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Gesundheitszeugnis/ Hygienebelehrung

Hinweis: In der Zeit vom 23.12.2022 bis 1. Januar 2023 finden keine Belehrungen statt! 

Terminvergabe für die Belehrung von Personen im Umgang mit Lebensmitteln gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz.

Die Terminvergabe können Sie hier selbst vornehmen.

Alternativ können Sie sich persönlich montags - donnerstags von 8.00-16.00 Uhr und freitags von 8.00-13.00 Uhr im Gesundheitsamt anmelden. Die Terminvergabe ist nur bei Vorauszahlung möglich. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen unter 0211 - 89 92 618 zur Verfügung.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,

  • die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
  • die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Diese Tätigkeit ist innerhalb von 3 Monaten aufzunehmen.

Die Belehrung ist grundsätzlich kostenpflichtig in Höhe von 30,00 Euro. Bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.

Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, müssen einen Dolmetscher ihrer Wahl zur mündlichen Belehrung mitbringen. Der Dolmetscher übersetzt die zentralen Inhalte der mündlichen Belehrung.

Bitte klären Sie die Betreuung Ihrer Kinder: Kleinkinder bringen Sie bitte während der Zeit der Belehrung zu einer Aufsichtsperson.

Belehrungsnachweis

Nach der Belehrung wird Ihnen ein Belehrungsnachweis, jeweils für Sie und Ihren Arbeitgeber ausgehändigt, welches Sie im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie bei Ihrer Arbeitsstelle hinterlegen. Sollte ihnen dieses abhanden kommen, können Sie sich eine Zweitschrift ausstellen lassen.

Belehrungszeiten

Belehrung vormittags (außer am 1. Donnerstag im Monat nachmittags):
Um 8.00 Uhr ist die Aufnahme der Personalien, um 09.00 Uhr findet die Belehrung in Form eines Videos (in deutscher Sprache) statt. 

Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen. 

Belehrung am 1. Donnerstag im Monat:
Um 13:00 Uhr ist die Aufnahme der Personalien, um 14:00 Uhr findet die Belehrung in Form eines Videos (in deutscher Sprache) statt. 

Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen. 

Bearbeitungszeitraum:

Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte hier an Terminvereinbarung oder persönlich montags - donnerstag von 08.00 - 16.00 und freitags von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr im Gesundheitsamt. Eine persönliche Voranmeldung ist nur bei Vorauszahlung möglich. Gerne helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen unter der Telefonnummer 0211 - 89 92 618 weiter.

Für die Belehrung ist die persönliche Teilnahme erforderlich.


Gebühren

  • 30,00 Euro Vorauszahlung erforderlich (kostenfrei bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses).
  • 6,00 Euro (für Zweitschrift des Belehrungsnachweises)

Die Ausgabe der Zweitschrift erfolgt montags - donnerstags von 08.00 - 16.00 Uhr und freitags von 08.00 - 13.00 Uhr.

Befreiungen

  • Bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

  • Lichtbildausweis, z.B.: Personalausweis, Führerschein, Pass  

Für die Belehrung ist die persönliche Teilnahme erforderlich.   




Gesundheitszeugnis/ Hygienebelehrung

Hinweis: In der Zeit vom 23.12.2022 bis 1. Januar 2023 finden keine Belehrungen statt! 

Terminvergabe für die Belehrung von Personen im Umgang mit Lebensmitteln gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz.

Die Terminvergabe können Sie hier selbst vornehmen.

Alternativ können Sie sich persönlich montags - donnerstags von 8.00-16.00 Uhr und freitags von 8.00-13.00 Uhr im Gesundheitsamt anmelden. Die Terminvergabe ist nur bei Vorauszahlung möglich. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen unter 0211 - 89 92 618 zur Verfügung.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,

  • die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
  • die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Diese Tätigkeit ist innerhalb von 3 Monaten aufzunehmen.

Die Belehrung ist grundsätzlich kostenpflichtig in Höhe von 30,00 Euro. Bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.

Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, müssen einen Dolmetscher ihrer Wahl zur mündlichen Belehrung mitbringen. Der Dolmetscher übersetzt die zentralen Inhalte der mündlichen Belehrung.

Bitte klären Sie die Betreuung Ihrer Kinder: Kleinkinder bringen Sie bitte während der Zeit der Belehrung zu einer Aufsichtsperson.

Belehrungsnachweis

Nach der Belehrung wird Ihnen ein Belehrungsnachweis, jeweils für Sie und Ihren Arbeitgeber ausgehändigt, welches Sie im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie bei Ihrer Arbeitsstelle hinterlegen. Sollte ihnen dieses abhanden kommen, können Sie sich eine Zweitschrift ausstellen lassen.

Belehrungszeiten

Belehrung vormittags (außer am 1. Donnerstag im Monat nachmittags):
Um 8.00 Uhr ist die Aufnahme der Personalien, um 09.00 Uhr findet die Belehrung in Form eines Videos (in deutscher Sprache) statt. 

Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen. 

Belehrung am 1. Donnerstag im Monat:
Um 13:00 Uhr ist die Aufnahme der Personalien, um 14:00 Uhr findet die Belehrung in Form eines Videos (in deutscher Sprache) statt. 

Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen. 

Bearbeitungszeitraum:

Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen

  • Lichtbildausweis, z.B.: Personalausweis, Führerschein, Pass  

Für die Belehrung ist die persönliche Teilnahme erforderlich.   

  • 30,00 Euro Vorauszahlung erforderlich (kostenfrei bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses).
  • 6,00 Euro (für Zweitschrift des Belehrungsnachweises)

Die Ausgabe der Zweitschrift erfolgt montags - donnerstags von 08.00 - 16.00 Uhr und freitags von 08.00 - 13.00 Uhr.

Befreiungen

  • Bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.

Ermäßigungen

  • Nein
Infektionsschutzgesetz: Erstbelehrung, Lebensmittelgewerbe: Erstbelehrung
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Amtsleitung - Amt 53
Anschrift
Kölner Straße 180
40227 Düsseldorf
Telefon
0211 8991
Fax
0211 8929070

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