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Prüfungswesen Rettungshelfer(in)

Das Gesundheitsamt Düsseldorf ist die zuständige Prüfungsbehörde für Rettungshelfer(innen), sofern Sie eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule im Stadtgebiet Düsseldorf besuchen.

Die Zulassung zur staatlichen Prüfung ist schriftlich beim Gesundheitsamt zu beantragen. Die hierfür vorzulegenden Nachweise sind unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" aufgelistet.

Die staatliche Prüfung findet an einer der staatlich anerkannten Rettungsdienstschulen im Stadtgebiet Düsseldorf statt.

Wie läuft die staatliche Prüfung ab?

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil unter dem Vorsitz des Gesundheitsamtes.

Der schriftliche Teil der Prüfung dauert maximal 60 Minuten. Hier werden die im theoretischen Teil der Ausbildung vermittelten Kenntnisse anhand einer Prüfungsklausur abgefragt. Die Klausur besteht aus frei zu beantwortenden Fragen.

Im fachpraktischen Teil, der maximal 30 Minuten dauert, haben Sie anhand einer Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung im sogenannten Zwei-Helfer-Verfahren und anhand einer Auswahl von Einzelmaßnahmen (z.B. Helmabnahme, Anlage eines Halswirbelsäulen-Stützkragens, Vorbereitung einer Intubation/eines Venenverweilzugangs usw.) Ihre fachpraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile mit einer ausreichenden Leistung benotet wurden. Ein Handeln, das zu einer Patientenschädigung führen würde, führt im praktischen Teil der Prüfung zum sofortigen Nichtbestehen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich die gesetzliche Ausbildungszeit nicht einhalten kann?

In begründeten Fällen kann die reguläre Ausbildungszeit von einem Jahr auf maximal zwei Jahre verlängert werden. Dies ist nur auf schriftlichen Antrag hin möglich. (Antragsformular: siehe unter Punkt "Formulare")

Wie verhalte ich mich, wenn ich nach meiner Zulassung doch nicht an der Prüfung teilnehmen kann?

Liegen wichtige Gründe vor, die einen Rücktritt rechtfertigen, müssen Sie dies dem Gesundheitsamt zeitnah und schriftlich anzeigen. Im Falle einer Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Prüfungsvorsitzende des Gesundheitsamtes entscheidet sodann über Ihren Rücktritt.   

Bearbeitungszeitraum:

Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.    

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Rettungshelfer(in) zu werden?

  • Vollendung des 17. Lebensjahres zum Ausbildungsbeginn
  • regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am 80-stündigen theoretischen Lehrgang inklusive staatlicher Prüfung an einer Rettungsdienstschule in Düsseldorf
  • regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem mindestens 80-stündigen Praktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache, Teilnahme an mindestens 20 Einsätzen, von denen mindestens 5 Notfalleinsätze gewesen sein müssen zum Formular

Voraussetzungen für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde:

  • Ausbildungsstätte in Düsseldorf

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Ersatzdokumentes:

  • Unwiederbringlicher Verlust oder Unkenntlichkeit des Originals

Bitte beachten Sie, dass sich die Ausstellung von Ersatzdokumenten nur auf Prüfungszeugnisse und Erlaubnisurkunden bezieht, die ursprünglich durch das Gesundheitsamt Düsseldorf ausgestellt worden sind.


Gebühren

Für die Prüfung fallen beim Gesundheitsamt keine Kosten an. Gegebenenfalls erheben die Rettungsdienstschulen eine Teilnahmegebühr.

Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei.

Die Kosten für die Ausstellung einer Ersatzurkunde betragen 60,00 Euro. Die Kosten für die die Ausstellung des Ersatzprüfungszeugnisses betragen ebenfalls 60,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für die Zulassung zur Rettungshelfer(innen)-Prüfung:

  • Um an der staatlichen Rettungshelfer(innen) Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin die Zulassung schriftlich beim Gesundheitsamt beantragen. Bei der Frist handelt es sich um eine sog. Ausschlussfrist, das heißt später eingehende Zulassungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Es ist neben einem Antrag auf Zulassung zur Prüfung eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses und ein Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen bei Ersatzdokumenten

  • Formloser Antrag auf Ausstellung der Ersatzurkunde / des Ersatzprüfungszeugnisses mit Angabe über unwiederbringlichen Verlust des Originals sowie Daten zur Ausstellung des Dokumentes (zum Beispiel Namensänderung, Urkundennummer, Prüfungsdatum, Schule)
  • eventuell Vorlage des beschädigten Originaldokuments

