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Düsselpass
Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können ab Vollendung des 15. Lebensjahres mit dem Düsselpass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.
Seit 1997 stellt die Stadt den Düsselpass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten den Düsselpass. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen Düsselpass. Er gilt nicht für Familienangehörige und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, muss ein Antrag im zuständigen Servicecenter Grundsicherung gestellt werden.
Seit 1997 stellt die Stadt den Düsselpass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten den Düsselpass. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen Düsselpass. Er gilt nicht für Familienangehörige und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, muss ein Antrag im zuständigen Servicecenter Grundsicherung gestellt werden.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Keine
Benötigte Unterlagen
Bitte reichen Sie auf jeden Fall folgende Unterlagen im Original oder als Kopie ein:
(Kopien können in den Servicecentern während der Öffnungszeit angefertigt werden.)
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, hierzu gehören zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Krankengeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag, Eltern- geld, Betreuungsgeld, Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Lastenzuschuss, Einkommen aus selbständiger Arbeit, Einkommen aus Kapitalvermögen
- Nachweis der aktuellen Miethöhe und monatlichen Heizkosten
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusätzlich ein, soweit diese vorhanden sind beziehungsweise soweit Sie diese Leistungen erhalten:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG
- Höhe der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherung
- Vermögensnachweise, zum Beispiel Rückkaufwert bei Lebensversicherungen
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Suche
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Planung und Steuerung - 50/2
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Weiterführende Informationen
Düsselpass
Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können ab Vollendung des 15. Lebensjahres mit dem Düsselpass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.
Seit 1997 stellt die Stadt den Düsselpass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten den Düsselpass. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen Düsselpass. Er gilt nicht für Familienangehörige und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, muss ein Antrag im zuständigen Servicecenter Grundsicherung gestellt werden.
Seit 1997 stellt die Stadt den Düsselpass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten den Düsselpass. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen Düsselpass. Er gilt nicht für Familienangehörige und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, muss ein Antrag im zuständigen Servicecenter Grundsicherung gestellt werden.
Bitte reichen Sie auf jeden Fall folgende Unterlagen im Original oder als Kopie ein:
(Kopien können in den Servicecentern während der Öffnungszeit angefertigt werden.)
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, hierzu gehören zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Krankengeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag, Eltern- geld, Betreuungsgeld, Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Lastenzuschuss, Einkommen aus selbständiger Arbeit, Einkommen aus Kapitalvermögen
- Nachweis der aktuellen Miethöhe und monatlichen Heizkosten
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusätzlich ein, soweit diese vorhanden sind beziehungsweise soweit Sie diese Leistungen erhalten:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG
- Höhe der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherung
- Vermögensnachweise, zum Beispiel Rückkaufwert bei Lebensversicherungen
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Keine
Vergünstigung, geringens Einkommen, Düsselpass, Pass
https://formulare.duesseldorf.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=1jcvhACC57tGTXmz33m5CcPn1J6CvQKN&n=m.pdf Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Planung und Steuerung - 50/2
- Anschrift
- 001 Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
- Telefon
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