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Gebäudeeinmessung
Der Grundstücks- und Gebäudebestand der Landeshauptstadt Düsseldorf wird im Liegenschaftskataster unter ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) flächendeckend und maßstabsgetreu abgebildet. Daneben werden u.a. die Lagebezeichnung, die Größe und die Eigentumsverhältnisse erfasst.
Das Liegenschaftskataster sichert zusammen mit dem Grundbuch (Amtsgericht) das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Daher sind Gebäude einmessungspflichtig (Vermessungs- und Katastergesetz NRW).
Die Gebäudeeinmessung ist vom Eigentümer ohne besondere Aufforderung innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung des Gebäudes bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Nordrhein-Westfalen oder beim Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf zu beantragen.
Die Vermessungsstelle reicht die Vermessungsschriften über die Gebäudeeinmessung dem Vermessungs- und Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Für Ihre persönlichen Unterlagen erhalten Sie nach der Übernahme einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).
Bearbeitungszeitraum:
Gebäudeeinmessung: 5 Monate Abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad sind kürzere aber auch längere Bearbeitungszeiten möglich.
Übernahme: 3 Monate Abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad sind kürzere aber auch längere Bearbeitungszeiten möglich.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer.
Gebühren
Die Gebäudeeinmessung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Kostentarif der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW), Kostentarif (VermWertKostT) Nummern 1.2 und 1.4.
Die Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster ist kostenfrei.
Benötigte Unterlagen
Gebäudeeinmessung:
Schriftlicher Antrag bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Nordrhein-Westfalen oder beim Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf.
Übernahme:
Keine
Den Antrag auf Übernahme in das Liegenschaftskataster und die Vermessungsschriften reicht die von Ihnen beauftragte Vermessungsstelle beim Katasteramt ein.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Liegenschaftskataster - 62/4
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf
E-Mail: geoservice@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-94276
Fax: 0211 89-34276
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Gebäudeeinmessungen E-Mail: vermkatamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-94225
Weiterführende Informationen
Der Grundstücks- und Gebäudebestand der Landeshauptstadt Düsseldorf wird im Liegenschaftskataster unter ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) flächendeckend und maßstabsgetreu abgebildet. Daneben werden u.a. die Lagebezeichnung, die Größe und die Eigentumsverhältnisse erfasst.
Das Liegenschaftskataster sichert zusammen mit dem Grundbuch (Amtsgericht) das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Daher sind Gebäude einmessungspflichtig (Vermessungs- und Katastergesetz NRW).
Die Gebäudeeinmessung ist vom Eigentümer ohne besondere Aufforderung innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung des Gebäudes bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Nordrhein-Westfalen oder beim Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf zu beantragen.
Die Vermessungsstelle reicht die Vermessungsschriften über die Gebäudeeinmessung dem Vermessungs- und Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Für Ihre persönlichen Unterlagen erhalten Sie nach der Übernahme einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte).
Bearbeitungszeitraum:
Gebäudeeinmessung: 5 Monate Abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad sind kürzere aber auch längere Bearbeitungszeiten möglich.
Übernahme: 3 Monate Abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad sind kürzere aber auch längere Bearbeitungszeiten möglich.
Gebäudeeinmessung:
Schriftlicher Antrag bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Nordrhein-Westfalen oder beim Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf.
Übernahme:
Keine
Den Antrag auf Übernahme in das Liegenschaftskataster und die Vermessungsschriften reicht die von Ihnen beauftragte Vermessungsstelle beim Katasteramt ein.
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/504/showAnsprechpartner für Vermessungsbüros, Architekten, Notare und weite Teile der Bürgerschaft.
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