Hinweis
Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus kann es zu auch zu Einschränkungen und Ausfällen bei den genannten Öffnungszeiten kommen. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin für Ihren Besuch.
Nähere Informationen zu der Erreichbarkeit der Ämter finden Sie im Corona-Portal.
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Gesundheitszeugnis/ Hygienebelehrung
Terminvergabe für die Belehrung von Personen im Umgang mit Lebensmitteln gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz.
Die Terminvergabe können Sie hier selbst vornehmen.
Alternativ können Sie sich persönlich montags - mittwochs von 8.00-9.30 Uhr und montags von 14.00-15.30 im Gesundheitsamt anmelden. Die persönliche Terminvergabe ist nur gegen Barzahlung möglich. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen unter 0211 - 89 92 618 zur Verfügung.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,
- die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
- die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Diese Tätigkeit ist innerhalb von 3 Monaten aufzunehmen.
Die Belehrung ist grundsätzlich kostenpflichtig in Höhe von 30,00 Euro. Bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.
Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, müssen einen Dolmetscher ihrer Wahl zur mündlichen Belehrung mitbringen. Der Dolmetscher übersetzt die zentralen Inhalte der mündlichen Belehrung.
Bitte klären Sie die Betreuung Ihrer Kinder: Kleinkinder bringen Sie bitte während der Zeit der Belehrung zu einer Aufsichtsperson.
Belehrungsnachweis
Nach der Belehrung wird Ihnen ein Belehrungsnachweis, jeweils für Sie und Ihren Arbeitgeber ausgehändigt, welches Sie im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie bei Ihrer Arbeitsstelle hinterlegen. Sollte ihnen dieses abhanden kommen, können Sie sich eine Zweitschrift ausstellen lassen.
Belehrungszeiten
Belehrung vormittags (außer am 1. Montag im Monat nachmittags): Um 8.00 Uhr ist die Aufnahme der Personalien, um 09.00 Uhr findet die Belehrung in Form eines Videos (in deutscher Sprache) statt. Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen.
Belehrung am 1. Montag im Monat nachmittags: Um 14.45 Uhr ist die Aufnahme der Personalien, um 16.00 Uhr findet die Belehrung in Form eines Videos (in deutscher Sprache) statt. Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen.
Bearbeitungszeitraum:
Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte hier an Terminvereinbarung oder persönlich montags - mittwochs von 08.00 - 09.30 und montags von 14.00-15.30 im Gesundheitsamt. Eine persönliche Voranmeldung ist nur gegen Barzahlung möglich. Gerne helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen unter der Telefonnummer 0211 - 89 92 618 weiter.
Für die Belehrung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Gebühren
- 30,00 Euro Barzahlung vor Ort erforderlich (kostenfrei bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses).
- 6,00 Euro (Zweitschrift des Belehrungsnachweises), ebenfalls Barzahlung vor Ort erforderlich.
Die Ausgabe der Zweitschrift erfolgt montags - mittwochs von 08.00 - 09.30 und montags von 14.00-15.30.
Befreiungen
- Bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Lichtbildausweis, z.B.: Personalausweis, Führerschein, Pass
Für die Belehrung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
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Zuständige Abteilung
Amtsleitung - Amt 53
Kölner Straße 180,
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 8991
Fax: 0211 8929070
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Gesundheitszeugnis/ Hygienebelehrung (Lebensmittelbelehrung § 43) Tel.: 0211 8992618 Fax: 0211 8929079
Weiterführende Informationen
Terminvergabe für die Belehrung von Personen im Umgang mit Lebensmitteln gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz.
Die Terminvergabe können Sie hier selbst vornehmen.
Alternativ können Sie sich persönlich montags - mittwochs von 8.00-9.30 Uhr und montags von 14.00-15.30 im Gesundheitsamt anmelden. Die persönliche Terminvergabe ist nur gegen Barzahlung möglich. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen unter 0211 - 89 92 618 zur Verfügung.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,
- die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
- die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Diese Tätigkeit ist innerhalb von 3 Monaten aufzunehmen.
Die Belehrung ist grundsätzlich kostenpflichtig in Höhe von 30,00 Euro. Bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.
Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, müssen einen Dolmetscher ihrer Wahl zur mündlichen Belehrung mitbringen. Der Dolmetscher übersetzt die zentralen Inhalte der mündlichen Belehrung.
Bitte klären Sie die Betreuung Ihrer Kinder: Kleinkinder bringen Sie bitte während der Zeit der Belehrung zu einer Aufsichtsperson.
Belehrungsnachweis
Nach der Belehrung wird Ihnen ein Belehrungsnachweis, jeweils für Sie und Ihren Arbeitgeber ausgehändigt, welches Sie im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie bei Ihrer Arbeitsstelle hinterlegen. Sollte ihnen dieses abhanden kommen, können Sie sich eine Zweitschrift ausstellen lassen.
Belehrungszeiten
Belehrung vormittags (außer am 1. Montag im Monat nachmittags): Um 8.00 Uhr ist die Aufnahme der Personalien, um 09.00 Uhr findet die Belehrung in Form eines Videos (in deutscher Sprache) statt. Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen.
Belehrung am 1. Montag im Monat nachmittags: Um 14.45 Uhr ist die Aufnahme der Personalien, um 16.00 Uhr findet die Belehrung in Form eines Videos (in deutscher Sprache) statt. Dauer der Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen.
Bearbeitungszeitraum:
Belehrung: 2 Stunden in Verbindung mit den administrativen Vorgängen
- Lichtbildausweis, z.B.: Personalausweis, Führerschein, Pass
Für die Belehrung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
- 30,00 Euro Barzahlung vor Ort erforderlich (kostenfrei bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses).
- 6,00 Euro (Zweitschrift des Belehrungsnachweises), ebenfalls Barzahlung vor Ort erforderlich.
Die Ausgabe der Zweitschrift erfolgt montags - mittwochs von 08.00 - 09.30 und montags von 14.00-15.30.
Befreiungen
- Bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses ist die Belehrung kostenfrei.
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Kölner Straße 180
40227 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 8991
- Fax
- 0211 8929070
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