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Prüfungsangelegenheiten Gesundheitsfachberufe

Das Gesundheitsamt Düsseldorf stellt unter unten genannten Voraussetzungen staatliche Prüfungszeugnisse sowie die entsprechende Berufserlaubnisurkunde in einem Gesundheitsfachberuf aus.

Hinweis: Der Fachbereich "Altenpflege" wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf abgedeckt.

Die Ausstellung einer Berufserlaubnis erfolgt z.B. für folgende Berufe:

  • "Gesundheits- und Krankenpfleger/in"
  • "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in"
  • "Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in"
  • "Hebamme/Entbindungspfleger"
  • "Physiotherapeut/in"
  • "Masseur/in- und medizinische/r Bademeister/in"
  • "medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in"
  • "medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in"
  • "medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik"
  • "Logopädin/Logopäde" "Podologin/Podologe"
  • "Diätassistent/in"
  • "Orthoptist/in"
  • "Ergotherapeut/in"
  • "Notfallsanitäter/in"
  • "Rettungsassistent/in"
  • "Rettungssanitäter/in"
  • "Rettungshelfer/in"

Außerdem kann die Ausstellung der Berufserlaubnis im Rahmen einer Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie, für den Operationsdienst, für Krankenhaushygiene oder für psychiatrische Pflege beantragt werden.

Die Ausstellung einer Ersatzurkunde oder eines Ersatzprüfungszeugnisses - z.B. durch Verlust der Originale oder Unkenntlichkeit - ist auf Antrag durch die ausstellende Behörde ebenfalls möglich. (siehe Hinweis unter dem Abschnitt "Voraussetzungen").

Bearbeitungszeitraum:

Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

für die Ausstellung des staatlichen Prüfungszeugnisses:

  • Erfolgreicher Abschluss der staatlichen Prüfung
  • Ausbildungsstätte in Düsseldorf

für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde:

  • Ausbildungsstätte in Düsseldorf

für die Ausstellung eines Ersatzdokumentes:

  • Unwiederbringlicher Verlust oder Unkenntlichkeit des Originals

Bitte beachten Sie, dass sich die Ausstellung von Ersatzdokumenten im Rahmen der Gesundheitsfachberufe nur auf Prüfungszeugnisse und Erlaubnisurkunden bezieht, die ursprünglich durch das Gesundheitsamt Düsseldorf ausgestellt worden sind.


Gebühren

Die Kosten für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung betragen 60,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen. Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei.

Die Kosten für die Ausstellung einer Ersatzurkunde betragen 60,00 Euro. Die Kosten für die die Ausstellung des Ersatzprüfungszeugnisses betragen ebenfalls 60,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung der Erlaubnis

  • Schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
  • eventuell Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, sofern bereits ausgestellt
  • amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate. Das Führungszeugnis kann beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt beantragt werden
  • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung zur Ausübung des Berufes (z.B. Bestätigung durch den Betriebsarzt/Hausarzt), bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate

Sofern eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in" beantragt wird, ist bitte ein weiterer Nachweis zu den oben aufgeführten Dokumenten dem Antrag beizufügen:

  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ableistung der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) vom 26.05.1994 im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopie zum Formular
  • Da die Einrichtung gemäß § 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) durch die örtlich zuständige Bezirksregierung zur Annahme von Praktikanten ermächtigt sein muss, ist bitte den Antragspunkten eine Kopie des Ermächtigungsbescheides (liegt der Einrichtung vor) beizufügen. Alternativ kann die zuständige Bezirksregierung sowie Aktenzeichen und Datum des genannten Bescheides auf dem Praktikumsnachweis (bitte oben angeführtes Formular verwenden) vermerkt werden.

Erforderliche Unterlagen bei Ersatzdokumenten

  • Formloser Antrag auf Ausstellung der Ersatzurkunde / des Ersatzprüfungszeugnisses mit Angabe über unwiederbringlichen Verlust des Originals sowie Daten zur Ausstellung des Dokumentes (zum Beispiel Namensänderung, Urkundennummer, Prüfungsdatum, Schule)
  • eventuell Vorlage des beschädigten Originaldokuments
  • ein amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate
  • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die psychische und physische Eignung zur Ausübung des Berufs (nur bei Beantragung einer Ersatzurkunde) zum Formular

