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Hinweise zur staatlichen Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäter/innen

Die staatliche Ergänzungsprüfung findet immer an einer staatlich anerkannten Rettungsdienstschule statt.

Die Ergänzungsprüfung besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil und gilt als bestanden, wenn Sie beide Prüfungsteile inhaltlich bestanden haben. Prüfungsnoten im klassischen Sinne sind nicht vorgesehen.

Zulassung zur Ergänzungsprüfung

Die Zulassung wird erteilt, wenn die unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" aufgeführten Nachweise vorliegen. Diese Unterlagen müssen spätestens acht Wochen vor dem Prüfungstermin im Gesundheitsamt vorliegen.

Über die Zulassung zur Ergänzungsprüfung werden Sie spätestens vier Wochen vor dem Prüfungsbeginn schriftlich vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterrichtet. Gleichzeitig erfahren Sie wo und zu welcher Uhrzeit die Ergänzungsprüfung durchgeführt wird.

Wo findet die Ergänzungsprüfung statt?

Wenn Sie an einer weiteren Ausbildung im Sinne des § 32 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 Notfallsanitätergesetz teilgenommen haben, findet die Ergänzungsprüfung an der Schule statt, an der Sie die weitere Ausbildung absolviert haben.

Sofern Sie keine weitere Ausbildung absolvieren müssen, bestimmt das Gesundheitsamt die Schule, an der die Ergänzungsprüfung stattfindet.

Rücktritt von der Ergänzungsprüfung

Sie haben die Möglichkeit, nach Ihrer Zulassung zur Ergänzungsprüfung von dieser zurück zu treten. Hierfür haben Sie die wesentlichen Gründe unverzüglich schriftlich, dem Prüfungsvorsitzenden mitzuteilen. Im Falle einer Krankheit ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig. Nur wichtige Gründe können einen Rücktritt rechtfertigen.

Ein Rücktritt ist regelmäßig nicht begründet, wenn Sie zum Beispiel zum Zeitpunkt der Ergänzungsprüfung eine universitäre Vorlesung o.ä. besuchen wollen oder Ihr Urlaub seitens Ihres Arbeitgebers nicht genehmigt werden sollte.

Wird der Rücktritt nicht unverzüglich, das heißt nicht sofort nach dem Bekanntwerden der Hinderungsgründe, schriftlich beantragt, wird die Ergänzungsprüfung als nicht bestanden gewertet.

Versäumnis der Prüfungsteilnahme

Wenn Sie einen Prüfungstermin versäumen oder die Prüfung oder einen Teil der Prüfung unterbrechen, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Gründe hierfür haben Sie unverzüglich dem Prüfungsausschussvorsitzenden schriftlich mitzuteilen. Werden die Gründe nicht unverzüglich, d.h. nicht sofort nach dem Bekanntwerden, schriftlich mitgeteilt, wird die Ergänzungsprüfung als nicht bestanden gewertet.

Bestehen/ Nichtbestehen der Ergänzungsprüfung

Die Ergänzungsprüfung ist bestanden, wenn jeder der vorgeschriebenen Prüfungsteile bestanden ist.

Wer die Ergänzungsprüfung bestanden hat, erhält ein Prüfungszeugnis vom Prüfungsvorsitzenden.

Ist die Ergänzungsprüfung nicht bestanden, kann die mündliche Prüfung und jedes Fallbeispiel der praktischen Prüfung auf Antrag einmal wiederholt werden. Ist ein Fall der praktischen Ergänzungsprüfung oder alle Teile der Ergänzungsprüfung zu wiederholen, ist eine zusätzliche Ausbildung von maximal ein Drittel der Stunden, die für die weitere Ausbildung nach § 32 Abs. 2 Satz 2 Notfallsanitätergesetz vorgesehen sind, abzuleisten.

Der Zeitraum, in dem die Wiederholungsprüfung durchgeführt wird, bestimmt die Prüfungsbehörde. Er darf die Dauer von zwölf Monaten 

Bearbeitungszeitraum:

Über Ihre Zulassung zur Ergänzungsprüfung werden Sie spätestens vier Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin schriftlich unterrichtet.    

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen gehen aus den vorhergehenden Abschnitten hervor.


Gebühren

Das Gesundheitsamt Düsseldorf erhebt keine Prüfungsgebühren.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Folgende Nachweise/Unterlagen sind einzureichen:

  1. Antrag auf Zulassung des Prüflings
  2. Identifikationsnachweis des Prüflings in amtlich beglaubigter Fotokopie
  3. Kopie der Rettungsassistenten-Urkunde
  4. Nachweis der Berufstätigkeit als Rettungsassistent/in
  5. gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an der weiteren Ausbildung

Anträge auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung sowie die dafür benötigten Unterlagen übersenden Sie bitte an unten stehende Briefpostanschrift. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



Hinweise zur staatlichen Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäter/innen

Die staatliche Ergänzungsprüfung findet immer an einer staatlich anerkannten Rettungsdienstschule statt.

