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Bauaktenarchiv
Wichtiger Hinweis:
Die Leistungen des Bauaktenarchivs sind gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung.
Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie weiter unten auf dieser Seite im Abschnitt „Gebühren“.
Unsere Hausakten werden derzeit Schritt für Schritt digitalisiert, um Ihnen künftig einen noch besseren Service zu bieten.
Dadurch kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Wir bitten Sie herzlich um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld.
Wenn Sie Fragen zum Bauaktenarchiv haben, können Sie sich gerne an die Erstberatung des Bauaufsichtsamtes wenden.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie müssen Eigentümer des Grundstückes oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter sein.
Gebühren
Für die Bearbeitung von Anfragen und Bestellungen im Bauaktenarchiv der Landeshauptstadt Düsseldorf fallen Gebühren an.
Diese decken den Aufwand für die Vorgangsbearbeitung, Prüfung, Einsichtnahme sowie die Anfertigung und Bereitstellung von Kopien oder digitalen Dokumenten ab.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf.
- Bereitstellung und Einsichtnahme in Hausakten
- Grundgebühr für die Bereitstellung je Hausakte (je Gebäude/Objekt resultierend aus Straße und Hausnummer) (ein oder mehrere Bände): 55,00 EUR
- Zusatzgebühr für Einsichtnahme durch Antragsteller*innen je angefangene 60 Minuten: 18,00 EUR
- Anfertigung und Bereitstellung von Kopien (Papierform)
- Format DIN A4: 2,00 EUR je Seite
- Format DIN A3: 2,00 EUR je Seite
- Format DIN A2: 6,00 EUR je Seite
- Format DIN A1: 8,00 EUR je Seite
- Format DIN A0: 15,00 EUR je Seite
- Sonstige Formate oder Sondergrößen: 10,00 – 20,00 EUR je Seite
- Anfertigung und Bereitstellung digitaler Dokumente
- Je digitale Seite (unabhängig vom Format): 3,00 EUR
Hinweis
Eine Gebührenpflicht in Höhe der Grundgebühr von mindestens 55 EUR entsteht bereits mit der Bearbeitung Ihres Antrags, da hierfür verschiedene interne Arbeitsschritte erforderlich sind – zum Beispiel die Prüfung der Berechtigung, die logistische Aktenbeschaffung, etwa aus dezentralen Lagern sowie die Aktenprüfung.
Diese Tätigkeiten sind Teil der gebührenpflichtigen Serviceleistung des Bauaktenarchivs und werden unabhängig vom Ergebnis der Aktenrecherche berechnet. Die Grundgebühr in Höhe von 55 EUR fällt je beantragten Objekt/Gebäude an.
Die Bestände des Bauaktenarchiv werden derzeit extern sukzessive digitalisiert. Die Bereitstellung digitaler Dokumente ist daher nur bei bereits digital vorliegenden Dokumenten möglich.
Sobald die Satzung online verfügbar ist, finden Sie den Link hier.
Benötigte Unterlagen
- Eigentümernachweis
- Personalausweis
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Zuständige Abteilung
Abteilung Verwaltung - 63/1
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: bauaufsichtsamt@duesseldorf.de
Weiterführende Informationen
Wichtiger Hinweis:
Die Leistungen des Bauaktenarchivs sind gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung.
Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie weiter unten auf dieser Seite im Abschnitt „Gebühren“.
Unsere Hausakten werden derzeit Schritt für Schritt digitalisiert, um Ihnen künftig einen noch besseren Service zu bieten.
Dadurch kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Wir bitten Sie herzlich um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld.
Wenn Sie Fragen zum Bauaktenarchiv haben, können Sie sich gerne an die Erstberatung des Bauaufsichtsamtes wenden.
- Eigentümernachweis
- Personalausweis
Sie müssen Eigentümer des Grundstückes oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter sein.
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