Sie können uns entweder nach Terminabsprache unter der unten genannten Hausanschrift persönlich besuchen oder eine andere Person unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Anträge auf Ausstellung einer Berufserlaubnis / eines Prüfungszeugnisses können an unten stehende Briefpostanschrift übersandt werden. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Verwaltung, Fachübergreifende Gesundheitsförderung - 53/1
Kölner Straße 180,
40227 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Prüfungsangelegenheiten Gesundheitsfachberufe
gesundheitsberufe@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-21458
Fax: 0211 89-29079

Prüfungsangelegenheiten Gesundheitsfachberufe

Das Gesundheitsamt Düsseldorf stellt unter unten genannten Voraussetzungen staatliche Prüfungszeugnisse sowie die entsprechende Berufserlaubnisurkunde in einem Gesundheitsfachberuf aus.

Hinweis: Der Fachbereich "Altenpflege" wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf abgedeckt.

Die Ausstellung einer Berufserlaubnis erfolgt z.B. für folgende Berufe:

  • "Gesundheits- und Krankenpfleger/in"
  • "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in"
  • "Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in"
  • "Hebamme/Entbindungspfleger"
  • "Physiotherapeut/in"
  • "Masseur/in- und medizinische/r Bademeister/in"
  • "medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in"
  • "medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in"
  • "medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik"
  • "Logopädin/Logopäde" "Podologin/Podologe"
  • "Diätassistent/in"
  • "Orthoptist/in"
  • "Ergotherapeut/in"
  • "Notfallsanitäter/in"
  • "Rettungsassistent/in"
  • "Rettungssanitäter/in"
  • "Rettungshelfer/in"

Außerdem kann die Ausstellung der Berufserlaubnis im Rahmen einer Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie, für den Operationsdienst, für Krankenhaushygiene oder für psychiatrische Pflege beantragt werden.

Die Ausstellung einer Ersatzurkunde oder eines Ersatzprüfungszeugnisses - z.B. durch Verlust der Originale oder Unkenntlichkeit - ist auf Antrag durch die ausstellende Behörde ebenfalls möglich. (siehe Hinweis unter dem Abschnitt "Voraussetzungen").

Bearbeitungszeitraum:

Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.

Formulare:

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung der Erlaubnis

  • Schriftlicher Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
  • eventuell Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, sofern bereits ausgestellt
  • amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate. Das Führungszeugnis kann beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt beantragt werden
  • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung zur Ausübung des Berufes (z.B. Bestätigung durch den Betriebsarzt/Hausarzt), bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate

Sofern eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in" beantragt wird, ist bitte ein weiterer Nachweis zu den oben aufgeführten Dokumenten dem Antrag beizufügen:

  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ableistung der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) vom 26.05.1994 im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopie zum Formular
  • Da die Einrichtung gemäß § 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) durch die örtlich zuständige Bezirksregierung zur Annahme von Praktikanten ermächtigt sein muss, ist bitte den Antragspunkten eine Kopie des Ermächtigungsbescheides (liegt der Einrichtung vor) beizufügen. Alternativ kann die zuständige Bezirksregierung sowie Aktenzeichen und Datum des genannten Bescheides auf dem Praktikumsnachweis (bitte oben angeführtes Formular verwenden) vermerkt werden.

Erforderliche Unterlagen bei Ersatzdokumenten

  • Formloser Antrag auf Ausstellung der Ersatzurkunde / des Ersatzprüfungszeugnisses mit Angabe über unwiederbringlichen Verlust des Originals sowie Daten zur Ausstellung des Dokumentes (zum Beispiel Namensänderung, Urkundennummer, Prüfungsdatum, Schule)
  • eventuell Vorlage des beschädigten Originaldokuments
  • ein amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate
  • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die psychische und physische Eignung zur Ausübung des Berufs (nur bei Beantragung einer Ersatzurkunde) zum Formular

Sie können uns entweder nach Terminabsprache unter der unten genannten Hausanschrift persönlich besuchen oder eine andere Person unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Anträge auf Ausstellung einer Berufserlaubnis / eines Prüfungszeugnisses können an unten stehende Briefpostanschrift übersandt werden. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Die Kosten für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung betragen 60,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen. Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei.

Die Kosten für die Ausstellung einer Ersatzurkunde betragen 60,00 Euro. Die Kosten für die die Ausstellung des Ersatzprüfungszeugnisses betragen ebenfalls 60,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
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Anschrift
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