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Anerkennung eines im Ausland erworbenen Gesundheitsfachberufes
Sie möchten sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen und haben Ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf gewählt. Ihre Qualifikation in einem nichtärztlichen Gesundheitsfachberuf haben Sie im Ausland erworben und möchten diese nun anerkennen lassen, um berufstätig werden zu können.
Das Anerkennungsverfahren ist auf der Grundlage der entsprechenden Gesundheitsfachberufsgesetze in Verbindung mit der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durchzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie zunächst die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) bei der Bezirksregierung Münster anerkennen lassen.
Kontaktdaten der ZAG-PuG
Telefonische Sprechzeit: Montag – Freitag von 10.00 bis 14.00 Uhr
Telefon: 0251 411-2444
Telefax: 0251 411-82444
Bei allgemeinen Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-anerkennung@brms.nrw.de
Für Anmeldungen und Fragen zu Eignungs- und Kenntnisprüfungen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-kenntnispruefung@brms.nrw.de
Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung in einem nichtärztlichen Gesundheitsfachberuf ist es weiterhin erforderlich, dass Sie die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen persönlichen Voraussetzungen - unter anderem allgemeine und berufsbezogene Kenntnisse der deutschen Sprache - erfüllen.
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung in einem nichtärztlichen Gesundheitsfachberuf kann für folgende Gesundheitsberufe gestellt werden:
- "Gesundheits- und Krankenpfleger/in"
- "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in"
- "Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in"
- "Hebamme/Entbindungspfleger"
- "Physiotherapeut/in"
- "Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in"
- "medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in"
- "medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in"
- "medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik"
- "Logopädin/Logopäde" "Podologin/Podologe"
- "Diätassistent/in"
- "Orthoptist/in"
- "Ergotherapeut/in"
- "Rettungsassistent/in"
Außerdem kann die Erteilung der Berufserlaubnis im Rahmen einer Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie, für den Operationsdienst, für Krankenhaushygiene oder für psychiatrische Pflege beantragt werden.
Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technische/r Assitent/in" stellen Sie bitte im Sachgebiet: Apotheken-, Betäubungsmittel- und Arzneimittelaufsicht, Telefon: 0211 - 89 92 628, Email: amtsapotheker@duesseldorf.de.
Bearbeitungszeitraum:
Nach Vorliegen aller Voraussetzungen beziehungsweise Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.
Online-Antrag
Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist im Anschluss dennoch erforderlich.
Für das ärztliche Attest nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- der Wohnsitz muss in Düsseldorf sein
- Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes wurde vorab durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) bei der Bezirksregierung Münster festgestellt
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Charakterliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Ausreichende allgemeine und berufsbezogene deutsche Sprachkenntnisse
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Die Kosten für die Erlaubniserteilung betragen 60,- Euro und bei Durchführung einer Sprachüberprüfung zusätzlich 80,- Euro. Bei einer Ablehnung des Antrages ermäßigt sich die Gebühr für die Erlaubniserteilung um ein Viertel (§ 15 Absatz 2 GebG NRW). Die Verpflichtung zur Zahlung der Verwaltungsgebühr entsteht bereits bei der Antragstellung.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Ausweis (bitte beim Termin mitbringen)
- Originaldiplom, Prüfungszeugnis oder Befähigungsnachweis über den abgeschlossenen Ausbildungsgang in der Landessprache und in deutscher Übersetzung (bitte zum Termin mitbringen)
- Bescheinigung des Landesprüfungsamtes über die positive Gleichwertigkeitsprüfung
- Ärztliche Bescheinigung über die psychische und physische Eignung zur Ausübung des Berufs, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate (Formular) (bitte im Online-Antrag hochladen oder beim Termin mitbringen)
- ein amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate (wird direkt an das Gesundheitsamt geschickt)
Ihre persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminabstimmung ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1
Kölner Straße 180,
40227 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Anerkennung eines im Ausland erworbenen Gesundheitsfachberufes E-Mail: gesundheitsberufe@duesseldorf.de Tel.: 0211 8921458 Fax: 0211 8931458
Weiterführende Informationen
Sie möchten sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen und haben Ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf gewählt. Ihre Qualifikation in einem nichtärztlichen Gesundheitsfachberuf haben Sie im Ausland erworben und möchten diese nun anerkennen lassen, um berufstätig werden zu können.
Das Anerkennungsverfahren ist auf der Grundlage der entsprechenden Gesundheitsfachberufsgesetze in Verbindung mit der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durchzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie zunächst die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) bei der Bezirksregierung Münster anerkennen lassen.
Kontaktdaten der ZAG-PuG
Telefonische Sprechzeit: Montag – Freitag von 10.00 bis 14.00 Uhr
Telefon: 0251 411-2444
Telefax: 0251 411-82444
Bei allgemeinen Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-anerkennung@brms.nrw.de
Für Anmeldungen und Fragen zu Eignungs- und Kenntnisprüfungen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-kenntnispruefung@brms.nrw.de
Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung in einem nichtärztlichen Gesundheitsfachberuf ist es weiterhin erforderlich, dass Sie die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen persönlichen Voraussetzungen - unter anderem allgemeine und berufsbezogene Kenntnisse der deutschen Sprache - erfüllen.
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung in einem nichtärztlichen Gesundheitsfachberuf kann für folgende Gesundheitsberufe gestellt werden:
- "Gesundheits- und Krankenpfleger/in"
- "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in"
- "Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in"
- "Hebamme/Entbindungspfleger"
- "Physiotherapeut/in"
- "Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in"
- "medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in"
- "medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in"
- "medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik"
- "Logopädin/Logopäde" "Podologin/Podologe"
- "Diätassistent/in"
- "Orthoptist/in"
- "Ergotherapeut/in"
- "Rettungsassistent/in"
Außerdem kann die Erteilung der Berufserlaubnis im Rahmen einer Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie, für den Operationsdienst, für Krankenhaushygiene oder für psychiatrische Pflege beantragt werden.
Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technische/r Assitent/in" stellen Sie bitte im Sachgebiet: Apotheken-, Betäubungsmittel- und Arzneimittelaufsicht, Telefon: 0211 - 89 92 628, Email: amtsapotheker@duesseldorf.de.
Bearbeitungszeitraum:
Nach Vorliegen aller Voraussetzungen beziehungsweise Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.
Online-Antrag
Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist im Anschluss dennoch erforderlich.
Für das ärztliche Attest nutzen Sie bitte folgendes Formular:
- Ausweis (bitte beim Termin mitbringen)
- Originaldiplom, Prüfungszeugnis oder Befähigungsnachweis über den abgeschlossenen Ausbildungsgang in der Landessprache und in deutscher Übersetzung (bitte zum Termin mitbringen)
- Bescheinigung des Landesprüfungsamtes über die positive Gleichwertigkeitsprüfung
- Ärztliche Bescheinigung über die psychische und physische Eignung zur Ausübung des Berufs, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate (Formular) (bitte im Online-Antrag hochladen oder beim Termin mitbringen)
- ein amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate (wird direkt an das Gesundheitsamt geschickt)
Ihre persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminabstimmung ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- der Wohnsitz muss in Düsseldorf sein
- Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes wurde vorab durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) bei der Bezirksregierung Münster festgestellt
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Charakterliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Ausreichende allgemeine und berufsbezogene deutsche Sprachkenntnisse
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
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