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Bestattungswesen - Information zur Todesbescheinigung

Das Gesundheitsamt ist für die Ausstellung von Unbedenk­lichkeits­bescheini­gungen hinsichtlich der Entscheidung über die Wiederausgrabung beziehungsweise Umbettung eines in Düsseldorf bestatteten Leichnams zuständig. Darüber hinaus ist das Gesundheitsamt für die Erteilung von Auskünften aus der Todesbescheinigung zuständig. 

Bearbeitungszeitraum:

Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Der Sterbeort muss in Düsseldorf gewesen sein
  • Die ärztliche Schweigepflicht muss eingehalten werden
  • Auskünfte können nur über den ausstellenden Arzt der Todesbescheinigung in Versicherungsanfragen bzw. bei Nachweis eines berechtigen Interesses erteilt werden
  • Weitere Auskünfte aus der Todesbescheinigung dürfen nur unter Vorlage besonderer Vollmachten wie z.B. einer Schweige­pflichts­entbindung erteilt werden


Gebühren

Die Gebühr beträgt 25,-Euro. Bei einer Ablehnung des Antrages ermäßigt sich die Gebühr um ein Viertel (§ 15 Abs. 2 GebG NRW). Die Verpflichtung zur Zahlung der Verwaltungsgebühr entsteht bereits bei der Antragstellung.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Schweigepflichtsentbindung (evtl. kann diese in einer Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht enthalten sein).
  • Antrag (wird auf Wunsch zugesandt).

Auskünfte aus der Todesbescheinigung dürfen nur unter Vorlage besonderer Vollmachten wie zum Beispeil einer Schweige­pflichts­entbindung erteilt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1
Kölner Straße 180,
40227 Düsseldorf

Bestattungswesen - Information zur Todesbescheinigung

Das Gesundheitsamt ist für die Ausstellung von Unbedenk­lichkeits­bescheini­gungen hinsichtlich der Entscheidung über die Wiederausgrabung beziehungsweise Umbettung eines in Düsseldorf bestatteten Leichnams zuständig. Darüber hinaus ist das Gesundheitsamt für die Erteilung von Auskünften aus der Todesbescheinigung zuständig. 

Bearbeitungszeitraum:

Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.

  • Schweigepflichtsentbindung (evtl. kann diese in einer Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht enthalten sein).
  • Antrag (wird auf Wunsch zugesandt).

Auskünfte aus der Todesbescheinigung dürfen nur unter Vorlage besonderer Vollmachten wie zum Beispeil einer Schweige­pflichts­entbindung erteilt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Die Gebühr beträgt 25,-Euro. Bei einer Ablehnung des Antrages ermäßigt sich die Gebühr um ein Viertel (§ 15 Abs. 2 GebG NRW). Die Verpflichtung zur Zahlung der Verwaltungsgebühr entsteht bereits bei der Antragstellung.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Todesbescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigung, Umbettung
Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1
Anschrift
Kölner Straße 180
40227 Düsseldorf

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