Die Ergänzungsprüfung besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil und gilt als bestanden, wenn Sie beide Prüfungsteile inhaltlich bestanden haben. Prüfungsnoten im klassischen Sinne sind nicht vorgesehen.

Zulassung zur Ergänzungsprüfung

Die Zulassung wird erteilt, wenn die unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" aufgeführten Nachweise vorliegen. Diese Unterlagen müssen spätestens acht Wochen vor dem Prüfungstermin im Gesundheitsamt vorliegen.

Über die Zulassung zur Ergänzungsprüfung werden Sie spätestens vier Wochen vor dem Prüfungsbeginn schriftlich vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterrichtet. Gleichzeitig erfahren Sie wo und zu welcher Uhrzeit die Ergänzungsprüfung durchgeführt wird.

Wo findet die Ergänzungsprüfung statt?

Wenn Sie an einer weiteren Ausbildung im Sinne des § 32 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 Notfallsanitätergesetz teilgenommen haben, findet die Ergänzungsprüfung an der Schule statt, an der Sie die weitere Ausbildung absolviert haben.

Sofern Sie keine weitere Ausbildung absolvieren müssen, bestimmt das Gesundheitsamt die Schule, an der die Ergänzungsprüfung stattfindet.

Rücktritt von der Ergänzungsprüfung

Sie haben die Möglichkeit, nach Ihrer Zulassung zur Ergänzungsprüfung von dieser zurück zu treten. Hierfür haben Sie die wesentlichen Gründe unverzüglich schriftlich, dem Prüfungsvorsitzenden mitzuteilen. Im Falle einer Krankheit ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig. Nur wichtige Gründe können einen Rücktritt rechtfertigen.

Ein Rücktritt ist regelmäßig nicht begründet, wenn Sie zum Beispiel zum Zeitpunkt der Ergänzungsprüfung eine universitäre Vorlesung o.ä. besuchen wollen oder Ihr Urlaub seitens Ihres Arbeitgebers nicht genehmigt werden sollte.

Wird der Rücktritt nicht unverzüglich, das heißt nicht sofort nach dem Bekanntwerden der Hinderungsgründe, schriftlich beantragt, wird die Ergänzungsprüfung als nicht bestanden gewertet.

Versäumnis der Prüfungsteilnahme

Wenn Sie einen Prüfungstermin versäumen oder die Prüfung oder einen Teil der Prüfung unterbrechen, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Gründe hierfür haben Sie unverzüglich dem Prüfungsausschussvorsitzenden schriftlich mitzuteilen. Werden die Gründe nicht unverzüglich, d.h. nicht sofort nach dem Bekanntwerden, schriftlich mitgeteilt, wird die Ergänzungsprüfung als nicht bestanden gewertet.

Bestehen/ Nichtbestehen der Ergänzungsprüfung

Die Ergänzungsprüfung ist bestanden, wenn jeder der vorgeschriebenen Prüfungsteile bestanden ist.

Wer die Ergänzungsprüfung bestanden hat, erhält ein Prüfungszeugnis vom Prüfungsvorsitzenden.

Ist die Ergänzungsprüfung nicht bestanden, kann die mündliche Prüfung und jedes Fallbeispiel der praktischen Prüfung auf Antrag einmal wiederholt werden. Ist ein Fall der praktischen Ergänzungsprüfung oder alle Teile der Ergänzungsprüfung zu wiederholen, ist eine zusätzliche Ausbildung von maximal ein Drittel der Stunden, die für die weitere Ausbildung nach § 32 Abs. 2 Satz 2 Notfallsanitätergesetz vorgesehen sind, abzuleisten.

Der Zeitraum, in dem die Wiederholungsprüfung durchgeführt wird, bestimmt die Prüfungsbehörde. Er darf die Dauer von zwölf Monaten 

Bearbeitungszeitraum:

Über Ihre Zulassung zur Ergänzungsprüfung werden Sie spätestens vier Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin schriftlich unterrichtet.    

Folgende Nachweise/Unterlagen sind einzureichen:

  1. Antrag auf Zulassung des Prüflings
  2. Identifikationsnachweis des Prüflings in amtlich beglaubigter Fotokopie
  3. Kopie der Rettungsassistenten-Urkunde
  4. Nachweis der Berufstätigkeit als Rettungsassistent/in
  5. gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an der weiteren Ausbildung

Anträge auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung sowie die dafür benötigten Unterlagen übersenden Sie bitte an unten stehende Briefpostanschrift. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Das Gesundheitsamt Düsseldorf erhebt keine Prüfungsgebühren.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Notfallsanitäter(in)
Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1
Anschrift
Kölner Straße 180
40227 Düsseldorf

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