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Baugenehmigung - Allgemeine Verfahren
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen bedürfen der Baugenehmigung.
Einige Baumaßnahmen sowie die Beseitigung von Gebäuden, aber auch bestimmte Nutzungen von Gebäuden und Grundstücken sind baugenehmigungsfrei oder unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen lediglich einer Anzeigepflicht (z.B. kleinere Gartenhäuser, offene Pkw-Stellplätze bis 100 m², bestimmte haustechnische Anlagen).
Zuständig für die Erteilung einer Baugenehmigung ist in Düsseldorf das städtische Bauaufsichtsamt, das in Zweifelsfällen Fragen zur Baugenehmigungspflicht, sowie zu den verschiedenen Baugenehmigungs- und Bauanzeigeverfahren beantwortet.
Die Baugenehmigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Zur Baugenehmigung gehören die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen (z.B. Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung).
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Vorhaben begonnen wurde oder wenn die Bauausführung für mehr als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung kann auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Bearbeitungszeitraum:
Als grober Anhaltspunkt gelten drei Monate nach Eingang aller für die Entscheidung relevanten Unterlagen.
Im sogenannten Vereinfachten Genehmigungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen 6 Wochen.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Die Entwurfsverfasserin beziehungsweise den Entwurfsverfasser bedarf im Regelfall der Bauvorlageberechtigung (z.B. Architekt beziehungsweise Architektin).
Kleinere Bauvorhaben (z.B. Kleingaragen) bedürfen keiner Bauvorlageberechtigung.
Gebühren
Je nach Verfahrensart zwischen 0,6 bis 1,3 Prozent der Rohbausumme, bei Neubau oder Erweiterung von Gebäuden oder 0,6 bis 1,3 Prozent der Herstellungssumme von baulichen Änderungen im Bestand. Zusätzliche Gebühren können z.B. für die Zulassung von Abweichungen oder die Erteilung von Befreiungen anfallen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Ermäßigungen können erfolgen, wenn zeitgleich mehrere im Wesentlichen vergleichbare bauliche Anlagen beantragt werden. Ebenso erfolgen Reduzierungen, wenn mehrere Abweichungen oder Befreiungen zu erteilen sind.
Benötigte Unterlagen
- Zeichnerische Bauvorlagen wie Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung
- Bauvorlageberechtigung
- Gegebenfalls Zustimmung des Grundstückseigentümers
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Allgemeine Genehmigungsverfahren - 63/2
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: bauaufsichtsamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-22999
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Baugenehmigung - Allgemeine Verfahren E-Mail: bauaufsichtsamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-22999 Fax: 0211 89-29083
Weiterführende Informationen
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen bedürfen der Baugenehmigung.
Einige Baumaßnahmen sowie die Beseitigung von Gebäuden, aber auch bestimmte Nutzungen von Gebäuden und Grundstücken sind baugenehmigungsfrei oder unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen lediglich einer Anzeigepflicht (z.B. kleinere Gartenhäuser, offene Pkw-Stellplätze bis 100 m², bestimmte haustechnische Anlagen).
Zuständig für die Erteilung einer Baugenehmigung ist in Düsseldorf das städtische Bauaufsichtsamt, das in Zweifelsfällen Fragen zur Baugenehmigungspflicht, sowie zu den verschiedenen Baugenehmigungs- und Bauanzeigeverfahren beantwortet.
Die Baugenehmigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Zur Baugenehmigung gehören die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen (z.B. Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung).
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Vorhaben begonnen wurde oder wenn die Bauausführung für mehr als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung kann auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Bearbeitungszeitraum:
Als grober Anhaltspunkt gelten drei Monate nach Eingang aller für die Entscheidung relevanten Unterlagen.
Im sogenannten Vereinfachten Genehmigungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen 6 Wochen.
Formulare:
- Zeichnerische Bauvorlagen wie Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung
- Bauvorlageberechtigung
- Gegebenfalls Zustimmung des Grundstückseigentümers
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Die Entwurfsverfasserin beziehungsweise den Entwurfsverfasser bedarf im Regelfall der Bauvorlageberechtigung (z.B. Architekt beziehungsweise Architektin).
Kleinere Bauvorhaben (z.B. Kleingaragen) bedürfen keiner Bauvorlageberechtigung.
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