beabsichtigten Maßnahmen müssen vor ihrer Durchführung mit der Denkmalbehörde beantragt und abgestimmt sein.


Gebühren

Gebührenfrei


Benötigte Unterlagen

Der Antrag kann formlos an die Denkmalbehörde gerichtet werden. Ein Antragsvordruck kann aus dem Formularservice heruntergeladen werden; den direkten Link dahin finden Sie unter "Formulare" weiter unten auf dieser Seite.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Es empfiehlt sich die unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Denkmalbehörde. Es muss grundsätzlich ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



Suche

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Zuständige Abteilung


Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege - 63/4
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: denkmalschutz@duesseldorf.de
Telefon: 0211 8991
Fax: 0211 8929085

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Denkmalrechtliche Erlaubnis
denkmalschutz@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8934556

Weiterführende Informationen

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