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Eintragung einer Baulast

Die Genehmigungsfähigkeit von Bauanträgen, Teilungsanträgen oder Entwässerungsanträgen hängt häufig von der vorherigen Eintragung einer Baulast ab. 

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum hängt vom Einzelfall ab.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Der zu sichernde Zweck ist baurechtlich relevant.

Die Eigentümerin oder der Eigentümer (das heißt bei Wohnungseigentum beziehungsweise Miteigentum alle Miteigentümer) und gegebenenfalls der oder die Erbbauberechtigte(n) und der oder die Auflassungsberechtigte(n) sind über die beabsichtigte Baulasteintragung informiert und damit einverstanden.


Gebühren

Je Baulast und Grundstück zwischen 50,00 und 250,00 Euro.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Im Regelfall ist ein amtlicher Lageplan von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/ eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in mindestens 3-facher Ausfertigung vorzulegen.

Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls nach Absprache erforderlich.

Sie können uns entweder nach Terminvereinbarung persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Für die Eintragung einer Baulast ist ein schriftlicher Antrag erforderlich; das entsprechende Formular finden Sie weiter unten.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Verwaltung - 63/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: bauaufsichtsamt@duesseldorf.de

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Eintragung einer Baulast
baulast@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-22999
Fax: 0211 89-29083

Weiterführende Informationen

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