BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Düsselpass

Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können ab Vollendung des 15. Lebensjahres mit dem Düsselpass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.

Seit 1997 stellt die Stadt den Düsselpass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhalten den Düsselpass. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen Düsselpass. Er gilt nicht für Familienangehörige und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, muss ein  Antrag im zuständigen Servicecenter Grundsicherung gestellt werden.

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Keine


Benötigte Unterlagen


Bitte reichen Sie auf jeden Fall folgende Unterlagen im Original oder als Kopie ein:
(Kopien können in den Servicecentern während der Öffnungszeit angefertigt werden.)

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, hierzu gehören zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Krankengeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag, Eltern- geld, Betreuungsgeld, Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Lastenzuschuss, Einkommen aus selbständiger Arbeit, Einkommen aus Kapitalvermögen
  • Nachweis der aktuellen Miethöhe und monatlichen Heizkosten

Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusätzlich ein, soweit diese vorhanden sind beziehungsweise soweit Sie diese Leistungen erhalten:
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG
  • Höhe der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • Vermögensnachweise, zum Beispiel Rückkaufwert bei Lebensversicherungen
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate




Suche

Suche ...

Zuständige Abteilung


Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Planung und Steuerung - 50/2
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91

Weiterführende Informationen

Düsselpass
Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können ab Vollendung des 15. Lebensjahres mit dem Düsselpass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.

Seit 1997 stellt die Stadt den Düsselpass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhalten den Düsselpass. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen Düsselpass. Er gilt nicht für Familienangehörige und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, muss ein  Antrag im zuständigen Servicecenter Grundsicherung gestellt werden.


Bitte reichen Sie auf jeden Fall folgende Unterlagen im Original oder als Kopie ein:
(Kopien können in den Servicecentern während der Öffnungszeit angefertigt werden.)

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, hierzu gehören zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Krankengeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag, Eltern- geld, Betreuungsgeld, Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Lastenzuschuss, Einkommen aus selbständiger Arbeit, Einkommen aus Kapitalvermögen
  • Nachweis der aktuellen Miethöhe und monatlichen Heizkosten

Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusätzlich ein, soweit diese vorhanden sind beziehungsweise soweit Sie diese Leistungen erhalten:
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG
  • Höhe der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • Vermögensnachweise, zum Beispiel Rückkaufwert bei Lebensversicherungen
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
Keine
Vergünstigung, geringens Einkommen, Düsselpass, Pass
https://formulare.duesseldorf.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=1jcvhACC57tGTXmz33m5CcPn1J6CvQKN&n=m.pdf
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Planung und Steuerung - 50/2
Anschrift
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.