Wartungsarbeiten
Am Donnerstag, den 04.11.2026 zwischen 06:15 Uhr bis 06:45 Uhr stehen die Online Dienstleistungen aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Gestalten Sie duesseldorf.de mit!
Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Wünsche zum städtischen Online-Portal.Dauer: ca. 5 Minuten. Jetzt mitmachen
Suche ...
Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie
- vorhandene Steuerrückstände,
- das Zahlungsverhalten oder
- die Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.
Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, dem der Steuerpflichtige diese vorlegt.
Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.
Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit uns auf, soweit Sie oder Ihre Firma nicht in Düsseldorf gemeldet sind.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
- 10,00 EUR
- je nach Beantragungsgrund
- Nein
Bei der Online-Beantragung stehen Ihnen eine Reihe elektronischer Bezahlverfahren zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Bezahlverfahren finden Sie unter dem nachfolgenden Link im Bereich ‚Online bezahlen (ePayment)‘:
Benötigte Unterlagen
amtliches Identitätsdokument
Zuständige Abteilung
Forderungsmanagement
Erkrather Str. 349,
40231 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
E-Mail: forderungsmanagement@duesseldorf.de
