BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Hausnummerierung
Das Vermessungs- und Katasteramt legt bei geplanten Neubauten, nach Eingang des Bauantrags beim Bauaufsichtsamt, die Hausnummer fest und informiert die Eigentümerin bzw. den Eigentümer. Für die Festsetzung der Hausnummer und die Überwachung der Anbringung der Hausnummer gibt es eine gesetzliche Verpflichtung.
Eindeutige, von der Straße aus deutlich lesbare Hausnummern garantieren den Bürgerinnen und Bürgern, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, der Polizei usw., schnelle Orientierung, damit das Haus im Notfall gefunden werden kann.
Umnummerierungen werden von Amts wegen veranlasst und möglichst auf Einzelfälle beschränkt, beispielsweise bei Straßenumbenennungen oder Straßenverlegungen, um eine bessere Übersicht zu erreichen.
Bei Gebäuden mit mehreren Eingängen kann die Vergabe weiterer Hausnummern beantragt werden. Das gilt auch bei zusätzlichen Hausnummern, die nicht zwingend notwendig sind.
Es wird von der Stadtmitte stadtauswärts nummeriert. Dabei wird die eine Straßenseite mit geraden Zahlen und die andere Seite mit ungeraden Zahlen versehen. Wenn keine Hausnummer mehr verfügbar ist, folgt der Ganzzahl die Zahl mit Buchstaben, beispielsweise 2, 2a, 2b, ... 4.
Bearbeitungszeitraum:
kurzfristig
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer.
Gebühren
Änderungen der Hausnummerierung von Amts wegen sind gebührenfrei.
Anträge von Eigentümer*innen auf Änderung der Hausnummer oder auf zusätzliche Hausnummern sind gebührenfrei.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Abteilung Liegenschaftskataster - 62/4
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: geoservice@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-94276
Fax: 0211 89-29082
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Hausnummerierung E-Mail: geoservice@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-94236
Weiterführende Informationen
Internetauftritt Vermessungs- und Katasteramt
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 0211 89-95060
Das Vermessungs- und Katasteramt legt bei geplanten Neubauten, nach Eingang des Bauantrags beim Bauaufsichtsamt, die Hausnummer fest und informiert die Eigentümerin bzw. den Eigentümer. Für die Festsetzung der Hausnummer und die Überwachung der Anbringung der Hausnummer gibt es eine gesetzliche Verpflichtung.
Eindeutige, von der Straße aus deutlich lesbare Hausnummern garantieren den Bürgerinnen und Bürgern, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, der Polizei usw., schnelle Orientierung, damit das Haus im Notfall gefunden werden kann.
Umnummerierungen werden von Amts wegen veranlasst und möglichst auf Einzelfälle beschränkt, beispielsweise bei Straßenumbenennungen oder Straßenverlegungen, um eine bessere Übersicht zu erreichen.
Bei Gebäuden mit mehreren Eingängen kann die Vergabe weiterer Hausnummern beantragt werden. Das gilt auch bei zusätzlichen Hausnummern, die nicht zwingend notwendig sind.
Es wird von der Stadtmitte stadtauswärts nummeriert. Dabei wird die eine Straßenseite mit geraden Zahlen und die andere Seite mit ungeraden Zahlen versehen. Wenn keine Hausnummer mehr verfügbar ist, folgt der Ganzzahl die Zahl mit Buchstaben, beispielsweise 2, 2a, 2b, ... 4.
Bearbeitungszeitraum:
kurzfristig
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer.
Internetauftritt Vermessungs- und KatasteramtWeitere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 0211 89-95060 https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/505/show
Ansprechpartner für Vermessungsbüros, Architekten, Notare und weite Teile der Bürgerschaft.
Unsere Kunden bekommen Hilfe und Beratung in allen Fragen rund um die Vermessung.
Kartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.