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Bestattungswesen - Information zur Todesbescheinigung
Das Gesundheitsamt ist für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen hinsichtlich der Entscheidung über die Wiederausgrabung beziehungsweise Umbettung eines in Düsseldorf bestatteten Leichnams zuständig. Darüber hinaus ist das Gesundheitsamt für die Erteilung von Auskünften aus der Todesbescheinigung zuständig.
Bearbeitungszeitraum:
Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Der Sterbeort muss in Düsseldorf gewesen sein
- Die ärztliche Schweigepflicht muss eingehalten werden
- Auskünfte können nur über den ausstellenden Arzt der Todesbescheinigung in Versicherungsanfragen bzw. bei Nachweis eines berechtigen Interesses erteilt werden
- Weitere Auskünfte aus der Todesbescheinigung dürfen nur unter Vorlage besonderer Vollmachten wie z.B. einer Schweigepflichtsentbindung erteilt werden
Gebühren
Die Gebühr beträgt 25,-Euro. Bei einer Ablehnung des Antrages ermäßigt sich die Gebühr um ein Viertel (§ 15 Abs. 2 GebG NRW). Die Verpflichtung zur Zahlung der Verwaltungsgebühr entsteht bereits bei der Antragstellung.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Schweigepflichtsentbindung (evtl. kann diese in einer Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht enthalten sein).
- Antrag (wird auf Wunsch zugesandt).
Auskünfte aus der Todesbescheinigung dürfen nur unter Vorlage besonderer Vollmachten wie zum Beispeil einer Schweigepflichtsentbindung erteilt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1
Kölner Straße 180,
40227 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Bestattungswesen - Information zur Todesbescheinigung E-Mail: gesundheitsberufe@duesseldorf.de Tel.: 0211 8997016 Fax: 0211 8929474
Das Gesundheitsamt ist für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen hinsichtlich der Entscheidung über die Wiederausgrabung beziehungsweise Umbettung eines in Düsseldorf bestatteten Leichnams zuständig. Darüber hinaus ist das Gesundheitsamt für die Erteilung von Auskünften aus der Todesbescheinigung zuständig.
Bearbeitungszeitraum:
Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.
- Schweigepflichtsentbindung (evtl. kann diese in einer Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht enthalten sein).
- Antrag (wird auf Wunsch zugesandt).
Auskünfte aus der Todesbescheinigung dürfen nur unter Vorlage besonderer Vollmachten wie zum Beispeil einer Schweigepflichtsentbindung erteilt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Der Sterbeort muss in Düsseldorf gewesen sein
- Die ärztliche Schweigepflicht muss eingehalten werden
- Auskünfte können nur über den ausstellenden Arzt der Todesbescheinigung in Versicherungsanfragen bzw. bei Nachweis eines berechtigen Interesses erteilt werden
- Weitere Auskünfte aus der Todesbescheinigung dürfen nur unter Vorlage besonderer Vollmachten wie z.B. einer Schweigepflichtsentbindung erteilt werden
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