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Grenzbescheinigung (aufgrund vorhandener Katasterunterlagen)
Die Grenzbescheinigung (auch Grenzattest genannt) bestätigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde. Die Grenzbescheinigung wird normalerweise zur Auszahlung von Baukrediten benötigt.
Ist das Gebäude mit dem aktuellen Grundriss schon im Liegenschaftskataster nachgewiesen, kann die Bescheinigung aufgrund der im Katasteramt vorhandenen Unterlagen ausgestellt werden.
Bei Gebäuden, die noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind, muß die Grenzbescheinigung bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) beantragt werden und nimmt somit den gleichen Bearbeitungsweg wie die Gebäudeeinmessung.
Bearbeitungszeitraum:
Je nach Art der vorhandenen Katasterunterlagen bis zu 2 Wochen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer, Erbbauberechtigte bzw. Erbbauberechtigter, Notarin bzw. Notar, Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter einer Bank oder können uns Ihr rechtliches berechtigtes Interesse darlegen.
Gebühren
(Zeitregelung nach 3.2.5 Gebührentarif – VermWertKostO NRW)
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Suche
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Zuständige Abteilungen
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Grenzbescheinigung (aufgrund vorhandener Katasterunterlagen) E-Mail: geoservice@duesseldorf.de Tel.: 0211 8994257 Fax: 0211 8934257
Weiterführende Informationen
Weitere Kontaktmöglichkeiten:Telefon: 0211 8994257
Fax: 0211 8934257
fachkundenzentrale.vermkatamt@
duesseldorf.de
Die Grenzbescheinigung (auch Grenzattest genannt) bestätigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde. Die Grenzbescheinigung wird normalerweise zur Auszahlung von Baukrediten benötigt.
Ist das Gebäude mit dem aktuellen Grundriss schon im Liegenschaftskataster nachgewiesen, kann die Bescheinigung aufgrund der im Katasteramt vorhandenen Unterlagen ausgestellt werden.
Bei Gebäuden, die noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind, muß die Grenzbescheinigung bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) beantragt werden und nimmt somit den gleichen Bearbeitungsweg wie die Gebäudeeinmessung.
Bearbeitungszeitraum:
Je nach Art der vorhandenen Katasterunterlagen bis zu 2 Wochen.
Telefon: 0211 8994257
Fax: 0211 8934257
fachkundenzentrale.vermkatamt@
duesseldorf.de
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29082
- Anschrift
- 001 Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-94276
- Fax
- 0211 89-29082
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