Sie können uns entweder nach Terminabsprache unter der unten genannten Hausanschrift persönlich besuchen oder eine andere Person unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Anträge auf Ausstellung einer Berufserlaubnis / eines Prüfungszeugnisses können an unten stehende Briefpostanschrift übersandt werden. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1
Kölner Straße 180,
40227 Düsseldorf

Weiterführende Informationen

Prüfungswesen Rettungshelfer(in)

Das Gesundheitsamt Düsseldorf ist die zuständige Prüfungsbehörde für Rettungshelfer(innen), sofern Sie eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule im Stadtgebiet Düsseldorf besuchen.

Die Zulassung zur staatlichen Prüfung ist schriftlich beim Gesundheitsamt zu beantragen. Die hierfür vorzulegenden Nachweise sind unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" aufgelistet.

Die staatliche Prüfung findet an einer der staatlich anerkannten Rettungsdienstschulen im Stadtgebiet Düsseldorf statt.

Wie läuft die staatliche Prüfung ab?

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil unter dem Vorsitz des Gesundheitsamtes.

Der schriftliche Teil der Prüfung dauert maximal 60 Minuten. Hier werden die im theoretischen Teil der Ausbildung vermittelten Kenntnisse anhand einer Prüfungsklausur abgefragt. Die Klausur besteht aus frei zu beantwortenden Fragen.

Im fachpraktischen Teil, der maximal 30 Minuten dauert, haben Sie anhand einer Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung im sogenannten Zwei-Helfer-Verfahren und anhand einer Auswahl von Einzelmaßnahmen (z.B. Helmabnahme, Anlage eines Halswirbelsäulen-Stützkragens, Vorbereitung einer Intubation/eines Venenverweilzugangs usw.) Ihre fachpraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile mit einer ausreichenden Leistung benotet wurden. Ein Handeln, das zu einer Patientenschädigung führen würde, führt im praktischen Teil der Prüfung zum sofortigen Nichtbestehen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich die gesetzliche Ausbildungszeit nicht einhalten kann?

In begründeten Fällen kann die reguläre Ausbildungszeit von einem Jahr auf maximal zwei Jahre verlängert werden. Dies ist nur auf schriftlichen Antrag hin möglich. (Antragsformular: siehe unter Punkt "Formulare")

Wie verhalte ich mich, wenn ich nach meiner Zulassung doch nicht an der Prüfung teilnehmen kann?

Liegen wichtige Gründe vor, die einen Rücktritt rechtfertigen, müssen Sie dies dem Gesundheitsamt zeitnah und schriftlich anzeigen. Im Falle einer Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Prüfungsvorsitzende des Gesundheitsamtes entscheidet sodann über Ihren Rücktritt.   

Bearbeitungszeitraum:

Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.    

Formulare:

Erforderliche Unterlagen für die Zulassung zur Rettungshelfer(innen)-Prüfung:

  • Um an der staatlichen Rettungshelfer(innen) Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin die Zulassung schriftlich beim Gesundheitsamt beantragen. Bei der Frist handelt es sich um eine sog. Ausschlussfrist, das heißt später eingehende Zulassungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Es ist neben einem Antrag auf Zulassung zur Prüfung eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses und ein Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen bei Ersatzdokumenten

  • Formloser Antrag auf Ausstellung der Ersatzurkunde / des Ersatzprüfungszeugnisses mit Angabe über unwiederbringlichen Verlust des Originals sowie Daten zur Ausstellung des Dokumentes (zum Beispiel Namensänderung, Urkundennummer, Prüfungsdatum, Schule)
  • eventuell Vorlage des beschädigten Originaldokuments

Sie können uns entweder nach Terminabsprache unter der unten genannten Hausanschrift persönlich besuchen oder eine andere Person unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Anträge auf Ausstellung einer Berufserlaubnis / eines Prüfungszeugnisses können an unten stehende Briefpostanschrift übersandt werden. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Für die Prüfung fallen beim Gesundheitsamt keine Kosten an. Gegebenenfalls erheben die Rettungsdienstschulen eine Teilnahmegebühr.

Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei.

Die Kosten für die Ausstellung einer Ersatzurkunde betragen 60,00 Euro. Die Kosten für die die Ausstellung des Ersatzprüfungszeugnisses betragen ebenfalls 60,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Rettungshelfer(in)
Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1
Anschrift
Kölner Straße 180
40227 Düsseldorf

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